Tourexpi
Die
Reisewirtschaft ist eine zentrale Wirtschaftskraft – nicht nur im Inland,
sondern auch international. Reisen braucht politischen Rückenwind, keinen
Gegenwind, politische Stabilität und Verlässlichkeit.
Die
Stärkung des Mobilitätsstandortes Deutschland sollte ganz oben auf der
Prioritätenliste der neuen Bundesregierung stehen – im Sinne der Urlaubs- aber
ganz klar auch im Sinne der Geschäftsreise. Wenn Deutschland als
Luftverkehrsstandort an Attraktivität verliert, hat das unmittelbar negative
Folgen auf das Angebot an Urlaubs- und Geschäftsreisen – und treibt die Kosten
für die Reisenden weiter in die Höhe. Die Belastungen für den Luftverkehr –
Luftverkehrsteuer und Sicherheitsgebühren – müssen runter, um im
internationalen Umfeld weiterhin attraktiv zu bleiben.
Von
großer Bedeutung ist darüber hinaus die Förderung von Forschung und
Innovationen zur Herstellung nachhaltiger Kraftstoffe für den Flug- und
Schiffsverkehr – nicht zu vergessen den Ausbau von Landstrom in den Häfen.
Gleichzeitig
sind wirtschaftspolitische Maßnahmen erforderlich, um die Kaufkraft der
Verbraucher zu erhalten. Denn eine stabile Wirtschaft bedeutet auch stabile
Konsumlaune – und das ist für die Zukunft der Reisewirtschaft von
entscheidender Bedeutung!
Eine
der wichtigsten Aufgaben ist es dementsprechend, den Wirtschaftsstandort
Deutschland wieder zu stärken – und dazu bedarf es klarer, zukunftsorientierter
Weichenstellungen, um die Reisewirtschaft als unverzichtbaren Wirtschaftsmotor
zu sichern und der Branche die nötige Freiheit zu verschaffen, um zu wachsen.
Faire
Wettbewerbsbedingungen sind dabei das A und O, damit deutsche Reisebüros und
Veranstalter nicht ständig gegen den regulatorischen Gegenwind aus der EU
anrudern müssen. Es bleibt entscheidend, bestehende Überregulierungen abzubauen
und neue zu verhindern – dazu braucht es die entschiedene Unterstützung der
Regierung auch und gerade in Brüssel.
Wir
begrüßen, dass der Tourismus in der Koalitionsvereinbarung von Union und SPD
als einer von wenigen Wirtschaftszweigen hervorgehoben wurde. Dass die
Absenkung der finanziellen Belastungen für die Reiseveranstalter im Kontext der
Insolvenzabsicherung durch den DRSF ausdrücklich genannt wird, ist ein
wichtiges Signal an die Branche. Wir freuen uns zudem, dass unsere Forderungen
nach einer Stärkung der Konnektivität Gehör gefunden hat. Entscheidend ist
jetzt, dass die Politik zügig handelt und die geplanten Vorhaben rasch umsetzt.
Reisetätigkeit darf nicht ausgebremst werden.
Von
der künftigen Regierung erwarten wir, dass sie den Outgoing-Tourismus und damit
das Geschäft mit Auslandsreisen gezielt und stärker unterstützt.
Reisen
ist mehr als Luxus. Reisen ist Lebensqualität, ist Teilhabe, ist Erholung – und
erfüllt damit eine bedeutsame gesellschaftliche Rolle. Und – Reisen ist
Völkerverständigung.
Deutscher
Reisesicherungsfonds (DRSF)
Unser
Ziel ist es, dass die Reiseveranstalter so schnell wie möglich entlastet
werden.
Verbraucherschutz
ist ein hohes Gut und die Rolle des DRSF ist es, sicherzustellen, dass von
einer Insolvenz betroffene Pauschalreisegäste, im Fall der Fälle sicher nach
Hause gebracht werden und bereits geflossene Zahlungen zurück erhalten.
