Eine Pauschalreise verbindet mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen für dieselbe Reise, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Vertragspartner des Reisenden ist der Reiseveranstalter. Für das Reisebüro ist die Abgrenzung zu einzeln vermittelten Leistungen und verbundenen Reiseleistungen besonders wichtig, weil davon Informationspflichten, Insolvenzschutz und Kundenrechte abhängen.