Politische Positionen des DRV - Wissen, was im Tourismus los ist!



Deutschland
Politische Positionen des DRV
Neue Bundesregierung – politische Forderungen.
Politische Positionen des DRV

Die Reisewirtschaft ist eine zentrale Wirtschaftskraft – nicht nur im Inland, sondern auch international. Reisen braucht politischen Rückenwind, keinen Gegenwind, politische Stabilität und Verlässlichkeit.

Die Stärkung des Mobilitätsstandortes Deutschland sollte ganz oben auf der Prioritätenliste der neuen Bundesregierung stehen – im Sinne der Urlaubs- aber ganz klar auch im Sinne der Geschäftsreise. Wenn Deutschland als Luftverkehrsstandort an Attraktivität verliert, hat das unmittelbar negative Folgen auf das Angebot an Urlaubs- und Geschäftsreisen – und treibt die Kosten für die Reisenden weiter in die Höhe. Die Belastungen für den Luftverkehr – Luftverkehrsteuer und Sicherheitsgebühren – müssen runter, um im internationalen Umfeld weiterhin attraktiv zu bleiben.

Von großer Bedeutung ist darüber hinaus die Förderung von Forschung und Innovationen zur Herstellung nachhaltiger Kraftstoffe für den Flug- und Schiffsverkehr – nicht zu vergessen den Ausbau von Landstrom in den Häfen.

Gleichzeitig sind wirtschaftspolitische Maßnahmen erforderlich, um die Kaufkraft der Verbraucher zu erhalten. Denn eine stabile Wirtschaft bedeutet auch stabile Konsumlaune – und das ist für die Zukunft der Reisewirtschaft von entscheidender Bedeutung!

Eine der wichtigsten Aufgaben ist es dementsprechend, den Wirtschaftsstandort Deutschland wieder zu stärken – und dazu bedarf es klarer, zukunftsorientierter Weichenstellungen, um die Reisewirtschaft als unverzichtbaren Wirtschaftsmotor zu sichern und der Branche die nötige Freiheit zu verschaffen, um zu wachsen.

Faire Wettbewerbsbedingungen sind dabei das A und O, damit deutsche Reisebüros und Veranstalter nicht ständig gegen den regulatorischen Gegenwind aus der EU anrudern müssen. Es bleibt entscheidend, bestehende Überregulierungen abzubauen und neue zu verhindern – dazu braucht es die entschiedene Unterstützung der Regierung auch und gerade in Brüssel.

Wir begrüßen, dass der Tourismus in der Koalitionsvereinbarung von Union und SPD als einer von wenigen Wirtschaftszweigen hervorgehoben wurde. Dass die Absenkung der finanziellen Belastungen für die Reiseveranstalter im Kontext der Insolvenzabsicherung durch den DRSF ausdrücklich genannt wird, ist ein wichtiges Signal an die Branche. Wir freuen uns zudem, dass unsere Forderungen nach einer Stärkung der Konnektivität Gehör gefunden hat. Entscheidend ist jetzt, dass die Politik zügig handelt und die geplanten Vorhaben rasch umsetzt. Reisetätigkeit darf nicht ausgebremst werden.

Von der künftigen Regierung erwarten wir, dass sie den Outgoing-Tourismus und damit das Geschäft mit Auslandsreisen gezielt und stärker unterstützt.

Reisen ist mehr als Luxus. Reisen ist Lebensqualität, ist Teilhabe, ist Erholung – und erfüllt damit eine bedeutsame gesellschaftliche Rolle. Und – Reisen ist Völkerverständigung.

Deutscher Reisesicherungsfonds (DRSF)

Unser Ziel ist es, dass die Reiseveranstalter so schnell wie möglich entlastet werden.

Verbraucherschutz ist ein hohes Gut und die Rolle des DRSF ist es, sicherzustellen, dass von einer Insolvenz betroffene Pauschalreisegäste, im Fall der Fälle sicher nach Hause gebracht werden und bereits geflossene Zahlungen zurück erhalten.

