Tourexpi
Muscheln
vom Strand, Korallen als Dekoration oder exotische Spezialitäten gelten für
viele Urlauber als beliebte Erinnerungsstücke. Doch zahlreiche Souvenirs
stammen von geschützten Tier- und Pflanzenarten und dürfen nicht oder nur unter
strengen Auflagen eingeführt werden. Die Naturschutzorganisation Pro Wildlife
weist darauf hin, dass Verstöße gegen das Artenschutzrecht nicht nur zur
Beschlagnahmung der Mitbringsel, sondern auch zu hohen Bußgeldern oder
strafrechtlichen Konsequenzen führen können.
Zahl
der beschlagnahmten Souvenirs deutlich gestiegen
Nach
Angaben des deutschen Zolls wurden im Jahr 2025 mehr als 56.600 geschützte
Tiere, Pflanzen oder daraus hergestellte Produkte sichergestellt – fast doppelt
so viele wie im Vorjahr. Rund die Hälfte der Funde entfiel auf Flughäfen, wo
verbotene Souvenirs häufig im Reisegepäck entdeckt werden. Viele der
betroffenen Arten stehen unter dem Schutz des Washingtoner
Artenschutzübereinkommens (CITES), das ihre Einfuhr verbietet oder streng
regelt.
„Was
auf der Ladentheke hübsch aussieht, ist häufig das Produkt einer bedrohten Art
– und kann bei der Heimkehr schnell Ärger am Zoll einbringen", sagt Dr.
Sandra Altherr, Biologin und Mitbegründerin von Pro Wildlife.
Korallen,
Muscheln und Rochenleder besonders problematisch
Zu
den häufigsten problematischen Mitbringseln zählen Korallen, Muscheln und
Produkte aus Rochenleder, die in Urlaubsländern oftmals offen verkauft werden.
Bereits die Ausfuhr kann gegen nationale Naturschutzgesetze verstoßen. In
Ägypten beispielsweise ist die Mitnahme von Korallen und Muscheln verboten.
„Ob
eine Koralle, eine Muschel oder eine Schnecke geschützt ist, können Laien kaum
erkennen“, erklärt Altherr. „Und selbst nicht gelistete Arten wie die Rote
Edelkoralle, die in Italien vielerorts verkauft wird, sind durch den
Souvenirhandel oft längst bedroht.“
Auch
hinter vielen Muschelsouvenirs stehe eine kommerzielle Industrie, die
empfindliche Meereslebensräume durch den Einsatz von Schleppnetzen zerstöre.
Walfleisch
bleibt in der EU verboten
Probleme
bereiten nach Angaben von Pro Wildlife auch Lebensmittel aus geschützten
Tierarten. Der deutsche Zoll stellt bei Rückkehrern aus Norwegen regelmäßig
Walfleischprodukte wie sogenannte Walsalami sicher. Das Fleisch stammt
überwiegend vom Zwergwal, der nach CITES und dem europäischen Artenschutzrecht
geschützt ist.
„Legal
ist dieser Handel nur, weil Norwegen sich den international vereinbarten Regeln
entzieht“, kritisiert Altherr. Wer entsprechende Produkte in die Europäische
Union einführt, verstoße gegen geltendes Artenschutzrecht und müsse mit einem
Strafverfahren rechnen.
Besser
regionale Produkte als geschützte Arten
Pro
Wildlife empfiehlt Urlaubern, grundsätzlich auf Souvenirs aus Tieren oder
Pflanzen zu verzichten. Stattdessen seien regionale Handwerksprodukte, Keramik
oder landestypische Gewürze unproblematische Erinnerungen an die Reise und
unterstützten zugleich die lokale Wirtschaft.
„Der
schönste Urlaub hinterlässt keine Lücke im Ökosystem“, sagt Altherr.
„Landestypische Gewürzmischungen oder lokal erzeugte Keramik unterstützen die
Menschen vor Ort – ganz ohne ein bedrohtes Tier im Gepäck. Im Zweifelsfall
gilt: lieber ein Foto als ein problematisches Souvenir mit nach Hause bringen.“
Bildnachweis:
© AA
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