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TUI AG vollzieht beschlossene Aktienzusammenlegung im Verhältnis 10 zu 1
Die TUI AG hat die in der vergangenen Woche von der Hauptversammlung beschlossene Aktienzusammenlegung im Verhältnis 10 zu 1 planmäßig umgesetzt. Die Anzahl der ausgegebenen Aktien sinkt von circa 1,785 Milliarden Stück auf 178.520.585 Stück.
TUI AG vollzieht beschlossene Aktienzusammenlegung im Verhältnis 10 zu 1

Die Aktien werden ab dem 24. Februar 2023 unter der neuen Wertpapierkennnummer WKN: TUAG50 (ISIN: DE 000 TUAG50 5) an der Börse gehandelt. Diese ersetzt die bisherige Wertpapierkennnummer WKN: TUAG00 (ISIN: DE 000 TUAG00 0). Die Umstellung der Wertpapierbestände beeinträchtigt den Handel in TUI Aktien nicht und erfolgt automatisch durch die depotführende Bank. Der Aktienkurs erhöht sich automatisch um den Faktor 10.

Die Kapitalherabsetzung hat keinerlei Auswirkung auf das Vermögen der Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihre individuellen Anteile am Grundkapital der TUI AG. Sie stellt lediglich eine rein bilanzielle Maßnahme dar.

Für Aktionärinnen und Aktionäre, deren aktuelle Zahl an Aktien nicht durch 10 teilbar ist, beginnt in der kommenden Woche der sogenannte 'Spitzenausgleich': Die entstehenden Teilrechte können entweder verkauft oder Teilrechte hinzugekauft werden, um auf eine durch 10 teilbare Anzahl an Aktien zu kommen. Auch dieser Schritt wird von den Depotbanken im Auftrag der Aktionärinnen und Aktionäre abgewickelt. Sofern ein entsprechender Auftrag nicht erteilt wird, werden die jeweiligen Aktienspitzen in der Regel veräußert und die Erlöse dem Anteilseigner gutgeschrieben. Die Aktienspitzen werden nicht börslich gehandelt.

Die Zusammenlegung der Aktien ist Voraussetzung für die im Laufe des Jahres geplante Kapitalerhöhung. Mit dem Erlös will der Konzern die Staatshilfen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) bis Ende des Jahres vollständig zurückzahlen. Darüber hinaus soll die Kreditlinie der KfW signifikant reduziert und die Bilanz gestärkt werden.

Bildnachweis: © TUI Group


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