Wichtig ist aber auch, die Wettbewerbsfähigkeit der Pauschalreise im Markt mit individuellen Reiseleistungen zu gewährleisten. Dementsprechend sollte der Fonds aufgrund der sehr guten Kapitalausstattung und Struktur möglichst bald in der Lage sein, die jährlichen Entgelte der Veranstalter erkennbar unter ein Prozent abzusenken. Das ist auch deswegen wichtig, weil sich damit die Mehrbelastung der Veranstalterreise gegenüber der Einzelleistung reduziert.

Auch nach der Insolvenz von FTI ist der DRSF finanziell sehr gut aufgestellt. Das Absicherungssystem hat dafür gesorgt, dass der entstandene Schaden für die Fondsgemeinschaft vergleichsweise gering ausfällt.

Um das auch für die Zukunft abzusichern, muss die Flexibilität des Fonds hinsichtlich der zu hinterlegenden Sicherungsleistungen größer werden. Die potenzielle Belastung der Solidargemeinschaft durch schlechte Bonitäten muss zukünftig stärker begrenzt werden. Hier müssen die Eckpunkte für eine Anpassung der Regelungen so schnell wie möglich weiterentwickelt werden.

Zu den von den Veranstaltern an den DRSF zu zahlenden Entgelten in Höhe von einem Prozent des Jahresumsatzes und den zusätzlich zu hinterlegenden Sicherheitsleistungen stehen wir in engem Austausch mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), der Aufsicht über den DRSF. Das BMJV ist hier maßgeblich. Wir setzen alles daran, dass es im Rahmen der Möglichkeiten, schnell zu einer Entlastung kommt.

Revision der Pauschalreiserichtlinie – Einführung einer verpflichtenden externen Schlichtungsstelle

Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der Ratsarbeitsgruppen klar und deutlich positioniert. Wir liegen hinsichtlich der Ratsposition nun auch sehr nah beieinander.

Wichtig ist, dass Veranstalter und Reisebüros durch die Revision nicht noch stärker belastet werden. Zusätzliche Belastungen würden die Pauschalreise weiter verteuern – ohne erkennbaren zusätzlichen Mehrwert für die Reisenden. Diese würden sich aller Wahrscheinlichkeit nach, den vermeintlich günstigeren Einzelleistungen zuwenden und damit völlig ungeschützt verreisen. Das kann nicht das Ziel der EU sein. Hier ist es an der Bundespolitik in Brüssel entsprechend Einfluss zu nehmen.

Derzeit wird im EU-Parlament unter anderem die Einführung verpflichtender Schlichtungsstellen für Streitfälle diskutiert. Aus unserer Sicht wäre das ein unnötiger Kostentreiber, den es zu verhindern gilt.

Umfragen zeigen, dass die Zufriedenheitswerte bei Pauschalreisenden deutlich über 90 Prozent liegen. Die überwiegende Anzahl auftretender Probleme während einer Reise können in aller Regel schnell und zur vollen Zufriedenheit der Reisenden bereits vor Ort gelöst werden, oder im Nachgang der Reise.

Dies zeigt sich auch in den äußerst niedrigen Reklamationsquoten bei den Reiseveranstaltern, die sich im unteren einstelligen Prozentbereich bewegen.

Den Unternehmen der Reisewirtschaft ist die Zufriedenheit ihrer Kundinnen und Kunden und der Verbraucherschutz überaus wichtig. Der Aufbau einer externen, verpflichtenden Schlichtungsstelle würde jedoch nicht zu einer Verbesserung der schnellen Problembehebung im Sinne der Zufriedenheit der Reisenden, die es ja bereits gibt, beitragen. Stattdessen würden erneut zusätzliche Kosten generiert – wiederum zum Nachteil der Verbraucher ohne einen erkennbaren Mehrwert.

Bildnachweis: © DRV


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