Leistungsträger sind Unternehmen, die konkrete Reiseleistungen erbringen, beispielsweise Airlines, Hotels, Mietwagenunternehmen oder Reedereien. Bei Veranstalterreisen ist der Leistungsträger nicht automatisch Vertragspartner des Kunden. Diese Unterscheidung ist besonders bei Reklamationen und Leistungsänderungen wichtig.