Tourexpi
Traurig genug, wenn der geplante Urlaub plötzlich nicht
stattfinden kann. Ganz ärgerlich wird es aber vor allem dann, wenn auch das
Geld weg ist. Und das geschieht meist, wenn die Stornofrist abgelaufen ist und
keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen wurde. ARAG Experten zeigen
auf, wann solch eine Versicherung sinnvoll ist und worauf man vor
Vertragsunterzeichnung achten sollte.
Reiserücktrittsversicherung: Ja oder nein?
Eine Reise wieder absagen oder verschieben zu müssen,
kann vorkommen. Meistens fallen jedoch sofort Kosten an. Und je kürzer vor
Reisebeginn die Absage erfolgt, desto höher die Kosten. Abhilfe kann eine
Reiserücktrittsversicherung schaffen. Wie sinnvoll ein Abschluss ist, hängt von
verschiedenen Faktoren ab. Dabei spielt sicherlich der Preis der Reise eine
bedeutende Rolle: Je teurer die Reise, umso besser ist es, auf Nummer sicher zu
gehen. Aber auch der Buchungszeitpunkt ist nicht unbedeutend: Je früher gebucht
wird, desto eher kann noch einmal etwas dazwischenkommen. Bei kurzfristigen
Wochenendtrips etwa kann man eher auf die Versicherung verzichten als bei einer
dreiwöchigen Luxus-Kreuzfahrt, die bereits ein Jahr vorher gebucht wird. ARAG
Experten raten außerdem, immer dann Vorsicht walten zu lassen, wenn vulnerable
Personen dabei sind. Hierzu zählen zum Beispiel ältere Menschen oder Kinder.
Die Versicherung macht also dann Sinn, wenn Unwägbarkeiten oder viel Geld im
Spiel sind.
Wann ist der Reiserücktritt versichert?
Vor Abschluss der Versicherung sollte jedem klar sein,
dass eine Versicherung nur dann greift, wenn der Grund für die Absage oder das
Verschieben der Reise im Versicherungsschutz enthalten ist. Übliche versicherte
Gründe sind beispielsweise plötzliche schwere Erkrankungen, Unfälle, der Tod
eines nahen Angehörigen, aber unter Umständen auch arbeitsseitige Gründe wie z.
B. der Verlust der Anstellung oder die berufliche Umbesetzung. Des Weiteren
können persönliche Belange wie Vorladungen vor Gericht eingeschlossen sein.
Auch die plötzlich notwendig gewordene Pflege eines Elternteils oder Kindes ist
oftmals abgesichert.
Wann ist der Reiserücktritt nicht versichert?
Muss eine Reise abgesagt werden, weil die akute
Erkrankung, wegen der die Reise nicht angetreten werden kann, auf eine
chronische Erkrankung zurückgeführt werden kann, kann ein Versicherungsschutz
ausgeschlossen sein. Laut ARAG Experten handelt sich dann nicht um ein
unvorhersehbares Ereignis, das üblicherweise die Voraussetzung für die
Versicherungsleistung ist. Auch höhere Gewalt oder die Reisewarnungen des
Auswärtigen Amtes sind keine versicherten Rücktrittsgründe. In diesen Fällen
können sich Reisende für gewöhnlich an den Reiseveranstalter wenden. Und
übrigens: Eine Meinungsänderung oder die Trennung vom Reisepartner sind
ebenfalls keine versicherten Gründe.
Reiserücktritt direkt über den Veranstalter versichern?
Bucht man online, wird in der Regel von jedem Anbieter,
egal, ob Fluggesellschaft, Deutsche Bahn, Hotellerie oder sonstige
Unterkunftsvermittlung, die Reiserücktrittsversicherung gleich mit angeboten.
Dennoch sollte man, selbst wenn es gute Gründe für den Abschluss einer solchen
Versicherung gibt, nicht gleich unbedarft klicken. Vielmehr raten ARAG Experten
dazu, verschiedene Versicherungen in Leistungen und Kosten zu vergleichen.
Dabei sollten folgende Anhaltspunkte eine Rolle spielen: Kosten der
Versicherung, Einschluss umfassender Rücktrittsgründe, Selbstbeteiligung,
Umfang der versicherten mitreisenden Personen, die Laufzeit sowie Einschluss
von Mehrkosten. Diese können zum Beispiel entstehen, wenn möglicherweise aus
einer Reise von mehreren Personen die einer Einzelperson wird, was sich auf
Unterkunft oder Transferkosten auswirken kann, oder wenn durch verspätete
Transfers An- oder Abreisen verpasst werden.
Welche Kosten erstattet eine Reiserücktrittsversicherung?
Der Sinn der Versicherung ist, dass bei Absage oder
Verschieben der Reise möglichst keine Kosten entstehen. Somit werden vor allem
die anfallenden Stornokosten erstattet sowie die Beträge, die bei einer
Umbuchung zusätzlich anfallen. Je nach Versicherungsgesellschaft oder gewähltem
Tarif sind weitere Leistungen inbegriffen. Die ARAG Experten betonen aber, dass
es in der Regel Kosten gibt, die nicht erstattet werden. So bleibt der Kunde
üblicherweise zum Beispiel auf den Kosten sitzen, die durch besondere Buchungen
und Dienstleistungen am Urlaubsort anfallen, wie etwa Ausflüge oder Events.
Reiserücktritt gleich Reiseabbruch?
Der notwendige Abbruch eines Urlaubs ist übrigens nicht
mitversichert, wenn dies nicht explizit eingeschlossen ist. Ohne einen solchen
Zusatz wird laut ARAG Experten klar unterschieden, ob die Reise bereits
angetreten oder vorher gecancelt wurde. Ist man schon unterwegs und muss
verfrüht nach Hause, deckt gewöhnlich nur eine Reiseabbruchversicherung die
Mehrkosten der Rückreise. Hat man diese nicht zusätzlich abgeschlossen, müssen
Reisende diese Kosten selbst tragen. Aber Achtung: Auch eine Abbruchversicherung
übernimmt üblicher Weise keinen Krankenrücktransport, sondern lediglich ganz
reguläre Beförderungen. Sollte man im Krankheitsfall speziell befördert werden
müssen, benötigt man dafür eine Reisekrankenversicherung. Diese ist vor allem
für das Ausland ratsam.
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