Tourexpi
Bis
zum 20. Mai 2026 muss die EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung in nationales
Recht umgesetzt sein. Bereits im Vorfeld kursieren zahlreiche Annahmen über
neue Pflichten für Gastgeber und Vermittlungsplattformen. Der Deutsche
Ferienhausverband betont nun, dass eine pauschale Registrierungspflicht für
alle Ferienunterkünfte nicht vorgesehen ist.
„Ein
weit verbreiteter Irrtum lautet, dass künftig jede Ferienunterkunft zwingend
eine Registrierungsnummer benötigt, um über Online-Plattformen weiterhin
vermietet werden zu können“, erklärt Michelle Schwefel,
Geschäftsstellenleiterin des Deutschen Ferienhausverbands. „Tatsächlich gilt
eine Registrierungspflicht nur dann, wenn eine Kommune ein EU-konformes
digitales Registrierungsverfahren eingeführt hat.“
Verpflichtend
ist ein solches Verfahren nach Angaben des Verbands ausschließlich für Kommunen
mit bestehender Zweckentfremdungssatzung. Alle anderen Städte und Gemeinden
können selbst entscheiden, ob sie ein Registrierungsverfahren einführen.
„Für
einen Großteil der Vermieter wird sich zunächst nichts ändern“, so Schwefel.
„Solange es in ihrer Kommune kein Registrierungsverfahren gibt, können sie ihre
Ferienwohnung weiterhin ohne Registrierungsnummer vermieten. Wie viele Kommunen
tatsächlich eine Registrierung verlangen werden, ist derzeit noch völlig
unklar.“
Registrierung
dient der Datenerhebung, nicht der Genehmigung
Sofern
eine Kommune ein Registrierungsverfahren einführt, erhalten Gastgeber nach der
Anmeldung eine Registrierungsnummer, die in Online-Inseraten anzugeben ist. Die
Registrierung sei dabei klar von Genehmigungsverfahren zu trennen.
„Die
EU-Verordnung verfolgt das Ziel, belastbare Daten zur Anzahl und Nutzung von
Ferienunterkünften zu erheben“, erklärt Schwefel. „Es geht nicht darum,
Ferienwohnungen zu verbieten, sondern Transparenz zu schaffen.“
Die
Verordnung soll eine verlässlichere Datengrundlage schaffen und damit
politische Entscheidungen nachvollziehbarer machen. Hintergrund ist, dass in
Deutschland rund 82 Prozent der Ferienunterkünfte von privaten Gastgebern
angeboten werden. Ein erheblicher Teil touristischer Übernachtungen wird
bislang statistisch nicht erfasst.
Plattformen
und Bundesnetzagentur übernehmen zentrale Rolle
Digitale
Plattformen, die Kurzzeitvermietungen vermitteln, werden verpflichtet,
Registrierungsnummern in Inseraten abzubilden und monatlich Buchungs- sowie
Belegungsdaten zu übermitteln. Die technische Datenschnittstelle wird von der
Bundesnetzagentur betrieben, die den Datentransfer an Statistikämter und
Kommunen koordiniert.
Kommunen
erhalten jedoch nur dann Zugriff auf diese Daten, wenn sie ein EU-konformes
Registrierungsverfahren eingerichtet haben. Nach Einschätzung des Verbands
entsteht damit ein Anreiz für Städte und Gemeinden, entsprechende digitale
Prozesse bereitzustellen.
Informationsangebot
für Gastgeber und Agenturen
Zur
Orientierung hat der Deutsche Ferienhausverband zentrale Fragen und Antworten
zur EU-Verordnung sowie zur möglichen Registrierungspflicht auf seiner Website
zusammengestellt. Ergänzend steht ein Factsheet zum Download bereit.
EU-Verordnung
zur Kurzzeitvermietung – Deutscher Ferienhausverband e.V.
Bildnachweis:
© Tourexpi
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