Wichtig
ist aber auch, die Wettbewerbsfähigkeit der Pauschalreise im Markt mit
individuellen Reiseleistungen zu gewährleisten. Dementsprechend sollte der
Fonds aufgrund der sehr guten Kapitalausstattung und Struktur möglichst bald in
der Lage sein, die jährlichen Entgelte der Veranstalter erkennbar unter ein
Prozent abzusenken. Das ist auch deswegen wichtig, weil sich damit die
Mehrbelastung der Veranstalterreise gegenüber der Einzelleistung reduziert.
Auch
nach der Insolvenz von FTI ist der DRSF finanziell sehr gut aufgestellt. Das
Absicherungssystem hat dafür gesorgt, dass der entstandene Schaden für die
Fondsgemeinschaft vergleichsweise gering ausfällt.
Um
das auch für die Zukunft abzusichern, muss die Flexibilität des Fonds
hinsichtlich der zu hinterlegenden Sicherungsleistungen größer werden. Die
potenzielle Belastung der Solidargemeinschaft durch schlechte Bonitäten muss
zukünftig stärker begrenzt werden. Hier müssen die Eckpunkte für eine Anpassung
der Regelungen so schnell wie möglich weiterentwickelt werden.
Zu
den von den Veranstaltern an den DRSF zu zahlenden Entgelten in Höhe von einem
Prozent des Jahresumsatzes und den zusätzlich zu hinterlegenden
Sicherheitsleistungen stehen wir in engem Austausch mit dem Bundesministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), der Aufsicht über den DRSF. Das
BMJV ist hier maßgeblich. Wir setzen alles daran, dass es im Rahmen der
Möglichkeiten, schnell zu einer Entlastung kommt.
Revision
der Pauschalreiserichtlinie – Einführung einer verpflichtenden externen
Schlichtungsstelle
Die
Bundesregierung hat sich im Rahmen der Ratsarbeitsgruppen klar und deutlich
positioniert. Wir liegen hinsichtlich der Ratsposition nun auch sehr nah
beieinander.
Wichtig
ist, dass Veranstalter und Reisebüros durch die Revision nicht noch stärker
belastet werden. Zusätzliche Belastungen würden die Pauschalreise weiter
verteuern – ohne erkennbaren zusätzlichen Mehrwert für die Reisenden. Diese
würden sich aller Wahrscheinlichkeit nach, den vermeintlich günstigeren
Einzelleistungen zuwenden und damit völlig ungeschützt verreisen. Das kann
nicht das Ziel der EU sein. Hier ist es an der Bundespolitik in Brüssel
entsprechend Einfluss zu nehmen.
Derzeit
wird im EU-Parlament unter anderem die Einführung verpflichtender
Schlichtungsstellen für Streitfälle diskutiert. Aus unserer Sicht wäre das ein
unnötiger Kostentreiber, den es zu verhindern gilt.
Umfragen
zeigen, dass die Zufriedenheitswerte bei Pauschalreisenden deutlich über 90
Prozent liegen. Die überwiegende Anzahl auftretender Probleme während einer
Reise können in aller Regel schnell und zur vollen Zufriedenheit der Reisenden
bereits vor Ort gelöst werden, oder im Nachgang der Reise.
Dies
zeigt sich auch in den äußerst niedrigen Reklamationsquoten bei den
Reiseveranstaltern, die sich im unteren einstelligen Prozentbereich bewegen.
Den
Unternehmen der Reisewirtschaft ist die Zufriedenheit ihrer Kundinnen und
Kunden und der Verbraucherschutz überaus wichtig. Der Aufbau einer externen,
verpflichtenden Schlichtungsstelle würde jedoch nicht zu einer Verbesserung der
schnellen Problembehebung im Sinne der Zufriedenheit der Reisenden, die es ja
bereits gibt, beitragen. Stattdessen würden erneut zusätzliche Kosten generiert
– wiederum zum Nachteil der Verbraucher ohne einen erkennbaren Mehrwert.
Bildnachweis:
© DRV
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