Tourexpi
Es
gibt sogar einen Begriff dafür: "Leisure Sickness", zu Deutsch in
etwa "Freizeit-Krankheit". Obwohl noch nicht hinreichend erforscht,
sind sich die Experten einig, dass es sich um ein Stressphänomen handelt.
Egal,
ob man den Urlaub zuhause verbringt oder am Mittelmeer - wenn man währenddessen
krank wird, müssen die Urlaubstage entsprechend vom Arbeitgeber
gutgeschrieben werden. Dazu muss allerdings ein Attest bzw. eine
Krankschreibung vorliegen. Das regelt das Bundesurlaubsgesetz, § 9, BUrlG.
Ärztliches
Attest extrem wichtig
Es
ist wichtig, dass man sofort zum Arzt geht, auch im Urlaubsort, denn man hat
nur Anspruch auf die Gutschrift von Urlaubstagen, an denen man nachweislich
krank war. Lassen Sie sich also sofort ein Attest ausstellen und
informieren Sie so bald wie möglich Ihren Arbeitgeber.
Im
Rahmen der Krankschreibung muss es sich um eine Erkrankung handeln, die Sie an
der Ausführung Ihrer Arbeit hindern würde, hätten Sie gerade keinen Urlaub. Ein
leichter Schnupfen mag den Urlaubsgenuss trüben, würde aber in der Regel nicht
zur Arbeitsunfähigkeit führen.
Die
Möglichkeit eine Krankschreibung zu erhalten, hängt von den Gesetzen und
Praktiken des jeweiligen Landes ab. In einigen Ländern ist es üblich, dass
Ärzte Krankschreibungen ausstellen, während es in anderen Ländern
möglicherweise andere Verfahren gibt oder Krankschreibungen nicht üblich sind.
Wenn eine Krankschreibung nicht verfügbar ist, gibt es Alternativen. Zum
Beispiel kann der Arzt eine ärztliche Bescheinigung ausstellen, die den Grund
für den Arztbesuch und die voraussichtliche Dauer der Erkrankung angibt. Diese
Bescheinigung kann von dem Arbeitgeber akzeptiert werden, um Ansprüche geltend
zu machen.
Eine
Rechnung des Arztes kann auch als Ersatz für eine Krankschreibung dienen. Diese
Rechnung sollte die durchgeführten medizinischen Leistungen und die
entsprechenden Kosten auflisten.
Schutz
durch eine Auslandskrankenversicherung während der Urlaubsreise
Eine Auslandskrankenversicherung kann dazu beitragen, die
finanziellen Belastungen und Unannehmlichkeiten im Falle einer Krankheit
oder Verletzung im Ausland zu minimieren. Sie bietet Ihnen Sicherheit und
Schutz, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können, anstatt sich
Sorgen über die Kosten und Organisation von medizinischer Versorgung machen zu
müssen. Im günstigsten Fall übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten,
welche durch Behandlungen entstehen. Darauf kann man sich allerdings nicht
immer verlassen. Es kann vorkommen, dass der nächstgelegene Arzt eine
Privatpraxis führt - dann zahlt die Krankenkasse nicht.
Ebenfalls
möglich ist, dass die Behandlung am Urlaubsort mehr kostet als in Deutschland.
Die Krankenkasse zahlt aber in der Regel nur den deutschen Standardsatz für die
Behandlung was bedeutet, dass Sie den Rest selbst zahlen müssen.
Erleiden
sie beispielsweise einen schweren Unfall in Thailand und ein medizinischer
Rücktransport nach Deutschland ist notwendig, so kostet dieser Sie mehrere
zehntausend Euro, wenn sie nicht über einen Schutz durch eine
Auslandskrankenversicherung verfügen. Außerhalb Europas leistet die gesetzliche
Krankenversicherung in der Regel nicht. In Ländern wie Thailand oder Ägypten
sind Sie nicht krankenversichert und müssen alle Krankheitskosten selbst
zahlen. Ein Abschluss von verschiedenen Reiseversicherungen ist also ratsam.
Wir
empfehlen die DKV-Reisekrankenversicherung, denn sie hat Bestnoten von
Stiftung Warentest bekommen und bietet ein hervorragendes
Preis-Leistungsverhältnis. Mit ihr erhalten Sie ebenfalls die sehr wichtigen
und oft unterschätzten Assistanceleistungen.
Assistanceleistungen
bieten eine unmittelbare Verbindung zu erfahrenen Fachleuten, die rund um die
Uhr erreichbar sind. Wenn ein Notfall eintritt, sei es eine plötzliche
Krankheit, eine Verletzung oder ein anderer medizinischer Vorfall, können
Reisende sofortige Unterstützung durch Experten erhalten, die sie durch den
Prozess der medizinischen Versorgung führen können. Durch die Bereitstellung
von Expertenberatung, Dolmetscherservice, medizinischer Organisation und
praktischer Hilfe tragen Assistanceleistungen dazu bei, die Sicherheit und den
Komfort von Reisenden im Ausland zu gewährleisten.
Urlaub
absichern durch eine Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch
Das
oben genannte Phänomen der "Leisure Sickness" tritt häufig zu Beginn
des Urlaubs auf. Was aber, wenn man vor Reisebeginn krank wird und
die Reise kurzfristig absagen muss? In dem Fall entstehen oft
hohe Stornokosten. Bei kurzfristigen Absagen zahlt der Reiseveranstalter
nur einen Teil des Reisepreises zurück, unter Umständen auch gar nichts. Wenn
die Reise schon begonnen hat, und man muss sie wegen Krankheit abbrechen,
entstehen ähnliche Probleme.
Aus
diesen Gründen raten wir zu einer Reiseabbruchversicherung bzw. einer Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch. Wir empfehlen
Ihnen verschiedene Versicherungstarife zu vergleichen, da der individuelle
Reisepreis und das Alter der jeweils reisenden Personen einen großen
Unterschied bei der Versicherungsprämie ausmachen. Vergleichen sie mit der
Hilfe unseres Online-Vergleichs-Rechners verschiedene Optionen.
Reiseversicherung
als elementarer Bestandteil der Urlaubsplanung
Wenn
Sie im Ausland erkranken, ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein.
Eine Auslandskrankenversicherung ist dabei unerlässlich, um
die Kosten für medizinische Behandlungen und eventuelle Rücktransporte abzudecken.
Ohne eine solche Versicherung könnten die finanziellen Belastungen enorm sein.
Zusätzlich ist eine Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruch sinnvoll,
um im Falle einer plötzlichen Krankheit vor der Reise oder während des Urlaubs
finanzielle Verluste zu vermeiden.
Sollten
Sie erkranken, ist es wichtig, die entsprechende Krankmeldung einzuholen.
Die genauen Schritte können je nach Land und Art der Erkrankung variieren, aber
in der Regel sollte man sich so früh wie möglich bei den zuständigen Stellen
melden und gegebenenfalls ärztliche Bescheinigungen einholen, um Ansprüche gegenüber
der Versicherung und dem Arbeitgeber geltend zu machen. Diese Maßnahmen helfen
sicherzustellen, dass Sie im Falle einer Erkrankung im Ausland die nötige
medizinische Versorgung erhalten und finanziell abgesichert sind.
Bildnachweis:
© DR-Walter
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