Tourexpi
Reisewirtschaft und Tourismusbranche haben eine
gemeinsame Position zum Entwurf der Europäischen Kommission zur Revision der
Pauschalreiserichtlinie vorgelegt, die die marktrelevanten Akteure im
Deutschlandtourismus sowie im In- und Outboundtourismus in dieser Frage
vereint. Die Verbände asr, DRV, DTV, Forum Anders Reisen, IHA, RDA und VIR
vertreten die Auffassung, dass der vorgelegte Gesetzentwurf handwerklich
schlecht gemacht ist, Regeln des fairen Wettbewerbs missachtet, falsche
Schlussfolgerungen aus der Pandemie zieht und den Reisemarkt in seiner Struktur
nachteilig verändern wird, sollte der Vorschlag der Kommission in dieser Form
beschlossen werden.
Die Verbände appellieren an die Bundesregierung,
die schweren Fehler im Gesetzentwurf in den in Kürze beginnenden Sitzungen der
Ratsarbeitsgruppen klar und deutlich anzusprechen, damit der EU-Rat im weiteren
Verlauf zu einer sachgerechten Auffassung der europäischen Regierungen gelangt.
Die Verbände bitten ferner die Bundestagsabgeordneten, die Positionierung der
Bundesregierung in den relevanten Ausschüssen sorgfältig zu beobachten und
frühzeitig steuernd einzuwirken, da später in der nationalen Umsetzung aufgrund
der vollharmonisierten Richtlinie nur noch wenig Handlungsspielraum bestehen
wird.
Die Verbände würden es begrüßen, wenn die
EU-Kommission aktiv handwerkliche Fehler beseitigt, zentrale Punkte des
Gesetzentwurfs noch einmal unvoreingenommen bewertet und korrigiert. Durch die
neu angedachten, zusätzlichen Verbraucherschutzanforderungen würden
Pauschalreisen im Preis weiter steigen müssen, was die äußerst preissensiblen
Verbraucher aller Erfahrung nach dazu veranlassen wird, von einer
Pauschalreisebuchung Abstand zu nehmen und sich stattdessen auf eigenes Risiko
selbst eine Reise zusammenzustellen. Ohne jeden Zweifel wird die
Pauschalreiserichtlinie sehr große Auswirkungen vor allem auf den deutschen
Markt haben: 41 Prozent aller Pauschalreisen, die in der EU gebucht werden,
werden in Deutschland verkauft – auch diesen Aspekt müsse die Politik in ihrer
Beurteilung einbeziehen.
Deswegen bitten die Verbände die Abgeordneten des
in diesem Jahr neu zu wählenden Europäischen Parlaments dafür Sorge zu tragen,
dass Marktverhältnisse insbesondere mit Blick auf mittelständische Strukturen
berücksichtigt werden. Darüber hinaus halten es die Wirtschaftsverbände für
notwendig, dass die angedachten Regeln vorab einem Praxistest unterzogen
werden. Dies würde nach Auffassung der Verbände schnell verdeutlichen, dass
sich einige der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Regelungen als wirkungslos
aber kostenintensiv und praxisfremd erweisen werden.
Im Einzelnen sieht die Verbändekoalition
Verbesserungsbedarf in folgenden Punkten:
·
Die
Geschäftsreise gehört nicht in eine Pauschalreiserichtlinie und ist aus der
Regelung herauszunehmen.
·
Die
geplante Einführung der Drei-Stunden-Frist macht den Verkauf verbundener
Reiseleistungen im Reisebüro unmöglich und schmälert die Vielfalt des Angebots.
·
Die „Click
through“-Regelung geht in die richtige Richtung, lässt aber nach wie vor
Schlupflöcher offen.
·
Die
geplante Regulierung der Anzahlungshöhe ist überflüssig und überzogen.
·
Die
Ausweitung des Kundenrechts, eine Pauschalreise wegen unvermeidbarer
außergewöhnlicher Umstände am Wohnsitz oder Abreiseort absagen zu können,
bedeutet eine komplette Risikoverlagerung auf den Reiseveranstalter. Das ist
nicht sachgemäß und unverhältnismäßig.
·
Die
Einbeziehung von drei Reisewarnungen – am Wohnsitz, am Abreiseort und im
Zielgebiet – ist unklar und nicht sachgerecht. Maßgeblich kann nur eine
Reisewarnung sein.
·
Mit der
strikten Beibehaltung der 14-Tages-Frist zur Rückzahlung von Kundengeldern bei
Großschadensereignissen zieht die Kommission die falschen Lehren aus der
Pandemie und belastet die Unternehmen unnötig.
·
Die
Einführung eines zusätzlichen nationalen Krisenfonds, der einseitig von der
Industrie getragen werden soll, verteuert die Pauschalreise neuerlich ohne
wirklichen Mehrwert für die Kunden.
·
Die
geplante Einführung einer gesetzlichen Gutscheinlösung auf freiwilliger Basis
hilft in globalen Krisen nicht weiter. Eine Lösung brächte allein das Recht
obligatorische Gutscheine zur Verfügung zu stellen.
·
Reisebüros
benötigen keine eigene Insolvenzabsicherung für die Vermittlung bereits
insolvenzabgesicherter Pauschalreisen. Der Sinn erschließt sich nicht.
·
Die
Schaffung eines B2B-Regressanspruches dürfte in der Praxis nicht durchsetzbar
sein.
Bildnachweis:
© DRV
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