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Deutschland
Weiter nur Trippelschritte beim Bürokratieabbau
Kabinett will das vierte Bürokratieentlastungsgesetz beschließen / Pflichten zu Papier und Unterschrift bremsen Digitalisierung.
Weiter nur Trippelschritte beim Bürokratieabbau

Das Bundeskabinett will das vierte Bürokratieentlastungsgesetz beschließen. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

„Das Bürokratieentlastungsgesetz wird an der einen oder anderen Stelle den bürokratischen Aufwand für Wirtschaft, Bevölkerung und Verwaltung reduzieren. Es verpasst aber zugleich die Chance für einen echten Befreiungsschlag. So verzichtet die Bundesregierung weiter auf die im Koalitionsvertrag angekündigte Generalklausel bei den Schriftformerfordernissen. Dabei ist der Zwang zu händischer Unterschrift und Papier eines der größten Hemmnisse einer konsequenten Digitalisierung. Das bedeutet zum Beispiel, dass Arbeitgeber bei einer Gehaltserhöhung aufgrund einer neuen Betriebsvereinbarung ihre Beschäftigten weiter schriftlich auf Papier informieren müssen. Und da, wo digitale Unterschriften grundsätzlich akzeptiert werden, werden unnötige technologische Hürden aufgebaut. So ist etwa bei Arbeitsverträgen ausschließlich die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur zulässig, was insbesondere kleinere Unternehmen oder Startups vor hohe Hürden stellt.

Wir müssen die Digitalisierung der Verwaltungen mit mehr Konsequenz angehen. Nötig ist die rasche bundesweite Einführung des Unternehmenskontos, damit die Unternehmen sich wirklich digital gegenüber der Verwaltung ausweisen und mit ihr kommunizieren können, ohne dass zum Beispiel Anträge zusätzlich elektronisch signiert werden müssen.  Und wir müssen die bereits vorliegenden Daten und Informationen in den unterschiedlichen Registern vernetzten, damit sie nicht immer wieder neu angegeben und erfasst werden. Bereits 2017 hat der Normenkontrollrat errechnet, dass so 6 Milliarden Euro unnötige Kosten eingespart werden können – inzwischen werden es eher mehr sein.

Angesichts dieses Einspar-Potenzials müssen auch die im Zuge der Haushaltsverhandlungen vorgenommenen Budgetkürzungen zurückgenommen werden, etwa bei der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes. Ausgaben für die Digitalisierung der Verwaltung gehören ohne Zweifel zu den lohnendsten Zukunftsinvestitionen.“

Bildnachweis: © Bitkom


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