Tourexpi
Diese wichtige Unterstützung
soll vor allem durch Mittel aus dem Landeshaushalt sowie mit Hilfe der
kommunalen Familie auch im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes erfolgen, um
damit die Mehrbelastungen durch die Schaffung, den Erhalt und den Ausbau der für
die staatlichen Prädikate notwendigen Infrastruktur auszugleichen.
Die sächsischen Kur- und
Erholungsorte sind mit ihren hochwertigen Einrichtungen und engagierten
Leistungsträgern eine wichtige Säule für die Gesundheitsversorgung und das
touristische Angebot im Freistaat Sachsen. Sie setzen als moderne
Kompetenzzentren in Sachen Gesundheit Maßstäbe. Aufgrund der hohen
touristischen Wertschöpfung sind sie außerdem ein bedeutsamer
Wirtschaftsfaktor, insbesondere in den strukturschwächeren Regionen unseres
Landes. Im vergangenen Jahr wurden über 20 Prozent der erfassten Übernachtungen
in Kur- und Erholungsorten gebucht. Betrachtet man nur den ländlichen Raum –
ohne Dresden, Leipzig und Chemnitz – sind es sogar rund 40 Prozent.
Ricarda Lorenz, Präsidentin
des SHBV, kommentiert die Situation der Kurorte im Freistaat: „Kur- und
Erholungsorte müssen zahlreiche Auflagen erfüllen. Die Schaffung und der
dauerhafte Erhalt einer attraktiven touristischen und kurörtlichen
Infrastruktur, die Pflege der natürlichen Heilmittel und die Finanzierung eines
vielseitigen Veranstaltungsprogrammes stellen die Kommunen vor enorme
Herausforderungen. Diese Maßnahmen sind aber Grundlage und unabdingbar für ein
ansprechendes, marktgerechtes Angebot. Die damit verbundenen Ausgaben auf
kommunaler Seite stehen jedoch in keinem Verhältnis zu den Einnahmen der
Gemeinden und belasten damit den Haushalt der Kommunen enorm. Unsere
Untersuchung ergab für das Jahr 2017 beispielsweise eine Mehrbelastung der
Kurorte in Sachsen von ca. 7,5 Millionen Euro. Der Mehrlastenausgleich ist
daher essenziell, um diese Orte langfristig als Kompetenzzentren für Gesundheit
und Erholung zu sichern.“
Jörg Markert, MdL und
Präsident des LTV SACHSEN, betont: „Unsere Kur- und Erholungsorte sind nicht
nur touristische Highlights, sondern auch wichtige Stützen der regionalen
Wirtschaft und Infrastruktur. Sie bieten eine Vielzahl von Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten,
die sowohl Einheimische als auch Gäste schätzen. Die Kur- und Erholungsorte
sind zudem ein wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge in den ländlichen
Strukturen: Gute Einkaufsmöglichkeiten, eine bessere Anbindung durch den ÖPNV,
medizinische Versorgungseinrichtungen, Apotheken und ein breites Kultur- und
Freizeitangebot sind nur einige Beispiele für die positive Wirkung des
Tourismus auf die regionale Infrastruktur. Hierdurch entsteht ein nachhaltiger
Mehrwert für die Lebensqualität der Bevölkerung, der starke Anreize für private
und gewerbliche Ansiedlungen abseits der Zentren schafft und der
Abwanderung positiv entgegenwirkt. Um all dies aufrechterhalten und einen
anerkannten Gesundheits- und Erholungstourismus weiter anbieten zu können, ist
eine konzentrierte finanzielle Unterstützung durch einen Mehrlastenausgleich
unerlässlich. Dazu sind der Freistaat und die kommunale Familie gleichermaßen
aufgerufen.“
In anderen Bundesländern ist
ein solcher Mehrlastenausgleich bereits etabliert. So erhalten z.B. die Kurorte
in Thüringen seit Langem eine entsprechende Unterstützung in Höhe von mehr als
zehn Millionen Euro pro Jahr. Ohne eine adäquate Realisierung des im
Koalitionsvertrag verankerten Mehrlastenausgleichs für die sächsischen Kur- und
Erholungsorte kann mittel- bis langfristig die Konkurrenzfähigkeit der gesamten
Branche gegenüber den Wettbewerbern aus anderen Bundesländern nicht erhalten
werden.
Zusätzlich verschärft wurde
die angespannte finanzielle Situation für die Kur- und Erholungsorte durch die
Auswirkungen der Corona-Pandemie. Die damit einhergehenden Umsatzausfälle bei
gleichzeitig weiterlaufenden Kosten führten zu drastischen Auswirkungen auf die
kommunalen Haushalte. Bedingt wurde dies vor allem durch die besondere
Eigentümerstruktur vieler wichtiger Unternehmen der touristischen und
kurörtlichen Infrastruktur (z.B. Gesundheitsbäder und Kurmittelhäuser), die
dazu führte, dass keine oder nur geringe Hilfen von Land und Bund für die
Kommunen hierfür freigegeben wurden. Weitere Kostensteigerungen sind seit dem
Frühjahr 2022 in allen Bereichen zu verzeichnen.
SHBV und LTV SACHSEN
befürchten, dass sich die Landschaft der Kur- und Erholungsorte in Sachsen sehr
stark verändern wird und die Zielrichtung des Sächsischen Kurortegesetzes
gefährdet ist. Die Orte werden hinterfragen, ob sich vor dem Hintergrund der Situation,
den Perspektiven und dem Ausbleiben des geforderten Mehrlastenausgleichs eine
erneute Prädikatisierung lohnt. Die Rückgabe des Titels Kur- bzw. Erholungsort
mit allen damit verbundenen negativen Auswirkungen für die betreffenden Orte,
Regionen und den Freistaat insgesamt kann die Folge sein.
Bildnachweis:
© LTV Sachsen
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