Tourexpi
Gesetzlich Krankenversicherte können mit der
Europäischen Versicherungskarte (EHIC) in der EU zum Arzt gehen. Diese Regelung
schließt auch die Schweiz, Liechtenstein, Island, Norwegen und Mazedonien ein.
Der Leistungskatalog des Urlaubslandes regelt die medizinische Versorgung,
nicht immer entspricht die dem deutschen Standard. In manchen Staaten sind
wesentlich höhere Zuzahlungen oder Eigenanteile üblich, und natürlich müssen
Urlauber:innen immer einen Vertragsarzt aufsuchen.
Diese Vorgabe ist oft schwierig zu erfüllen. Warum?
Das erklärt die HUK-COBURG. Wer die Berge herunterwedelt, sich verletzt und ins
Krankenhaus kommt, stellt oft fest, dass Ärzte in Wintersportgebieten nur
privat behandeln. Schon ein glatter Bruch und ein paar Tage
Krankenhausaufenthalt können aber mehrere tausend Euro kosten. Ereignet sich
der Unfall in einem Land, mit dem kein Sozialversicherungsabkommen besteht -
zum Beispiel in den USA oder Kanada - müssen Verunglückte ohnehin die gesamte
Behandlung selbst bezahlen.
Auch die Erstversorgung auf der Ski-Piste und der
Transport ins Krankenhaus summieren sich schnell: Kosten von 800 Euro für einen
Krankenwagen bis hin zu mehreren tausend Euro für einen Rettungseinsatz mit dem
Hubschrauber sind realistisch. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt diese
Kosten nicht.
Anders die Auslandsreise-Krankenversicherung: Sie
zahlt sowohl die Privatbehandlung als auch den für den Transport von der Piste
zum Arzt. Ist unfallbedingt ein Krankenrücktransport - zum Wohnort oder in ein
deutsches Krankenhaus - unumgänglich, organisiert sie auch den. Das gilt
selbstverständlich nicht nur für Unfälle, sondern auch für unvorhersehbare
Erkrankungen, die im Ausland auftreten.
Für Privatkrankenversicherte ist das kein Thema.
Ihr Versicherungsschutz schließt die Behandlungskosten beim Auslandsurlaub mit
ein, übernimmt aber nicht immer die Kosten für den Krankenrücktransport.
Bestehen Zweifel sollten sie vor Reiseantritt ausgeräumt werden, am besten
durch einen Anruf beim Versicherer.
Bedenkenswert: Für Privatversicherte kann sich der
Abschluss einer zusätzlichen Auslandsreise-Krankenversicherung vielleicht doch
rechnen. Eventuell lässt sich damit die jährliche Beitragsrückerstattung retten
bzw. der Selbstbehalt sparen.
Nicht ohne Haftpflichtversicherung
Gefahr lauert noch an anderer Stelle: Wer dem
Rausch der Geschwindigkeit verfällt, darüber die Verkehrsregeln der Piste
(FIS-Verhaltensregeln) vergisst und einen Unfall verursacht, muss haften. Bei
den Geschwindigkeiten, die heute auf Ski-Pisten erreicht werden, kommt es
häufig zu ernsthaften Verletzungen. Neben Behandlungskosten können Geschädigte
auch Verdienstausfall oder Schmerzensgeld geltend machen. Bleiben
schwerwiegende dauerhafte Schäden zurück, werden sogar lebenslange
Rentenzahlungen fällig. Ohne private Haftpflichtversicherung muss der Schädiger
das alles aus dem eigenen Portemonnaie bezahlen.
Eine fehlende Haftpflichtversicherung kann also für
das Opfer schwerwiegende Konsequenzen haben: Reicht das Privatvermögen des
Unfallverursachenden nicht, um die Ansprüche des Geschädigten zu erfüllen, geht
letzterer leer aus. Auf italienischen Pisten ist eine Private
Haftpflichtversicherung deshalb mittlerweile ein Muss. Wer ohne unterwegs ist,
muss mit Bußgeldern von bis zu 150 Euro und dem Entzug des Skipasses rechnen.
Die Erfahrung zeigt, gerade bei dauerhaften Schäden
braucht ein Unfallopfer Geld. Oft muss das Leben komplett umorganisiert,
vielleicht sogar Wohnung oder Haus behindertengerecht ausgebaut werden. Im
Invaliditätsfall hilft aber auch eine private Unfallversicherung. Sie zahlt
unabhängig davon, ob das Opfer durch den Unfallverursachenden entschädigt wird
oder nicht.
Bildnachweis:
© Hagen Lehmann
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