Tourexpi
Ab
dem 27. September 2026 gelten mit der Umsetzung der Empowering
Consumers-Richtlinie (EmpCo) in deutsches Recht deutlich strengere Vorgaben für
Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbrauchern. Der Deutsche
Reiseverband (DRV) begrüßt die neuen Regelungen als wichtigen Schritt gegen
Greenwashing, warnt jedoch davor, Nachhaltigkeitskommunikation aus Unsicherheit
vollständig einzustellen. Entscheidend sei künftig nicht, ob Unternehmen über
Nachhaltigkeit sprechen, sondern dass ihre Aussagen konkret, nachvollziehbar
und belegbar sind.
Transparenz
statt pauschaler Werbeversprechen
Mit
dem Inkrafttreten des 3. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den
unlauteren Wettbewerb (UWG) werden erstmals einheitliche Maßstäbe für Umwelt-
und Nachhaltigkeitsaussagen geschaffen. Allgemeine Begriffe wie „nachhaltig“,
„umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „grün“ dürfen künftig nur noch
verwendet werden, wenn sie durch konkrete und belastbare Nachweise gestützt
werden. Auch Nachhaltigkeitssiegel sowie Aussagen über künftig geplante
Umweltleistungen unterliegen strengeren Anforderungen.
„Die
EmpCo-Richtlinie ist kein Kommunikationsverbot für Nachhaltigkeit. Sie setzt
vielmehr einen klaren Rahmen für transparente, nachvollziehbare und belegbare
Aussagen. Das ist im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie
der Unternehmen, die sich seit Jahren ernsthaft für mehr Nachhaltigkeit im
Tourismus engagieren“, erklärt DRV-Präsident Albin Loidl. „Nachhaltigkeit in
all ihren Facetten bleibt ein zentrales Zukunftsthema der Reisewirtschaft – und
die Kommunikation dazu unerlässlich.“
Touristische
Unternehmen sollten ihre Kommunikation überprüfen
Die
neuen Vorgaben betreffen ausdrücklich auch Dienstleistungen und damit
Reiseleistungen. Reiseveranstalter, Reisebüros und andere touristische
Unternehmen sollten deshalb ihre bisherigen Nachhaltigkeitsaussagen frühzeitig
prüfen und an die neuen rechtlichen Anforderungen anpassen.
Da
die Vorschriften ohne Übergangsfrist zum 27. September 2026 in Kraft treten,
empfiehlt der DRV, bestehende Kommunikationsmaterialien zeitnah zu überprüfen.
Unternehmen sollten bewerten, welche Aussagen weiterhin verwendet werden
können, wo Präzisierungen erforderlich sind und welche Nachweise ergänzt werden
müssen.
Nachhaltigkeit
als Vertrauens- und Wettbewerbsvorteil
Nach
Auffassung des DRV eröffnet die neue Richtlinie Unternehmen mit glaubwürdigem
Nachhaltigkeitsengagement auch neue Chancen. Wer ökologische und soziale
Maßnahmen nachvollziehbar dokumentiert und transparent kommuniziert, kann sich
künftig deutlicher von unbelegten Werbeversprechen abheben.
„Wer
Verantwortung übernimmt und nachhaltige Maßnahmen transparent dokumentiert,
soll darüber selbstverständlich auch sprechen können.
Nachhaltigkeitskommunikation bleibt wichtig – sie muss künftig lediglich
präziser und nachvollziehbarer erfolgen. Das schafft Fairness und stärkt das
Vertrauen. Entscheidend ist künftig daher nicht, ob Unternehmen über
Nachhaltigkeit sprechen, sondern wie“, so Loidl.
Warnung
vor einem Schweigeeffekt
Der
Verband warnt zugleich vor der Gefahr, dass Unternehmen aus Angst vor
Abmahnungen oder rechtlichen Unsicherheiten ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten gar
nicht mehr öffentlich machen könnten. Dies würde Verbrauchern wichtige
Orientierungsmöglichkeiten nehmen und die Sichtbarkeit konkreter Fortschritte
erschweren.
„Greenwashing
zu verhindern, ist richtig und notwendig. Nachhaltige Innovationen,
Investitionen und konkrete Fortschritte müssen aber sichtbar bleiben. Nur wenn
Unternehmen transparent über ihre Maßnahmen informieren, erhalten
Verbraucherinnen und Verbraucher eine verlässliche Orientierung und können
fundierte Entscheidungen treffen“, erläutert der DRV-Präsident.
Bildnachweis:
© DRV
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