Ausweis oder Führerschein im Ausland verloren – was ist zu tun? - Wissen, was im Tourismus los ist!



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Ausweis oder Führerschein im Ausland verloren – was ist zu tun?
Die Urlaubszeit beginnt und viele Reisende haben ihre wichtigsten Dokumente im Gepäck: Personalausweis, Führerschein und oftmals auch den Reisepass. Was aber, wenn eines dieser Dokumente im Ausland verloren geht oder gestohlen wird?
Ausweis oder Führerschein im Ausland verloren – was ist zu tun?

Die ADAC Juristen geben Tipps, wie man sich richtig verhält – und wie man vorsorgen kann.

Verlust von Personalausweis oder Reisepass

Bevor man in Panik gerät, sollte man zunächst genau nachsehen, ob das Dokument tatsächlich verloren ist. Taschen, Rucksack, Hotelzimmer oder Mietwagen sollten gründlich durchsucht werden. Steht fest, dass der Ausweis oder Pass unauffindbar ist, muss der Verlust oder Diebstahl unverzüglich bei der örtlichen Polizei gemeldet werden. Dort erhält man eine amtliche Verlust- oder Diebstahlanzeige.

Als nächster Schritt ist die deutsche Botschaft oder das nächstgelegene Konsulat zu kontaktieren. Diese können in der Regel einen Ersatzausweis oder einen vorläufigen Reisepass ausstellen, der die Rückreise ermöglicht. Für die Ausstellung sind die polizeiliche Verlustanzeige, ein aktuelles Passfoto sowie ein Nachweis der eigenen Identität notwendig. Besonders hilfreich ist es, wenn man vor der Reise eine Kopie des Ausweises angefertigt oder ein Foto auf dem Smartphone gespeichert hat.

Zurück in Deutschland muss dann ein neues Ausweisdokument bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

Verlust des Führerscheins

Im Falle eines verlorenen oder gestohlenen Führerscheins sind deutsche Auslandsvertretungen nicht zuständig. Ein Ersatzdokument kann nur nach Rückkehr bei der zuständigen Führerscheinstelle in Deutschland beantragt werden. Erforderlich sind dafür ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles Passfoto und gegebenenfalls eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Führerscheins.

Auch in diesem Fall ist es ratsam, im Urlaubsland eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei aufzugeben. Diese kann bei der Neubeantragung in Deutschland hilfreich sein und schützt zusätzlich im Fall einer Polizeikontrolle auf der Rückreise. Denn obwohl das Fahren ohne Führerscheindokument nicht dem Fahren ohne Fahrerlaubnis gleichkommt, drohen dennoch Verwarnungsgelder: In Deutschland etwa zehn Euro, in den Niederlanden 110 Euro, in Österreich ab 20 Euro, in der Schweiz 20 Franken und in Italien ab 42 Euro.

Tipp der ADAC Juristen: Wer auf Reisen geht, sollte vorab Fotos oder Kopien seiner wichtigsten Dokumente anfertigen und sicher speichern – das erleichtert die Identifikation und beschleunigt die Ausstellung von Ersatzdokumenten erheblich.

Bildnachweis: © ADAC


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