Tourexpi
Telefonieren,
simsen und surfen kostet im EU-Ausland grundsätzlich genau so viel wie zu
Hause. Das legt die EU-Roaming-Verordnung fest, die für die 27
EU-Mitgliedstaaten sowie für Liechtenstein, Norwegen und Island gilt. Wer hier
untwegs ist, kann also ohne zusätzliche Kosten zum Smartphone greifen.
„Mehrkosten können allerdings entstehen, wenn sich Reisende in Grenzgebieten
aufhalten und sich das Smartphone in das Netz eines Nicht-EU-Staates einwählt”,
erklärt Erol Burak Tergek, Jurist und Experte für Telekommunikation bei der
Verbraucherzentrale NRW. „Vorsicht ist auch auf Schiffen oder im Flugzeug
geboten, denn dort gilt die EU-Roaming-Verordung nicht.” Mit den richtigen
Einstellungen am Smartphone können Reisende unerwünschten Gebühren aber
vorbeugen.
Vorsicht
in der Nähe von Ländergrenzen Wer sich in Griechenland nahe der türkischen
Grenze sonnt oder vom Bodensee auf die Schweizer Grenze blickt, kann unter
Umständen unbemerkt das europäische Mobilfunknetz verlassen. Bei vielen
Smartphones ist die automatische Netzwahl aktiviert, sodass sich das Gerät
immer mit dem Netz verbindet, aus dem es die stärksten Signale empfängt. Für
die Nutzung mobiler Daten oder das Telefonieren fallen dann unmittelbar
Gebühren des jeweiligen Netzbetreibers an. Um Kosten zu vermeiden, sollte in
Grenznähe überprüft werden, ob das Smartphone noch mit dem Netz des EU-Landes
verbunden ist. Zur Sicherheit kann auch die automatische Netzwahl deaktiviert
werden.
Roaming
auf Schiffen und in Flugzeugen Auf hoher See und in der Luft wird das
Mobilfunknetz über Satellitentechnik ermöglicht. Die EU-Roaming Verordnung gilt
hier nicht. Roaming in derartigen Netzen verursacht daher in der Regel
zusätzliche Kosten. Je nach Roaming-Abkommen des Netzbetreibers mit dem
jeweiligen Satellitennetzbetreiber gelten ganz unterschiedliche Preise: Ein
Megabyte (MB) kann bis zu 30 Euro kosten. Manche Airlines und Schiffe stellen
ihren Passagieren auch WLAN zur Verfügung. Die Kosten dafür werden über die
Kredit- oder Bankkarte abgerechnet.
Schutz
durch Kostenairbag Was passiert, wenn sich das Handy mit einem
Satellitennetz oder mit dem Netz eines Nicht-EU-Staates über einen längeren
Zeitraum verbindet? Vor ausufernden Rechnungen schützt Verbraucher:innen der
sogenannte Kostenairbag. Sind Kosten von 59,50 Euro oder ein anderes
vordefiniertes Limit erreicht, werden sie gewarnt und die Verbindung wird
unterbrochen. Diese Kostenbegrenzungsfunktion für mobiles Datenroaming ist
weltweit gültig.
Sonderfall
Großbritannien Seit dem Austritt Großbritanniens aus der EU, gilt für
dieses Land nicht mehr die EU-Roaming-Verordnung. Zumindest derzeit ändere sich
nach Angaben für Kund:innen der Anbieter Telekom, Vodafone, o2 und 1&1
nichts. Teilweise begrenzen die Anbieter aber ihr Entgegenkommen bis Ende 2024.
Reisende sollten sich bei ihrem Anbieter über die aktuellen Konditionen
informieren.
Bildnachweis: ©
Verbraucherzentrale NRW
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