Einigung zur neuen EU-Pauschalreiserichtlinie - Wissen, was im Tourismus los ist!



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Einigung zur neuen EU-Pauschalreiserichtlinie
Klarere Regeln für Pauschalreisen – Vermittlung einzelner Leistungen bleibt möglich
Einigung zur neuen EU-Pauschalreiserichtlinie

Im Trilogverfahren zur Reform der EU-Pauschalreiserichtlinie ist eine politische Verständigung erzielt worden. Eine erste Einschätzung des Deutschen Reiseverbandes (DRV) zeigt: Zentrale Kritikpunkte der Branche wurden aufgenommen. DRV-Präsident Albin Loidl spricht von einem wichtigen Schritt, der erhebliche Mehrbelastungen verhindert und die Arbeit der Reisemittler weiter ermöglicht.

Klare Abgrenzung zwischen Pauschalreise und Einzelleistung

Die Kategorie der Verbundenen Reiseleistungen entfällt künftig. Stattdessen soll deutlicher erkennbar sein, wann eine Pauschalreise vorliegt und wann der Kunde individuelle Einzelleistungen bucht. Vermittler müssen künftig informieren, wenn mehrere einzeln gewünschte Leistungen nicht paketiert werden – damit bleibt die Vermittlung einzelner Leistungen weiterhin zulässig. Für eine umfassende Bewertung wartet die Branche nun auf den finalen Richtlinientext.

Reisewarnungen bleiben Indiz – Einzelfallprüfung bleibt bestehen

Positiv bewertet der DRV, dass Reisewarnungen weiterhin als Indiz für unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände gelten, ohne jedoch automatisch den Anspruch auszulösen. Maßgeblich bleiben die Bedingungen im Zielgebiet, am Abfahrtsort sowie während der Anreise – nicht jedoch die Situation am Wohnort des Reisenden. Damit bleibt es bei einer Einzelfallprüfung.

Neue Regeln für Click-Through-Buchungen

Die Kriterien für Click-Through-Buchungen werden ausgeweitet. Künftig reicht es aus, wenn ein erster Anbieter innerhalb von 24 Stunden eine einzige persönliche Angabe an einen zweiten Anbieter weiterleitet. Bislang mussten mehrere Daten übermittelt werden, um diesen Buchungstyp zu begründen.

Nationaler Gestaltungsspielraum bei Sanktionen und Anzahlungen

Erfreulich aus Sicht der Branche: Vorgaben zu Sanktionen und Anzahlungen sollen weiterhin in die Zuständigkeit der nationalen Gesetzgeber fallen. Für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht erhalten die Mitgliedstaaten 28 Monate Zeit, gefolgt von einer sechsmonatigen Übergangsfrist.

Erweiterte Informationspflichten und neues Beschwerdemanagement

Die Einigung bringt jedoch auch Mehrbelastungen mit sich. Informationspflichten werden ausgeweitet, was zusätzlichen Aufwand für Unternehmen bedeutet. Außerdem sollen Reiseveranstalter künftig ein verpflichtendes Beschwerdemanagementsystem einrichten – nach derzeitiger Einschätzung allein sie.

Keine neuen Erleichterungen bei Erstattungen

Aus Sicht des DRV bleibt eine verpasste Chance: Lehren aus der Pandemie wurden nicht zugunsten der Unternehmen gezogen. Erstattungen müssen weiterhin binnen 14 Tagen erfolgen, verpflichtende Gutscheine sind nicht vorgesehen. Gutscheine dürfen angeboten werden, der Kunde muss sie jedoch nicht akzeptieren.

Eine detaillierte Analyse der Auswirkungen für die Reisewirtschaft folgt, sobald der endgültige Richtlinientext vorliegt.

Bildnachweis: ©  DRV


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