EU-Pauschalreiserichtlinie: DRV sieht wichtigen Etappenerfolg - Wissen, was im Tourismus los ist!



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EU-Pauschalreiserichtlinie: DRV sieht wichtigen Etappenerfolg
Ergebnis des Trilogs bringt mehr Rechtssicherheit für Veranstalter und Reisebüros – zentrale Belastungen konnten abgewendet werden
EU-Pauschalreiserichtlinie: DRV sieht wichtigen Etappenerfolg

Der Deutsche Reiseverband (DRV) bewertet das Ergebnis des Trilogs zur Reform der EU-Pauschalreiserichtlinie überwiegend positiv. Grundlage ist der nun vorliegende, voraussichtlich finale Richtlinientext. Aus Sicht des Verbandes wurden wesentliche Kernforderungen der Branche berücksichtigt und zahlreiche zusätzliche bürokratische und finanzielle Belastungen verhindert.

„Die politische Arbeit hat sich gelohnt“, erklärt DRV-Präsident Albin Loidl. „Die neue Richtlinie stärkt die Rechtssicherheit für Reiseveranstalter und -vermittler, schafft klare Abgrenzungen zwischen Pauschalreisen und Einzelleistungen und verhindert wesentliche bürokratische und finanzielle Belastungen.“

Klare Abgrenzung entlastet Reisebüros

Besonders wichtig für den stationären Vertrieb ist, dass Reisevermittler weiterhin mehrere Einzelleistungen vermitteln können, ohne automatisch als Veranstalter mit entsprechender Haftung zu gelten. Möglich wird dies durch eine eindeutigere rechtliche Trennung zwischen Pauschalreise und Einzelleistung, für die sich der DRV von Beginn an eingesetzt hatte. Gleichzeitig entfällt für Reisebüros die ursprünglich diskutierte Pflicht, ein eigenes Beschwerdemanagementsystem vorzuhalten – ein erheblicher organisatorischer und finanzieller Aufwand konnte damit vermieden werden.

Zentrale Verschärfungen verhindert

Zu den aus Sicht des DRV größten Erfolgen zählt zudem, dass die bestehende Definition außergewöhnlicher Umstände erhalten bleibt. Eine Ausweitung kostenfreier Rücktrittsrechte, etwa bei Umständen am Wohnort des Reisenden, wurde nicht umgesetzt. Auch das vom EU-Parlament geforderte Recht auf kostenfreie Stornierung bei einer Reisewarnung bis 28 Tage vor Abreise fand keinen Eingang in den Text. Ebenso wurden EU-weit einheitliche Anzahlungsregelungen und eine verpflichtende Teilnahme an alternativen Streitbeilegungsverfahren verworfen.

Mehr Wettbewerbsgleichheit im Online-Vertrieb

Neue Regelungen zu sogenannten Click-Through-Buchungen sorgen künftig für mehr Wettbewerbsgleichheit zwischen Online-Plattformen und klassischem Reisevertrieb. Bereits die Weitergabe einer einzigen identifizierenden Kundendatenangabe innerhalb von 24 Stunden kann nun dazu führen, dass eine Pauschalreise vorliegt.

Kritikpunkte bleiben

Trotz der positiven Gesamtbewertung sieht der DRV auch Schwächen. Weder eine flexiblere Rückerstattungsfrist bei schweren Marktstörungen noch verpflichtende Gutscheinlösungen – zentrale Lehren aus der Pandemie – wurden in die Richtlinie aufgenommen. „Trotz dieser Defizite überwiegt das positive Gesamtbild. Die Einigung bringt in vielen Bereichen dringend benötigte Klarheit und Planungssicherheit“, so Loidl.

Der Richtlinientext muss noch formal von Europäischem Parlament und Rat verabschiedet werden, was für Anfang des kommenden Jahres erwartet wird. Da die neue Pauschalreiserichtlinie als Vollharmonisierung angelegt ist, bleibt den Mitgliedstaaten bei der nationalen Umsetzung nur ein sehr begrenzter Spielraum.

Bildnachweis: © DRV


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