Sommerurlaub in Gefahr? - Wissen, was im Tourismus los ist!



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Sommerurlaub in Gefahr?
ADAC informiert über Rechte bei Naturkatastrophen, politischen Unruhen und Krankheit.
Sommerurlaub in Gefahr?

In Südfrankreich bei Marseille und auf der griechischen Insel Kreta wüten derzeit mehrere Waldbrände. Zahlreiche Urlauber mussten bereits aus ihren Hotels evakuiert werden. Solche Naturkatastrophen – ebenso wie politische Unruhen oder Krankheitsfälle im Umfeld einer Reise – werfen viele rechtliche Fragen auf: Wann darf man eine gebuchte Reise kostenfrei stornieren oder abbrechen? Welche Unterschiede gelten zwischen Pauschal- und Individualreisen? Der ADAC hat die wichtigsten Informationen und Tipps zusammengestellt.

Pauschalreisende haben in bestimmten Fällen ein Recht auf kostenfreie Stornierung, etwa wenn am Reiseziel unvermeidbare oder außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Reise erheblich beeinträchtigen – etwa durch Naturkatastrophen, Krieg oder Unruhen. Wichtig ist dabei stets die konkrete Lage vor Ort. Die Möglichkeit zur kostenfreien Stornierung besteht in der Regel nur, wenn die Reise unmittelbar bevorsteht und sich die Lage am Zielort nachweislich zuspitzt. Reine Bedenken oder Angst reichen nicht aus – in solchen Fällen darf der Veranstalter Stornokosten verlangen.

Individualreisende haben es oft schwerer. Hier gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen der Anbieter, etwa für Flug oder Hotel. Eine kostenfreie Stornierung ist meist nicht vorgesehen, es sei denn, die gebuchte Leistung kann objektiv nicht erbracht werden – etwa weil das Hotel in einer gesperrten Region liegt. Ist die Unterkunft jedoch erreichbar und besteht keine akute Gefährdung, bleibt meist nur die Kulanz des Anbieters. Hilfreich für die eigene Einschätzung ist ein Blick auf die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts. Erst bei einer offiziellen Reisewarnung oder Evakuierungsempfehlung kann eine kostenfreie Stornierung möglich sein.

Wird eine bereits angetretene Reise durch eine Naturkatastrophe oder ein außergewöhnliches Ereignis beeinträchtigt, sollten sich Pauschalurlauber umgehend an ihren Reiseveranstalter wenden. Dieser ist verpflichtet, für Sicherheit und ggf. eine Rückreise zu sorgen. Bei Individualreisen sind die deutsche Botschaft oder das Konsulat vor Ort wichtige Anlaufstellen. Wer eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen hat, kann dadurch zusätzliche Kosten abfangen.

Falls eine Rückreise wegen höherer Gewalt nicht möglich ist, muss der Reiseveranstalter laut EU-Recht eine Unterkunft für maximal drei Nächte stellen. Diese Regelung gilt nur für Pauschalreisen.

Bei Krankheit kommt es auf den Zeitpunkt und die Art der Erkrankung an. Wer vor Reisebeginn schwer erkrankt, kann mit einer Reiserücktrittsversicherung unter Umständen stornieren. Während der Reise entstehende Behandlungskosten – vor allem außerhalb Europas – können erheblich sein. Eine Auslandskrankenversicherung schützt hier vor finanziellen Risiken.

Reisende sollten sich vorab umfassend informieren, Versicherungen überprüfen und frühzeitig mit Veranstaltern oder Versicherern Kontakt aufnehmen. So lassen sich Unsicherheiten und Kosten auch in Krisenzeiten besser beherrschen.

Weitere Informationen unter: www.adac.de

Bildnachweis: © AA


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