Verbundene Reiseleistungen können entstehen, wenn für dieselbe Reise mindestens zwei unterschiedliche Arten von Reiseleistungen vermittelt werden, ohne dass eine Pauschalreise vorliegt. Für Reisebüros gelten dabei besondere Informations- und teilweise Absicherungspflichten. Die konkrete Gestaltung des Buchungsvorgangs ist entscheidend.