Ohne Mehrlastenausgleich ist die Zukunft der sächsischen Kur- und Erholungsorte in Gefahr - Wissen, was im Tourismus los ist!



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Ohne Mehrlastenausgleich ist die Zukunft der sächsischen Kur- und Erholungsorte in Gefahr
Um die Zukunft der sächsischen Kur- und Erholungsorte zu sichern und die finanzielle Belastung der Kommunen zu mindern, fordern der Landestourismusverband Sachsen e.V. (LTV SACHSEN) und der Sächsische Heilbäderverband e.V. (SHBV) die zeitnahe Umsetzung eines Mehrlastenausgleichs im nächsten Doppelhaushalt 2025/2026 des Freistaates Sachsen.
Ohne Mehrlastenausgleich ist die Zukunft der sächsischen Kur- und Erholungsorte in Gefahr

Diese wichtige Unterstützung soll vor allem durch Mittel aus dem Landeshaushalt sowie mit Hilfe der kommunalen Familie auch im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes erfolgen, um damit die Mehrbelastungen durch die Schaffung, den Erhalt und den Ausbau der für die staatlichen Prädikate notwendigen Infrastruktur auszugleichen.

Die sächsischen Kur- und Erholungsorte sind mit ihren hochwertigen Einrichtungen und engagierten Leistungsträgern eine wichtige Säule für die Gesundheitsversorgung und das touristische Angebot im Freistaat Sachsen. Sie setzen als moderne Kompetenzzentren in Sachen Gesundheit Maßstäbe. Aufgrund der hohen touristischen Wertschöpfung sind sie außerdem ein bedeutsamer Wirtschaftsfaktor, insbesondere in den strukturschwächeren Regionen unseres Landes. Im vergangenen Jahr wurden über 20 Prozent der erfassten Übernachtungen in Kur- und Erholungsorten gebucht. Betrachtet man nur den ländlichen Raum – ohne Dresden, Leipzig und Chemnitz – sind es sogar rund 40 Prozent.

Ricarda Lorenz, Präsidentin des SHBV, kommentiert die Situation der Kurorte im Freistaat: „Kur- und Erholungsorte müssen zahlreiche Auflagen erfüllen. Die Schaffung und der dauerhafte Erhalt einer attraktiven touristischen und kurörtlichen Infrastruktur, die Pflege der natürlichen Heilmittel und die Finanzierung eines vielseitigen Veranstaltungsprogrammes stellen die Kommunen vor enorme Herausforderungen. Diese Maßnahmen sind aber Grundlage und unabdingbar für ein ansprechendes, marktgerechtes Angebot. Die damit verbundenen Ausgaben auf kommunaler Seite stehen jedoch in keinem Verhältnis zu den Einnahmen der Gemeinden und belasten damit den Haushalt der Kommunen enorm. Unsere Untersuchung ergab für das Jahr 2017 beispielsweise eine Mehrbelastung der Kurorte in Sachsen von ca. 7,5 Millionen Euro. Der Mehrlastenausgleich ist daher essenziell, um diese Orte langfristig als Kompetenzzentren für Gesundheit und Erholung zu sichern.“

Jörg Markert, MdL und Präsident des LTV SACHSEN, betont: „Unsere Kur- und Erholungsorte sind nicht nur touristische Highlights, sondern auch wichtige Stützen der regionalen Wirtschaft und Infrastruktur. Sie bieten eine Vielzahl von Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten, die sowohl Einheimische als auch Gäste schätzen. Die Kur- und Erholungsorte sind zudem ein wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge in den ländlichen Strukturen: Gute Einkaufsmöglichkeiten, eine bessere Anbindung durch den ÖPNV, medizinische Versorgungseinrichtungen, Apotheken und ein breites Kultur- und Freizeitangebot sind nur einige Beispiele für die positive Wirkung des Tourismus auf die regionale Infrastruktur. Hierdurch entsteht ein nachhaltiger Mehrwert für die Lebensqualität der Bevölkerung, der starke Anreize für private und gewerbliche Ansiedlungen abseits der Zentren schafft und der Abwanderung positiv entgegenwirkt. Um all dies aufrechterhalten und einen anerkannten Gesundheits- und Erholungstourismus weiter anbieten zu können, ist eine konzentrierte finanzielle Unterstützung durch einen Mehrlastenausgleich unerlässlich. Dazu sind der Freistaat und die kommunale Familie gleichermaßen aufgerufen.“

In anderen Bundesländern ist ein solcher Mehrlastenausgleich bereits etabliert. So erhalten z.B. die Kurorte in Thüringen seit Langem eine entsprechende Unterstützung in Höhe von mehr als zehn Millionen Euro pro Jahr. Ohne eine adäquate Realisierung des im Koalitionsvertrag verankerten Mehrlastenausgleichs für die sächsischen Kur- und Erholungsorte kann mittel- bis langfristig die Konkurrenzfähigkeit der gesamten Branche gegenüber den Wettbewerbern aus anderen Bundesländern nicht erhalten werden.

Zusätzlich verschärft wurde die angespannte finanzielle Situation für die Kur- und Erholungsorte durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Die damit einhergehenden Umsatzausfälle bei gleichzeitig weiterlaufenden Kosten führten zu drastischen Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte. Bedingt wurde dies vor allem durch die besondere Eigentümerstruktur vieler wichtiger Unternehmen der touristischen und kurörtlichen Infrastruktur (z.B. Gesundheitsbäder und Kurmittelhäuser), die dazu führte, dass keine oder nur geringe Hilfen von Land und Bund für die Kommunen hierfür freigegeben wurden. Weitere Kostensteigerungen sind seit dem Frühjahr 2022 in allen Bereichen zu verzeichnen.

SHBV und LTV SACHSEN befürchten, dass sich die Landschaft der Kur- und Erholungsorte in Sachsen sehr stark verändern wird und die Zielrichtung des Sächsischen Kurortegesetzes gefährdet ist. Die Orte werden hinterfragen, ob sich vor dem Hintergrund der Situation, den Perspektiven und dem Ausbleiben des geforderten Mehrlastenausgleichs eine erneute Prädikatisierung lohnt. Die Rückgabe des Titels Kur- bzw. Erholungsort mit allen damit verbundenen negativen Auswirkungen für die betreffenden Orte, Regionen und den Freistaat insgesamt kann die Folge sein.

Bildnachweis: © LTV Sachsen


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