Ein Reisevermittler vermittelt Verträge zwischen Kunden und Reiseveranstaltern oder einzelnen Leistungsträgern. Das Reisebüro wird dadurch grundsätzlich nicht selbst zum Anbieter der vermittelten Leistung, hat aber eigene Beratungs- und Vermittlungspflichten. Im Verkauf sollte stets erkennbar sein, mit wem der Kunde den jeweiligen Vertrag abschließt.