Der Agenturvertrag regelt die Geschäftsbeziehung zwischen Reiseveranstalter und Reisebüro, etwa Vermittlungsbefugnisse, Inkasso, Provision und Abrechnung. Viele Abläufe am Counter beruhen auf diesen Vereinbarungen. Mitarbeiter sollten deshalb die für ihr Büro geltenden Vorgaben kennen, auch wenn sie den Vertrag selbst nicht bearbeiten.