Tourexpi
Der
Deutsche Reiseverband (DRV) spricht sich gegen eine verpflichtende Teilnahme
von Reiseveranstaltern an außergerichtlichen Schlichtungsverfahren aus. Anlass
ist der Runde Tisch „Außergerichtliche Streitbeilegung bei Pauschalreisen“ im
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, an dem auch der DRV
teilnimmt.
Nach
Auffassung des Verbandes unterscheidet sich die Pauschalreise von vielen
anderen Produkten bereits dadurch, dass Reisende während ihres Urlaubs in der
Regel auf Ansprechpartner zurückgreifen können. Reiseleitungen und lokale
Partner sollen Probleme möglichst unmittelbar am Urlaubsort lösen. Für Fälle,
die dort nicht geklärt werden können, verfügen die Veranstalter über eigene
Beschwerdeverfahren.
DRV
sieht bestehenden Verbraucherschutz als ausreichend an
Der
Verband verweist zudem auf die umfangreichen gesetzlichen Regelungen für
Pauschalreisen. Sie sichern Reisende unter anderem für den Fall ab, dass
vereinbarte Reiseleistungen nicht oder mangelhaft erbracht werden.
„Die
Pauschalreise ist bereits heute eines der am stärksten verbraucherrechtlich
abgesicherten Produkte überhaupt“, erklärt DRV-Präsident Albin Loidl. Reisende
profitierten von einem umfassenden gesetzlichen Schutz und einem System, das
auf schnelle und kundenorientierte Lösungen ausgerichtet sei.
Eine
verpflichtende Schlichtung würde nach seiner Einschätzung daran wenig ändern.
„Eine verpflichtende Schlichtung würde Verbraucherinnen und Verbrauchern
deshalb keinen zusätzlichen Nutzen bringen, sondern vor allem Kosten und
Verfahrensaufwand erhöhen“, so Loidl.
Zusätzlicher
Verfahrensschritt könnte Kosten erhöhen
Außergerichtliche
Schlichtung ist bereits heute auf freiwilliger Basis möglich. Können sich
Reisender und Veranstalter auf diesem Weg nicht einigen, bleibt die Möglichkeit
einer gerichtlichen Klärung mit rechtsverbindlicher Entscheidung.
Genau
hier setzt die Kritik des DRV an einer Verpflichtung an. Die Kosten eines
Schlichtungsverfahrens werden regelmäßig von den Unternehmen getragen –
unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht. Scheitert die außergerichtliche
Einigung, kann anschließend dennoch ein Gerichtsverfahren notwendig werden.
Aus
Sicht des Verbandes würde damit ein zusätzlicher Verfahrensschritt entstehen,
der Kosten und Verwaltungsaufwand verursacht, ohne zugleich grundlegende
Rechtsfragen verbindlich zu klären oder zu einer einheitlichen Rechtsprechung
beizutragen.
EU
hält an freiwilliger Streitbeilegung fest
Unterstützung
für seine Position sieht der DRV auch auf europäischer Ebene. Die
EU-Pauschalreiserichtlinie und ihre Umsetzung in deutsches Recht haben die
Rechte von Reisenden in den vergangenen Jahren europaweit stärker
vereinheitlicht.
Bei
der Revision der Richtlinie wurde keine verpflichtende Teilnahme an
alternativen Streitbeilegungsverfahren eingeführt. Der Grundsatz der
freiwilligen Teilnahme bleibt damit bestehen – eine Entscheidung, die der DRV
ausdrücklich begrüßt.
„Die
Reiseveranstalter haben ein hohes Eigeninteresse daran, Probleme schnell und
kundenorientiert zu lösen. Kundenzufriedenheit und Kundenbindung sind zentrale
Voraussetzungen für nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg“, erklärt Loidl.
Zusätzliche verpflichtende Schlichtungsstrukturen würden nach Einschätzung des
Verbandes vor allem Kosten und Bürokratie erhöhen, ohne einen erkennbaren
zusätzlichen Nutzen für Reisende zu schaffen.
Bildnachweis:
© DRV
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