Tourexpi
Rauchverbote, Eintrittskosten, Parkgebühren –
unsere europäischen Nachbarn haben sich einige neue Regeln einfallen lassen,
die sich auch bei Osterurlaubern im Geldbeutel bemerkbar machen könnten. Die
ARAG Experten mit den wichtigsten Änderungen.
Rauchverbot in Frankreich und Spanien wird
ausgeweitet
Die ARAG Experten weisen Urlauber darauf hin, dass
das Rauchverbot in Frankreich kontinuierlich ausgeweitet wird. Zurzeit gibt es
bereits über 7.000 rauchfreie Zonen in über 70 Departements,
darunter viele Strände an Atlantik und Mittelmeer. Aber auch Parks und Städte
ziehen mit: Hier darf nur in dafür ausgewiesenen Bereichen geraucht werden. Wer
sich nicht daran hält, muss bis zu 450 Euro Strafe zahlen. Auch in Spanien
kommen übrigens immer mehr rauchfreie Strände hinzu. So sind es beispielsweise
auf Mallorca knapp 50 Strände, an denen es heißt: „Platges sense fum“
(deutsch: Strände ohne Rauch).
Venedig bittet Tagestouristen zur Kasse
Als Maßnahme gegen den Massentourismus erhebt die
italienische Stadt Venedig künftig fünf Euro Eintritt pro Person und Tag. Die
Gebühr ist nach Information der ARAG Experten nur für Tagesgäste ab 14 Jahren
gedacht, die nicht in der Lagunenstadt übernachten. Testweise wird die Gebühr
zunächst für 29 Tage erhoben, jeweils von 8.30 bis 16 Uhr. Die gute Nachricht
für Osterurlauber: Der erste Zeitraum, in dem die fünf Euro fällig werden,
beginnt am 25. April und endet am 5. Mai. Danach sind es folgende Wochenenden,
an denen die Gebühr erhoben wird: Im Mai 11. bis 12., 18. bis 19. und 25. bis
26. Im Juni alle Samstage und Sonntage außer dem ersten Juni-Wochenende und im
Juli sind der 6. bis 7. sowie der 13 bis 14. Juli betroffen. Wer Venedig ohne
Ticket besucht und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 300 Euro
rechnen. Tickets gibt es in Form von QR-Codes, die auf einer
mehrsprachigen Plattform abgerufen
werden können. Wer nicht über einen Internet-Zugang verfügt, erhält
Tagestickets am Busbahnhof „Piazzale Roma“ oder am Bahnhof „Venezia Santa
Lucia“.
Italien verschickt keine Blitzerfotos mehr
Urlauber, die in cognito verreisen oder mit einer
Affäre unterwegs sind, können aufatmen: Um die Privatsphäre von Autofahrern
besser zu schützen, verschicken italienische Behörden keine Blitzerfotos von
Radarfallen mehr. Das Bußgeld müssen Temposünder natürlich trotzdem bezahlen.
Und zwar „pronto“, wie die ARAG Experten raten.
Keine pauschale Bearbeitungsgebühr für Strafzettel
Eine deutsche Autovermietung darf ihren Kunden
keine Gebühr für die Bearbeitung von Strafzetteln in Rechnung stellen. In einem
konkreten Fall verlangte ein Mietwagenunternehmen für Parkvergehen mit einem
Mietwagen in Spanien laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen pauschal 40 Euro
als Bearbeitungsgebühr. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass
deutsches Recht auch für Buchungen eines Fahrzeugs im Ausland gilt, die über
die deutsche Internetseite getätigt wurden. Entsprechende Klauseln in Mietverträgen
sind daher unwirksam, solange sie dem Kunden keine Möglichkeit geben,
nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist
(Landgericht Frankfurt am Main, Az.: 2-24 O 53/23).
Parken in Paris – keine gute Idee
Wen es in den Osterferien in die Stadt der Liebe
zieht, sollte sich vorher überlegen, wie er sich in Paris fortbewegt. Das Auto
ist alleine aus Parkplatzmangel keine gute Idee. Zudem ist es recht teuer, in
Paris zu parken. Ein Tipp der ARAG Experten: Sonntags und nachts zwischen 20
und 9 Uhr kann man kostenfrei parken, wenn man denn einen Parkplatz ergattern
kann. Bonne chance! Während man ansonsten im Zentrum mit vier Euro pro Stunde
rechnen muss, sind es etwas weiter außerhalb auch immer noch gut über zwei
Euro. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es in der Regel nicht länger
als 24 Stunden erlaubt ist, auf der Straße zu parken. Wer also länger bleiben
möchte, sollte auf Parkhäuser und Tiefgaragen ausweichen. Und die kosten
mindestens 20 Euro für einen Tag. Zudem sollten Urlauber sich vorab online
einen Parkplatz reservieren, da auch bei Einwohnern diese Plätze
sehr begehrt sind. Auch Smartphone-Apps, wie z. B. Parclick oder Onepark können bei der
Suche und Reservierung hilfreich sein.
Bußgelder sind europaweit vollstreckbar
Wer ein ausländisches „Knöllchen“ in seinem
Briefkasten vorfindet, sollte dieses nicht einfach wegwerfen. Laut ARAG
Experten können Bußgelder nämlich EU-weit unter bestimmten Voraussetzungen
vollstreckt werden. Für deutsche Autofahrer bedeutet das: Rechtskräftige
Bußgeldbescheide aus diesen Ländern können ab einer Höhe von 70 Euro in
Deutschland vollstreckt werden. Da die Bußgelder im Ausland oft wesentlich
höher als in Deutschland ausfallen, kann dieser Schwellenwert auch bei einem
harmlosen Parkverstoß erreicht sein. Zudem werden die Verwaltungsgebühren in
den Schwellenwert mit eingerechnet. Lautete der Bußgeldbescheid also zum
Beispiel auf 40 Euro, kann er gleichwohl in Deutschland vollstreckt werden,
wenn Verfahrenskosten von 30 Euro dazukommen.
So kann man Bußgeld sparen
In einigen EU-Ländern können Urlauber bis zur
Hälfte des Bußgeldes sparen, wenn sie sofort bezahlen. So gibt es zum Beispiel
in unserem Nachbarland Belgien bis zu zehn Prozent Rabatt, wenn man einen
entsprechenden Vergleichsvorschlag des Staatsanwalts annimmt. In Frankreich
werden je nach Verstoß bis zu 45 Euro vom Bußgeld erlassen. Voraussetzung: Man
zahlt innerhalb einer festgelegten Zeitspanne, die sich danach richtet, ob der
Bußgeldbescheid direkt vor Ort ausgehändigt wurde oder erst später zugestellt wird.
Auch in Italien kann sich ein zeitnahes Bezahlen laut ARAG Experten lohnen:
Hier wird in der Regel bei einem erstmaligen Verkehrsverstoß der gesetzliche
Mindestbetrag verlangt. Davon können Autofahrer 30 Prozent abziehen, wenn sie
innerhalb von fünf Tagen zahlen. Diese Regelung gilt allerdings nicht bei
schwerwiegenden Delikten, die ein Fahrverbot oder eine Kfz-Beschlagnahme nach
sich ziehen. In Spanien, Großbritannien und Griechenland schließlich sind sogar
bis zu 50 Prozent Ersparnis drin, wenn innerhalb der jeweils vom Gesetz
vorgesehenen Frist gezahlt wird.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/reiseversicherung/reise-ratgeber/
Bildnachweis:
© ARAG SE
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