Mit Hund in die Ferien: So gelingt der Urlaub mit Vierbeinern - Wissen, was im Tourismus los ist!



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Mit Hund in die Ferien: So gelingt der Urlaub mit Vierbeinern
Ob mit dem Auto, der Bahn oder dem Flugzeug – wer seinen Hund mit auf Reisen nimmt, sollte sich gut vorbereiten.
Mit Hund in die Ferien: So gelingt der Urlaub mit Vierbeinern

Je nach Verkehrsmittel gelten unterschiedliche Regelungen. Die ARAG Experten geben praktische Tipps für eine entspannte Reise mit tierischer Begleitung – und erklären auch, wann schnelles Handeln Leben retten kann.

Reisen innerhalb und außerhalb Europas

Für Reisen innerhalb der EU sowie nach Norwegen oder Nordirland ist ein EU-Heimtierausweis vorgeschrieben, der vom Tierarzt ausgestellt wird. Er enthält neben den Daten von Tier und Halter auch Angaben zu Mikrochip, Impfungen, Entwurmung und Zeckenschutz. Für Reisen in außereuropäische Länder sollte man sich direkt bei der Botschaft des Ziellandes über die geltenden Einreisebestimmungen informieren.

Mit dem Hund ins Flugzeug

Jede Fluggesellschaft hat ihre eigenen Vorschriften für den Transport von Tieren. Manche Airlines lehnen Hunde generell ab. Andere erlauben nur kleinere Tiere bis acht Kilogramm inklusive Transportbox in der Kabine, größere Tiere müssen in den Frachtraum. Für den Transport fallen zusätzliche Gebühren an. Für einige Hunderassen wie Staffordshire Terrier oder Pitbulls gibt es Mitnahmeverbote. Daher sollte man sich rechtzeitig schriftlich von der Airline bestätigen lassen, dass der Hund mitfliegen darf. Häufig ist auch eine vorherige Anmeldung erforderlich.

Unterwegs mit dem Zug

Kleine Tiere in Taschen oder Boxen dürfen in der Regel kostenlos mitfahren. Größere Hunde müssen angeleint sein, einen Maulkorb tragen und zahlen den halben Fahrpreis. Ausnahmen gelten für Blindenführhunde und offiziell anerkannte Assistenzhunde – sie reisen kostenlos und maulkorbfrei.

Sicher im Auto unterwegs

Ist der Hund das Autofahren gewohnt, steht einer Reise nichts im Weg. Empfohlen wird eine stabile Transportbox oder ein Trenngitter im Kofferraum. Alternativ gibt es spezielle Hundesitze für den Rücksitz oder Sicherheitsgurte, mit denen Hunde angeschnallt werden können. Auch wenn es keine gesetzliche Anschnallpflicht für Tiere gibt, müssen sie laut Straßenverkehrsordnung wie eine Ladung gesichert werden – also so, dass sie nicht verrutschen oder bei einer Vollbremsung zur Gefahr werden.

Hunde nie im heißen Auto lassen

Hunde können nicht schwitzen und sind bei Hitze schnell in Lebensgefahr. Wer bei großer Hitze einen eingesperrten Hund im Auto entdeckt und keinen Besitzer ausfindig machen kann, darf im Notfall sogar eine Scheibe einschlagen. Das wird in der Regel nicht als Sachbeschädigung gewertet, da ein rechtfertigender Notstand vorliegt. Wer einem Tier bewusst Schaden zufügt, kann hingegen mit bis zu 25.000 Euro Bußgeld belangt werden.

Heißer Asphalt – eine unterschätzte Gefahr

Bei sommerlichen Temperaturen kann sich Asphalt extrem aufheizen: Bereits bei 25 Grad Lufttemperatur sind über 50 Grad auf dem Boden möglich. Bei 35 Grad steigt die Temperatur auf bis zu 65 Grad – genug, um die Pfoten zu verbrennen. Ein einfacher Test: Den Handrücken für einige Sekunden auf den Asphalt legen – ist das zu heiß, gilt das auch für Hundepfoten. Bei Blasen, Rötungen oder Lahmheit helfen lauwarmes Wasser, Bandagen oder spezielle Hundesocken. Spaziergänge sollten am besten früh morgens oder abends stattfinden – und möglichst nicht über Asphalt führen.

Erste Hilfe für überhitzte Hunde

Ein überhitzter Hund darf nicht mit kaltem Wasser übergossen oder zum schnellen Trinken animiert werden – das kann zu Kreislaufproblemen führen. Stattdessen sollte er in den Schatten gebracht und langsam mit lauwarmem Wasser versorgt werden. Warnzeichen sind übermäßiges Hecheln, Taumeln oder apathisches Verhalten. In jedem Fall ist ein Tierarztbesuch ratsam, da Hunde Schmerzen oft verbergen und sich kränker fühlen, als sie wirken.

Weitere Informationen bietet die ARAG unter:

www.arag.de/versicherungs-ratgeber

Bildnachweis: © Lenin Astrada, ARAG


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