Tourexpi
Seit
dem 2. August 2026 gelten in der Europäischen Union neue Transparenzpflichten
für bestimmte Inhalte, die mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugt oder
verändert wurden. Die Vorgaben des EU AI Act sollen es Nutzern erleichtern,
künstlich erzeugte Darstellungen zu erkennen und deren Herkunft richtig
einzuordnen.
Für
Unternehmen, Medien und Organisationen bedeutet dies, dass sie ihre bisherigen
Abläufe beim Einsatz generativer KI überprüfen müssen. Allerdings ist nicht
jeder mit KI erstellte Inhalt automatisch kennzeichnungspflichtig. Entscheidend
sind unter anderem Art und Verwendung des Materials sowie die Frage, ob ein
Inhalt mit einer realen Darstellung verwechselt werden kann.
Realistisch
wirkende Bilder, Videos und Audios im Fokus
Besondere
Bedeutung haben die Transparenzvorgaben bei KI-generierten oder
KI-manipulierten Bildern, Videos und Audioinhalten. Ähneln diese realen
Personen, Orten, Produkten oder Ereignissen und könnten deshalb für
authentisches Material gehalten werden, kann eine Kennzeichnung erforderlich
sein.
Auch
bestimmte mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugte Texte, die gesellschaftlich
relevante Themen behandeln, fallen unter die Transparenzvorgaben. Damit reicht
der Anwendungsbereich über klassische Deepfakes und synthetische Bilder hinaus.
Veröffentlichen
Unternehmen oder Organisationen kennzeichnungspflichtige Inhalte, muss deren
künstliche Herkunft für den Nutzer erkennbar sein. Dies kann beispielsweise
unmittelbar am Inhalt durch eine entsprechende Bildunterschrift oder einen
sichtbaren Hinweis wie „KI-generiert“ erfolgen.
AI
Act verlangt auch maschinenlesbare Kennzeichnung
Die
Transparenzpflicht beschränkt sich nicht auf einen für Menschen sichtbaren
Hinweis. Artikel 50 Absatz 2 des AI Act verpflichtet Anbieter entsprechender
KI-Systeme dazu, dafür zu sorgen, „dass die Ausgaben des KI-Systems in einem
maschinenlesbaren Format gekennzeichnet und als künstlich erzeugt oder
manipuliert erkennbar sind“.
Damit
verfolgt die Verordnung einen zweigleisigen Ansatz. Nutzer sollen die
künstliche Herkunft bestimmter Inhalte erkennen können, während zugleich
technische Verfahren eine automatisierte Identifizierung ermöglichen sollen.
Ausnahmen
für Kunst und redaktionell geprüfte Texte
Nicht
jeder KI-Einsatz führt zu einer Kennzeichnungspflicht. Offensichtlich
künstlerisch, stilisiert oder fiktional gestaltete Inhalte, bei denen keine
Verwechslungsgefahr mit einer realen Darstellung besteht, sind in der Regel
anders zu beurteilen. Auch ausschließlich intern verwendete Inhalte fallen
grundsätzlich nicht unter die entsprechenden Veröffentlichungspflichten.
Eine
für Medien und andere publizierende Unternehmen wichtige Ausnahme betrifft
Texte. Nach Artikel 50 Absatz 4 müssen KI-generierte Texte nicht entsprechend
gekennzeichnet werden, wenn sie einer menschlichen redaktionellen Prüfung oder
Kontrolle unterzogen wurden und eine natürliche oder juristische Person die
redaktionelle Verantwortung für ihre Veröffentlichung übernimmt.
Unternehmen
müssen ihre Arbeitsabläufe überprüfen
Mit
den neuen Vorgaben gewinnt die Dokumentation des KI-Einsatzes an Bedeutung.
Unternehmen sollten erfassen, welche KI-Werkzeuge in welchen Bereichen
eingesetzt werden, Verantwortlichkeiten festlegen und die Prüfung möglicher
Kennzeichnungspflichten in ihre bestehenden Freigabeprozesse integrieren.
Besondere
Aufmerksamkeit verdienen extern veröffentlichte Bilder, Videos, Audiodateien
und Texte. Vor ihrer Veröffentlichung sollte geklärt werden, ob eine
Transparenzpflicht besteht und wie eine erforderliche Kennzeichnung unmittelbar
am Inhalt umgesetzt werden kann. Bestehen Zweifel über die Einordnung, kann
eine freiwillige Kennzeichnung zusätzliche Transparenz schaffen.
Bildnachweis:
© DRV
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