Tourexpi
Mit
Richtlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und zur Cybersicherheit will
die EU neue Maßstäbe setzen. Diese Regelungen wirken sich auch auf
Geschäftsreisen aus. Um die Vorgaben zu erfüllen, müssen Unternehmen
beispielsweise ihre CO2-Emissionen korrekt erfassen und Schutzmaßnahmen für
mobiles Arbeiten oder den Fernzugriff auf Unternehmensserver ergreifen. Die
Umsetzung der Richtlinien stellt Unternehmen vor einige Herausforderungen,
bietet aber auch Vorteile. Dazu gehören die Verbesserung der Reputation im
Bereich Nachhaltigkeit sowie die Reduzierung von Kosten und Risiken durch
Cyberangriffe.
Die
„Corporate Sustainability Reporting Directive“
(CSRD) ist eine von der EU bereits im Jahr 2022 verabschiedete Richtlinie zur
Verbesserung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie verpflichtet
Unternehmen, standardisierte Informationen über ihre Aktivitäten in den
Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung offenzulegen. Außerdem
müssen sie über die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt,
Wirtschaft und Gesellschaft berichten. Andernfalls drohen Sanktionen, etwa
Bußgelder. Die Umsetzung der CSRD erfolgt stufenweise, beginnend mit Unternehmen
ab 500 Mitarbeitenden seit dem 1. Januar 2024. Ab dem 1. Januar 2025 wird
die Regelung auf alle bisher nicht erfassten Großunternehmen ausgeweitet und ab
dem 1. Januar 2026 müssen auch alle börsennotierten Mittelständler die
Anforderungen erfüllen.
Ein
wesentlicher Bestandteil der Berichterstattung nach CSRD sind die sogenannten
Scope 3-Emissionen, zu denen auch die Emissionen aus Geschäftsreisen oder durch
das Pendeln zur Arbeit mit dem Dienstwagen zählen. Viele Unternehmen stehen vor
der Herausforderung, Transparenz darüber zu schaffen und die tatsächlich zu
verantwortenden Emissionen korrekt zu berechnen. Zwar geben viele
Verkehrsunternehmen wie etwa Fluggesellschaften bei der Buchung an, welche
Emissionen pro Passagier entstehen. Eine manuelle Übertragung der
CO2-Emissionen stellt für berichtspflichtige Großunternehmen aufgrund des hohen
Aufwands und der Fehleranfälligkeit aber keine praktikable Lösung dar.
„Die
Erfassung aller relevanten Daten einer Geschäftsreise ist eine Herausforderung
für Unternehmen“, sagt Alexander Albert, Vorsitzender des Ausschusses Business
Travel im Deutschen Reiseverband (DRV). „Geschäftsreisebüros können Firmen bei
der Erfüllung ihrer CSRD-Berichtspflichten unterstützen, indem sie intelligente
digitale Tools zur Verfügung stellen. Diese ermöglichen es, Buchungsdaten in
die Systeme des Unternehmens zu übertragen.“
NIS-2-Richtlinie
gilt ab Oktober 2024
Die
EU-Richtlinie NIS-2 zielt darauf ab, kritische Infrastrukturen innerhalb der EU
durch ein einheitliches Schutzniveau vor Cyberbedrohungen zu schützen. Bis zum
17. Oktober 2024 müssen die EU-Staaten die NIS-2-Richtlinie in nationales Recht
umsetzen. Schätzungen zufolge sind in Deutschland zwischen 25.000 und 40.000
Unternehmen von NIS-2 betroffen. Dazu gehören Firmen mit mehr als 50
Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro. Unabhängig
davon sind Unternehmen betroffen, wenn im Falle eines Ausfalls systemische
Risiken bestehen. Neben der Ausweitung der betroffenen Einrichtungen führt die
NIS-2-Richtlinie auch zu höheren Anforderungen an die Unternehmen. Dazu gehören
mehr Schutzmaßnahmen, die unter anderem Risikoanalysen, Sicherheit in der
Lieferkette oder Multi-Faktor-Authentifizierung umfassen. Hinzu kommen
verschärfte Meldepflichten und eine intensivere Überwachung, voraussichtlich
durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Auch eine
Schulungspflicht für das Management ist vorgesehen.
Ist
die Richtlinie in Kraft getreten, müssen Unternehmen darüber hinaus mit
indirekten Auswirkungen auf Geschäftsreisen rechnen und gegebenenfalls ihre
Reiserichtlinien überarbeiten. Das kann notwendig werden, damit auch mobile
Geräte und der Fernzugriff auf Unternehmensnetzwerke den Richtlinien
entsprechen. Dazu gehören Maßnahmen wie die Verschlüsselung von Daten auf
mobilen Geräten und die Nutzung von Virtual Private Networks (VPN) für den
Zugriff auf Unternehmensserver. Aber nicht nur bei der Technik, sondern auch
beim Verhalten der Geschäftsreisenden gibt es Verbesserungspotenzial. Hier
helfen Sicherheitsschulungen dabei, für den sicheren Umgang mit
Unternehmensdaten zu sensibilisieren.
„Geschäftsreisebüros
können Unternehmen dabei unterstützen, die Cybersicherheit auf Geschäftsreisen
zu verbessern“, sagt Albert. „Etwa indem sie dafür sorgen, dass im Unternehmen
entsprechende Prozesse in Gang gesetzt werden. Außerdem können sie Reisende
darüber informieren, was sie unterwegs in Sachen Datensicherheit beachten
sollten.“
Über
die Kampagne „Chefsache Business Travel“
Chefsache
Business Travel ist eine Initiative von Travel Management Companies im
Deutschen Reiseverband (DRV). Sie will Geschäftsreisen als strategisches
Managementthema verankern und den Nutzen eines professionellen
Geschäftsreisemanagements in Zusammenarbeit mit den Geschäftsreisebüros auf
Entscheiderebene besser bekannt machen. Die DRV-Initiative Chefsache Business
Travel wird von den Travel Management Companies ADAC Reisevertrieb, BCD Travel,
DERPART Travel Service und Lufthansa City Center getragen.
Bildnachweis:
© DRV
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