Tourexpi
Mit den Osterferien beginnt für viele die
Reisezeit. In nur wenigen Stunden erreicht man mit dem Flugzeug sonnige Ziele.
Umso ärgerlicher ist es, wenn sich die Urlaubsreise wegen verspäteter oder
ausfallenden Flügen verzögert. Jüngst sorgten Streiks an vielen Flughäfen für
Ärger bei den Betroffenen, und weitere Streiks zu Beginn der Osterferien sind
nicht ausgeschlossen. Die ADAC Juristen klären auf, ab wann es Geld zurückgibt
und welche Tipps es zu beachten gilt.
Wird der Flug weniger als 14 Tage vor Abflug
annulliert, können betroffene Passagiere eine pauschale Ausgleichszahlung
verlangen. Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke: 250 Euro bei Flügen bis
1500 Kilometern, 400 Euro bei bis zu 3500 Kilometern und 600 Euro ab einer
Flugstrecke von über 3500 Kilometern. Erreicht man den Zielflughafen mit einer
Verspätung von drei Stunden oder mehr, kann ebenfalls ein Anspruch auf die
pauschale Ausgleichszahlung bestehen. Der Anspruch kann jedoch entfallen, wenn
sich die Airline auf außergewöhnliche Umstände berufen kann.
Zusätzlich zur pauschalen Ausgleichszahlung kann
man vom Vertrag zurückgetreten. Dann muss der Ticketpreis von der Airline
erstattet werden. „Wer seine Reise jedoch trotzdem antreten möchte, kann von
der Airline eine Alternativbeförderung verlangen“, sagt ADAC
Reiserechtsexpertin Ellen Stamer. Befindet man sich bereits am Flughafen und
muss dort eine längere Zeit ausharren, muss die Airline Passagiere mit Essen
und Getränken versorgen. Sollte die alternative Flugmöglichkeit erst am
nächsten Tag möglich sein, muss sie zudem eine Hotelübernachtung und die
Beförderung dorthin organisieren.
Es kann immer wieder vorkommen, dass die Airline
diese Leistungen nicht von sich aus anbietet. In diesen Fällen darf man sich
selbst darum kümmern, zahlen muss die Fluggesellschaft trotzdem – die Kosten
werden im Nachhinein erstattet. „Wichtig ist, dass alle Belege als Nachweis
aufgehoben werden“, so Stamer.
Tipps der ADAC Juristen für richtiges Verhalten am
Flughafen: Erfährt man am Flughafen von der Verspätung oder Annullierung sollte
man sich entweder direkt vor Ort oder telefonisch bei der Airline melden und
nach Informationen fragen sowie sich den Grund und die Dauer der Verspätung
schriftlich bestätigen lassen. Ist der Flug Teil einer Pauschalreise, sollte
man sich umgehend an den Reiseveranstalter wenden.
Schnelle und unkomplizierte Hilfe gibt es mit
dem ADAC
Entschädigungsrechner. Mit wenigen Klicks können Betroffene ihre Rechte
überprüfen und anschließend geltend machen: Entweder selbst über den ADAC
Musterbrief oder mit Hilfe des ADAC Partners FairPlane, der den möglichen
Anspruch mit seinen Vertragsanwälten durchsetzt. Benötigt werden dafür
lediglich das Abflugdatum und die Flugnummer. Die Entschädigungen sind dabei
bis zu drei Jahre rückwirkend möglich.
Bildnachweis:
© AA
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