Pro Wildlife warnt vor illegalen Urlaubssouvenirs aus bedrohten Tierarten - Wissen, was im Tourismus los ist!



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Pro Wildlife warnt vor illegalen Urlaubssouvenirs aus bedrohten Tierarten
Korallen, Rochenleder oder Walfleisch können bei der Rückkehr hohe Strafen nach sich ziehen
Pro Wildlife warnt vor illegalen Urlaubssouvenirs aus bedrohten Tierarten

Muscheln vom Strand, Korallen als Dekoration oder exotische Spezialitäten gelten für viele Urlauber als beliebte Erinnerungsstücke. Doch zahlreiche Souvenirs stammen von geschützten Tier- und Pflanzenarten und dürfen nicht oder nur unter strengen Auflagen eingeführt werden. Die Naturschutzorganisation Pro Wildlife weist darauf hin, dass Verstöße gegen das Artenschutzrecht nicht nur zur Beschlagnahmung der Mitbringsel, sondern auch zu hohen Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen führen können.

Zahl der beschlagnahmten Souvenirs deutlich gestiegen

Nach Angaben des deutschen Zolls wurden im Jahr 2025 mehr als 56.600 geschützte Tiere, Pflanzen oder daraus hergestellte Produkte sichergestellt – fast doppelt so viele wie im Vorjahr. Rund die Hälfte der Funde entfiel auf Flughäfen, wo verbotene Souvenirs häufig im Reisegepäck entdeckt werden. Viele der betroffenen Arten stehen unter dem Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES), das ihre Einfuhr verbietet oder streng regelt.

„Was auf der Ladentheke hübsch aussieht, ist häufig das Produkt einer bedrohten Art – und kann bei der Heimkehr schnell Ärger am Zoll einbringen", sagt Dr. Sandra Altherr, Biologin und Mitbegründerin von Pro Wildlife.

Korallen, Muscheln und Rochenleder besonders problematisch

Zu den häufigsten problematischen Mitbringseln zählen Korallen, Muscheln und Produkte aus Rochenleder, die in Urlaubsländern oftmals offen verkauft werden. Bereits die Ausfuhr kann gegen nationale Naturschutzgesetze verstoßen. In Ägypten beispielsweise ist die Mitnahme von Korallen und Muscheln verboten.

„Ob eine Koralle, eine Muschel oder eine Schnecke geschützt ist, können Laien kaum erkennen“, erklärt Altherr. „Und selbst nicht gelistete Arten wie die Rote Edelkoralle, die in Italien vielerorts verkauft wird, sind durch den Souvenirhandel oft längst bedroht.“

Auch hinter vielen Muschelsouvenirs stehe eine kommerzielle Industrie, die empfindliche Meereslebensräume durch den Einsatz von Schleppnetzen zerstöre.

Walfleisch bleibt in der EU verboten

Probleme bereiten nach Angaben von Pro Wildlife auch Lebensmittel aus geschützten Tierarten. Der deutsche Zoll stellt bei Rückkehrern aus Norwegen regelmäßig Walfleischprodukte wie sogenannte Walsalami sicher. Das Fleisch stammt überwiegend vom Zwergwal, der nach CITES und dem europäischen Artenschutzrecht geschützt ist.

„Legal ist dieser Handel nur, weil Norwegen sich den international vereinbarten Regeln entzieht“, kritisiert Altherr. Wer entsprechende Produkte in die Europäische Union einführt, verstoße gegen geltendes Artenschutzrecht und müsse mit einem Strafverfahren rechnen.

Besser regionale Produkte als geschützte Arten

Pro Wildlife empfiehlt Urlaubern, grundsätzlich auf Souvenirs aus Tieren oder Pflanzen zu verzichten. Stattdessen seien regionale Handwerksprodukte, Keramik oder landestypische Gewürze unproblematische Erinnerungen an die Reise und unterstützten zugleich die lokale Wirtschaft.

„Der schönste Urlaub hinterlässt keine Lücke im Ökosystem“, sagt Altherr. „Landestypische Gewürzmischungen oder lokal erzeugte Keramik unterstützen die Menschen vor Ort – ganz ohne ein bedrohtes Tier im Gepäck. Im Zweifelsfall gilt: lieber ein Foto als ein problematisches Souvenir mit nach Hause bringen.“

Bildnachweis: © AA


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