Norwegen beschließt Gesetz über Gebühren für Kreuzfahrtschiffe - Wissen, was im Tourismus los ist!



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Norwegen beschließt Gesetz über Gebühren für Kreuzfahrtschiffe
Das norwegische Parlament (Storting) hat ein Gesetz über Besuchergebühren verabschiedet. Der Vorschlag der Regierung, dass generell Übernachtungsgebühren für Unterkünfte auf dem Festland erhoben werden dürfen, wurde nicht angenommen. Stattdessen wurde beschlossen, dass nur Gemeinden mit einer besonders hohen Tourismusbelastung unter bestimmten Bedingungen Regelungen zu Übernachtungsgebühren in Höhe von drei Prozent erlassen dürfen.
Norwegen beschließt Gesetz über Gebühren für  Kreuzfahrtschiffe

Die Gebühren müssen dokumentiert und vom Ministerium genehmigt werden, bevor die Gebühr in Kraft treten kann. Kreuzfahrtschiffe sollen die Steuer generell bezahlen, Campingplätze und Gästehäfen sind jedoch davon ausgenommen.

Die Touristensteuer soll noch vor der Sommersaison 2026 eingeführt werden. In spätestens drei Jahren nach Inkrafttreten soll das Gesetz evaluiert werden. Momentan sind noch zahlreiche Fragen bezüglich der Umsetzung des Gesetzes offen.

„Es ist gut, dass wir eine allgemeine Hotelsteuer in vielen Gemeinden des Landes verhindern konnten“, freut sich Kristin Krohn Devold, Geschäftsführerin des Branchenverbandes Tourismus. Sie begrüßt, dass Kreuzfahrtschiffe besteuert werden können und Campingplätze sowie Yachthäfen von der Steuer ausgeschlossen sind. Ziel sei es, dass die Hotelsteuer eher die Ausnahme als die Regel bleibt und nur in wenigen Gemeinden eingeführt wird, in denen tatsächlicher und nachweisbarer Druck besteht.

Nach Angaben in der jüngsten Ausgabe des BusinessPortal Norwegen (BPN) müssen Gemeinden, die eine Kurtaxe einführen wollen, unter anderem die tatsächliche Belastung ihrer öffentlichen Güter und Infrastrukturen durch Touristen nachweisen, einen Plan für die Verwendung der Einnahmen erstellen und die Wirtschaft einbeziehen. Die aus der Tourismussteuer erzielten Einnahmen dürfen nicht zur Sanierung kommunaler Haushalte verwendet werden. Sie sollen ausschließlich zur Finanzierung tourismusbezogener öffentlicher Güter wie der Bereitstellung von Wanderwegen, Toiletten, Abfallentsorgung und Informationsaktivitäten verwendet werden. Ziel des Gesetzes sei es, Reiseziele für Touristen attraktiver zu machen und die Unannehmlichkeiten für die Anwohner zu verringern. JPM

Gelder aus der Touristensteuer können Gemeinden mit hohem Touristen-Aufkommen u.a. für Informationsaktivitäten, Toiletten oder Abfallentsorgung verwenden.

Bildnachweis: © Jens Meyer


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