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BDL fordert faire Regeln bei Reform des EU-Emissionshandels
Die geplante Ausweitung des EU-ETS darf europäische Airlines und Drehkreuze im internationalen Wettbewerb nicht zusätzlich belasten
BDL fordert faire Regeln bei Reform des EU-Emissionshandels

Die EU-Kommission will die klimapolitischen Vorgaben für den Luftverkehr weiter verschärfen und den Anwendungsbereich des europäischen Emissionshandels ausweiten. Für Fluggesellschaften in Europa dürfte dies mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft begrüßt zwar, dass die Kommission zunächst auf eine vollständige Einbeziehung aller in Europa startenden Flüge verzichtet. Entscheidend sei jedoch, dass die Reform bestehende Wettbewerbsnachteile nicht weiter verschärfe.

Erstmals erkennt die EU-Kommission nach Einschätzung des BDL ausdrücklich an, dass europäische Fluggesellschaften und Drehkreuze gegenüber Wettbewerbern außerhalb der EU benachteiligt sind. Ebenso werde die Gefahr berücksichtigt, dass Passagier- und Frachtverkehre an außereuropäische Standorte verlagert werden könnten. Ob der aktuelle Vorschlag tatsächlich zu faireren Marktbedingungen führt, hängt jedoch von der weiteren Ausgestaltung ab.

Ausweitung auf Flüge bis 5000 Kilometer umstritten

Zu den zentralen Punkten der geplanten Reform gehört die mögliche Einbeziehung von Flügen zu Zielen innerhalb einer Entfernung von 5000 Kilometern. Aus Sicht des BDL muss zunächst geklärt werden, ob eine solche Regelung rechtssicher durchsetzbar ist.

Zudem dürften keine neuen Verzerrungen zwischen europäischen Fluggesellschaften und ihren Wettbewerbern in Drittstaaten entstehen. Besonders kritisch wäre eine Regelung, bei der Verbindungen über Drehkreuze außerhalb Europas geringeren Klimaschutzkosten unterliegen als vergleichbare Umsteigeverbindungen innerhalb der EU.

Mögliche handelspolitische Konflikte mit Ländern wie China, Indien und den USA würden durch den Kommissionsvorschlag lediglich auf das Jahr 2032 verschoben. Aus Sicht des Verbandes wäre es konsequenter gewesen, eine vollständige Ausweitung des europäischen Emissionshandels auf sämtliche ab Europa startenden Flüge ganz auszusetzen.

Deutsche Airlines tragen bereits hohe Mehrkosten

Europäische Fluggesellschaften unterliegen schon heute strengeren klimapolitischen Vorgaben als zahlreiche Wettbewerber außerhalb der EU. Für deutsche Airlines entstehen allein durch den Emissionshandel abhängig vom jeweiligen CO₂-Preis jährliche Mehrkosten von rund 630 Millionen Euro.

Die Revision des EU-ETS müsse deshalb genutzt werden, um bestehende Belastungsunterschiede abzubauen und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Fluggesellschaften und Flughäfen langfristig zu sichern. Klimapolitische Vorgaben sollten stärker an den Bedingungen des internationalen Luftverkehrsmarktes ausgerichtet werden.

„Maßstab der Reform müssen faire Wettbewerbsbedingungen im internationalen Luftverkehr sein. Dass die EU-Kommission die bestehenden Nachteile von EU-Airlines und -Drehkreuzen nun erstmals anerkennt, ist ein wichtiger Schritt“, erklärt BDL-Präsident Lars Redeligx. „Entscheidend ist, dass für EU-Airlines keine zusätzlichen einseitigen Kosten entstehen und die Verlagerung von Verkehr, Emissionen und Fracht wirksam verhindert wird. Eine vergleichbare Erkenntnis wünschen wir uns bei der EU-Beimischungsquote für nachhaltige Flugkraftstoffe.“

SAF-Allowances sollen Preisunterschiede abfedern

Positiv bewertet der Verband die angekündigte Ausweitung der sogenannten SAF-Allowances. Diese Zertifikate sollen Fluggesellschaften bei der Nutzung nachhaltiger Flugkraftstoffe unterstützen und einen Teil der erheblichen Mehrkosten gegenüber herkömmlichem Kerosin ausgleichen.

Ob das Instrument den Markthochlauf alternativer Kraftstoffe tatsächlich beschleunigen kann, hängt nach Einschätzung des BDL vor allem von den Zuteilungsregeln ab. Notwendig seien langfristig verlässliche, transparente und faire Rahmenbedingungen für alle betroffenen Unternehmen.

„Europa kann beim klimafreundlichen Luftverkehr eine führende Rolle übernehmen. Voraussetzung dafür ist, dass Klimaschutz, internationale Wettbewerbsfähigkeit und globale Zusammenarbeit gemeinsam gedacht werden“, betont Redeligx. „Der Kommissionsvorschlag bietet dafür Ansatzpunkte, muss in den weiteren Beratungen aber entsprechend ausgestaltet werden.“

CORSIA als globales Instrument erhalten

Die Reform des europäischen Emissionshandels darf nach Ansicht des BDL zudem das internationale Klimaschutzsystem CORSIA nicht schwächen. Das auf Ebene der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO beschlossene Instrument wurde 2021 eingeführt und soll mit Beginn der verpflichtenden Phase ab 2027 rund 90 Prozent des internationalen Luftverkehrs erfassen.

Eine Schwächung von CORSIA könnte nicht nur die internationale Wirkung des Klimaschutzes beeinträchtigen, sondern auch das Vertrauen in die Verlässlichkeit der Europäischen Union bei globalen Verhandlungen beschädigen.

„Klimaschutz im internationalen Luftverkehr kann dauerhaft nur mit global abgestimmten Instrumenten erfolgreich sein“, erklärt Redeligx. „Auch die vorgesehene Förderung nachhaltiger Flugkraftstoffe muss so ausgestaltet werden, dass sie den Markthochlauf wirksam unterstützt, ohne europäische Unternehmen zusätzlich zu belasten.“

Bildnachweis: © AA


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