Anmeldeschluss für Sammelklage gegen Booking.com aufgrund anhaltend starker Nachfrage bis 29. August 2025 verlängert - Wissen, was im Tourismus los ist!



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Anmeldeschluss für Sammelklage gegen Booking.com aufgrund anhaltend starker Nachfrage bis 29. August 2025 verlängert
Die von HOTREC und mehr als 30 nationalen Hotelverbänden unterstützte pan-europäische Sammelklage gegen Booking.com wegen jahrelanger Verwendung kartellrechtswidriger Bestpreisklauseln erfreut sich eines ungebrochen starken Zuspruchs.
Anmeldeschluss für Sammelklage gegen Booking.com aufgrund anhaltend starker Nachfrage bis 29. August 2025 verlängert

Mehr als 10.000 Hotels aus ganz Europa haben sich bereits kosten- und risikofrei unter www.mybookingclaim.com zur Teilnahme angemeldet – und die Registrierungen ebben nicht ab. Angesichts dieser dynamischen Anmeldesituation sowie der aktuell hohen betrieblichen Belastung in vielen touristischen Regionen Europas verlängern die Initiatoren der Sammelklage den Anmeldeschluss einmalig um vier Wochen bis zum 29. August 2025.

Ziel der Klage vor niederländischen Gerichten ist es, die Hoteliers für die durch die Verwendung sogenannter Paritätsklauseln durch Booking.com entstandenen finanziellen Schäden zu entschädigen. Spätestens nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. September 2024 (Az: C-264/23) steht fest, dass diese Klauseln gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen haben und europäischen Hotels Schadensersatz zusteht.

Alexandros Vassilikos, Präsident von HOTREC, erklärte: „Europäische Hoteliers haben lange unter unfairen Bedingungen und überhöhten Kosten gelitten. Jetzt ist es an der Zeit, gemeinsam aufzutreten und Wiedergutmachung zu fordern. Diese gemeinsame Initiative sendet eine klare Botschaft: Missbräuchliche Praktiken im digitalen Markt werden von der Hotellerie in Europa nicht hingenommen.“

Die Klage wird von einem internationalen Team aus erfahrenen Wettbewerbsjuristen, Prozessanwälten und Ökonomen begleitet und von der Stiftung Hotel Claims Alliance eingebracht, um eine einheitliche und effiziente Durchsetzung in ganz Europa zu ermöglichen. Aufgrund der Deckungszusagen eines Prozessfinanzierers ist die Teilnahme für Hotels komplett kostenfrei und risikolos.

Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA) und Vorsitzender der HOTREC-Arbeitsgruppe Distribution, zog ein Zwischenfazit: „Die Sammelklage erfährt einen überwältigenden Zuspruch. Wir freuen uns über die bisher schon enorme Resonanz. Die Verlängerung der Registrierungsfrist bis zum 29. August trägt dazu bei, dass alle interessierten Hotels trotz Hochsaison eine angemessene Chance zur Teilnahme haben.“

Die Initiative wird von den nationalen Hotelverbänden der folgenden Länder unterstützt: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Island, Italien, Irland, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.

Bildnachweis: © IHA / M. Luthe


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