EU-Reiserecht: DRV warnt vor pauschaler Haftung für Vermittler - Wissen, was im Tourismus los ist!



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EU-Reiserecht: DRV warnt vor pauschaler Haftung für Vermittler
Der Deutsche Reiseverband unterstützt die Ziele des Passenger Package, fordert in Brüssel aber klare Zuständigkeiten und Grenzen für die Haftung von Reisebüros und Veranstaltern
EU-Reiserecht: DRV warnt vor pauschaler Haftung für Vermittler

Die geplante Neuordnung europäischer Fahrgast- und Buchungsrechte stößt in der deutschen Reisewirtschaft grundsätzlich auf Zustimmung. Grenzüberschreitende Reisen sollen einfacher buchbar, transparenter und besser vergleichbar werden. Der Deutsche Reiseverband (DRV) sieht jedoch die Gefahr, dass Reisevermittler und Veranstalter künftig für Probleme verantwortlich gemacht werden könnten, auf deren Entstehung sie keinen Einfluss haben.

Im laufenden europäischen Gesetzgebungsverfahren fordert der Verband deshalb eine eindeutige Zuordnung der Verantwortlichkeiten. Haftungsrisiken müssten dort angesiedelt werden, wo Leistungen erbracht, Entscheidungen getroffen oder Informationen bereitgestellt werden.

DRV fordert klare Grenzen der Haftung

„Eine pauschale Haftung von Reisebüros und anderen Vermittlern für Leistungen, Entscheidungen oder Versäumnisse der Beförderungsunternehmen wäre unverhältnismäßig. Verantwortung muss dort liegen, wo die jeweilige Leistung erbracht und kontrolliert wird“, sagte DRV-Präsident Albin Loidl bei einem politischen Frühstück in Brüssel.

Der DRV hatte gemeinsam mit seinem europäischen Dachverband ECTAA den Berichterstatter für das Passenger Mobility Package, Jan-Christoph Oetjen, sowie Vertreter des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission zu dem Austausch eingeladen.

Nach Auffassung des Verbandes müssen die neuen Vorschriften nicht nur einen wirksamen Verbraucherschutz gewährleisten, sondern zugleich rechtssicher und im täglichen Vertrieb praktikabel bleiben. Bestehende Vertriebsmodelle und Pauschalreisen dürften durch die Neuregelung nicht unangemessen benachteiligt werden.

Verantwortung soll beim Leistungserbringer bleiben

Besonders kritisch sieht der DRV eine mögliche Verlagerung von Risiken auf unabhängige Vermittler. Reisebüros könnten ansonsten für Ausfälle oder fehlerhafte Informationen einstehen müssen, obwohl die Ursache beispielsweise bei einer Airline, Bahn oder einem anderen Beförderungsunternehmen liegt.

„Reisevermittler und Veranstalter dürfen nicht für Fehler oder Ausfälle haften, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen“, betonte Loidl. „Wer eine Leistung erbringt oder eine Information bereitstellt, muss dafür Verantwortung übernehmen. Eine Verlagerung zusätzlicher Risiken auf unabhängige Vermittler würde den Wettbewerb bremsen – und damit letztlich auch den Verbrauchern schaden.“

Das Passenger Package umfasst drei miteinander verbundene Gesetzgebungsvorhaben. Sie betreffen multimodale Buchungen, das Bahnticketing sowie Fahrgastrechte bei durchgehenden und kombinierten Fahrkarten. Damit berührt die Reform unmittelbar die Frage, welche Rechte Reisende bei Verkehrsmittel- und Anbieterwechseln besitzen und welches Unternehmen im Problemfall verantwortlich ist.

DRV führt Gespräche im Europäischen Parlament

Der politische Austausch zum Passenger Package war Teil mehrtägiger Gespräche des Verbandes in Brüssel. Bereits am Vortag hatten DRV-Präsident Albin Loidl, Hauptgeschäftsführer Achim Wehrmann und Jan Jacobs, Bereichsleiter Europapolitik, mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments über die regulatorischen Rahmenbedingungen für die Reisewirtschaft gesprochen.

Zu den Gesprächspartnern gehörten unter anderem die Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Katarina Barley, sowie Elissavet Vozemberg-Vrionidi, Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr und Tourismus. Im Mittelpunkt standen neben dem Verbraucherschutz die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Reiseunternehmen und die praktische Umsetzbarkeit neuer Vorschriften.

„Verbraucherschutz ist wichtig, darf aber nicht zu unverhältnismäßigen Belastungen der Reiseunternehmen führen“, erklärte Loidl.

Darüber hinaus setzt sich der DRV für einfachere und schnellere Visaverfahren ein. Insbesondere bei Geschäftsreisen nach Europa sieht der Verband Bedarf für weniger komplizierte Abläufe.

Bildnachweis: © KI-generierte Illustration mit Material von DRV


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