Tourexpi
Nach
Ablehnung der Verlagerung von 60 Milliarden Euro aus ungenutzten
Corona-Krediten in den Klimafonds durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
und der Zurückweisung der Klage der Dorint Gruppe auf angemessene Corona-Hilfe
durch den Bundesgerichtshof (BGH), hat die HONESTIS AG jetzt – per Eilantrag –
„erneute Verfassungsbeschwerde“ auf Gleichstellung eingereicht. Zuvor hatten
die relevanten Unternehmen der in Kölner ansässigen Hotelgruppe den Rechtsweg
in den Bundesländern Bremen, Hamburg und Brandenburg ausgeschöpft.
Sowohl
die Verwaltungs- als auch die Zivilgerichtsbarkeit sahen keine Möglichkeiten,
dem Klagebegehren abzuhelfen. Die folgerichtige Verfassungsbeschwerde umfasst
ca. 300 Seiten und soll verdeutlichen, dass einerseits der Gesetzgeber im
Infektionsschutzgesetz mit der Einführung des §28a IfSG am 19. November 2020
eine Lücke gerissen hat und andererseits das Bundesministerium für Wirtschaft
und Klimaschutz (BMWK), wie auch das Bundesministerium für Finanzen (BMF) mit
den Obergrenzen der Beihilfeprogramme wettbewerbsverzerrende Wirkungen
entfaltet haben. „Wir sind zuversichtlich, dass unserer erneuten
Verfassungsbeschwerde stattgegeben wird und der seit April 2020 beschrittene
Weg zur Gleichstellung nun endlich zum Ziel führt“, erklärt Dorint
Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe.
Iserlohe
hat sich seit April 2020 immer wieder mit Vertretern der Bundesregierung
auseinandergesetzt, um zu verhindern, dass die Hilfen durch Obergrenzen gekappt
bzw. willkürlich verteilt würden. Die damalige Bundesregierung ließ sich
lediglich dazu bewegen, die Obergrenzen in unlogischen Schritten auf maximal
54,5 Millionen Euro pro Unternehmensverbund anzuheben. Dieses System hat zu
disproportionalen und ungleichen Zuweisungen von Corona-Beihilfen geführt, die
sich gesetzlich nicht begründen lassen.
Bereits
früh in der Corona-Krise wurde erkennbar, dass die Hotellerie kein
Pandemietreiber war. Das wurde durch das Robert Koch-Institut (RKI) immer
wieder bestätigt. Die entstandenen Schäden sind folglich auf Präventivmaßnahmen
des Staates zurückzuführen. Am 18. November 2020 wurde im Bundestag daher auch
über die notwendige gesetzliche Regelung eines Corona-Schadenersatzes
diskutiert, das Thema jedoch nie wieder in Angriff genommen. Die Änderung des
Infektionsschutzgesetzes und die Aufnahme des §28a IfSG führten dazu, dass
sogenannte „Nicht-Störer“ – also virenfreie, „gesunde“ Betriebe, die keine
Pandemietreiber waren – nun schlechter gestellt werden als die mittelbaren
Störer. Die Dorint Hotelgruppe konnte daraufhin nur etwa 43 Prozent ihres
Schadens geltend machen, während den kleinen mittelständischen Unternehmen
(KMUs) durchweg 95 Prozent des Schadens durch Corona-Beihilfen erstattet worden
sind.
Der
BGH führte in seinem Urteil gegen die Dorint Hotelgruppe vom 11. April 2024
aus: „Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Staates ist begrenzt ... Die
Klägerinnen können ihr Unternehmerrisiko nicht auf die Allgemeinheit abwälzen
und sich insoweit auf eine solidarische Lastenverteilung zu ihren Gunsten
berufen.“ Dirk Iserlohe kritisiert diesen Richterspruch wie folgt:
„Mit
den 60 Milliarden Euro an Corona-Hilfsgeldern, die nicht genutzt, sondern
zweckentfremdet worden sind und den der Bundesregierung zugewiesenen, aber
nicht abgerufenen Mitteln der EU in Höhe von 28 Milliarden Euro, hätte man
leicht eine Gleichstellung aller Unternehmen erreichen können.“ Sein Resümee:
„Das Geld stand also nach dem Willen des Gesetzgebers zur Verfügung und damit
auch die etwa eine Milliarde Euro für die benachteiligten Hotelgesellschaften.“
Die
aktuelle Verfassungsbeschwerde basiert auf der Annahme, dass die früheren
Leitlinien einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Februar
2023 (Rn. 38) umgesetzt werden: „... Ergreift der Normgeber Maßnahmen, um die
wirtschaftlichen Auswirkungen von Gesundheitsschutzmaßnahmen zu kompensieren,
dürfen diese jedenfalls einzelne Adressaten nicht gleichheitswidrig
benachteiligen.“ Nach Interpretation von Dorint Aufsichtsratschef Iserlohe wird
somit das höchste Gericht seinem Begehren am Ende stattgeben. Der kämpferische
Hotelier geht davon aus, dass Bundeskanzler Scholz lernen muss, dass sein von
ihm nicht ernst gemeintes Versprechen vom 13. März 2020: „Wir haben die
finanzielle Kraft, diese Krise zu bewältigen. Es ist genug Geld da und wir setzen
es ein. Wir ergreifen alle notwendigen Maßnahmen, um Beschäftigte und
Unternehmen zu schützen. Darauf kann sich jede und jeder verlassen“, nun vom
Bundesverfassungsgericht eingefordert wird.
Bildnachweis:
© Dorint Hotels & Resorts
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