DRV warnt vor Abschaffung des Rabattfreibetrags - Wissen, was im Tourismus los ist!



Deutschland
DRV warnt vor Abschaffung des Rabattfreibetrags
Reiseverband sieht Mitarbeiterrabatte als wichtigen Teil der Vergütung und warnt vor Nachteilen für Beschäftigte und Unternehmen
DRV warnt vor Abschaffung des Rabattfreibetrags

Der Deutsche Reiseverband (DRV) stellt sich gegen die geplante Abschaffung des steuerlichen Freibetrags für Belegschaftsrabatte. Nach einem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums soll der bisherige Rabattfreibetrag von jährlich 1.080 Euro ab 2027 vollständig entfallen.

Betroffen wäre auch die Reisewirtschaft, in der vergünstigte Leistungen aus dem eigenen Angebot für viele Beschäftigte zum Gesamtpaket ihrer Vergütung gehören. Der DRV sieht darin zugleich ein Instrument zur Mitarbeiterbindung und einen praktischen Weg, touristische Produkte aus eigener Erfahrung kennenzulernen.

DRV sieht faktische Kürzung der Vergütung

„Wer den Beschäftigten ihre steuerlich begünstigten Mitarbeiterrabatte nimmt, kürzt ihnen faktisch einen Teil ihrer Vergütung. Gerade in Zeiten gestiegener Lebenshaltungskosten ist das das völlig falsche Signal“, erklärt DRV-Präsident Albin Loidl. Mitarbeiterrabatte seien „kein überflüssiges Privileg, sondern ein bewährter Bestandteil des Gesamtpakets, das Arbeitgeber ihren Beschäftigten bieten können“.

Der Referentenentwurf für das Einkommensteuerreformgesetz sieht vor, § 8 Absatz 3 Einkommensteuergesetz zu streichen. Damit würde der bislang geltende Freibetrag von 1.080 Euro pro Jahr entfallen.

Für Beschäftigte, die entsprechende Vergünstigungen nutzen, könnten daraus höhere steuerpflichtige Einkünfte entstehen. Unternehmen wiederum müssten damit rechnen, dass ein bislang attraktiver Bestandteil ihrer Zusatzleistungen an Wert verliert.

Reisewirtschaft sieht begrenzte Spielräume bei Gehältern

Für die Reisebranche hat die Regelung nach Einschätzung des DRV besondere Bedeutung. Viele Unternehmen arbeiten mit engen Margen und haben entsprechend begrenzte Möglichkeiten, höhere Gehälter zu zahlen. Vergünstigte Reisen oder andere Leistungen aus dem eigenen Angebot können diese Spielräume zumindest teilweise ergänzen.

„Die Politik darf nicht unterschätzen, welche Bedeutung solche Leistungen gerade für Branchen mit begrenzten Gehaltsspielräumen haben“, sagt Loidl. Eine steuerliche Entwertung treffe beide Seiten. Beschäftigte verlören einen finanziell spürbaren Vorteil, Unternehmen dagegen ein Instrument im Wettbewerb um Fachkräfte.

Hinzu kommt ein für die Touristik typischer Effekt: Wer selbst Hotels, Destinationen oder andere Reiseleistungen kennenlernt, kann Kunden aus eigener Anschauung beraten. Mitarbeiterrabatte haben damit nach Ansicht des Verbandes nicht nur einen finanziellen Nutzen, sondern können auch die Produktkenntnis und Beratungsqualität fördern.

1,4 Millionen Menschen nutzen den Freibetrag

Die finanziellen Auswirkungen der geplanten Änderung reichen weit über die Reisebranche hinaus. Nach Angaben im Referentenentwurf profitieren bundesweit rund 1,4 Millionen Bürger vom Freibetrag für Belegschaftsrabatte. Das Bundesfinanzministerium rechnet durch dessen Abschaffung mit zusätzlichen Steuereinnahmen von rund 240 Millionen Euro jährlich.

Für den DRV steht dieser Betrag in keinem angemessenen Verhältnis zu den möglichen Folgen.

„240 Millionen Euro zusätzliche Steuereinnahmen stehen aus unserer Sicht in keinem Verhältnis zu dem Schaden, der bei Beschäftigten und Unternehmen entstehen kann“, kritisiert Loidl. Zugleich verweist er auf das Ziel der Bundesregierung, insbesondere kleine und mittlere Einkommen zu entlasten. Die geplante Abschaffung eines bestehenden steuerlichen Vorteils passe dazu nicht.

Drei Minuten weniger Aufwand pro Fall

Auch die Begründung mit einem möglichen Bürokratieabbau hält der Verband für wenig überzeugend. Dem Referentenentwurf zufolge würden wesentliche Arbeitsschritte bei der Gewährung von Mitarbeiterrabatten auch nach einer Abschaffung des Freibetrags bestehen bleiben.

Entfallen würde lediglich die Fortschreibung des Freibetrags auf dem Lohnkonto. Die dafür angesetzte Zeitersparnis beträgt nach den Berechnungen im Entwurf drei Minuten pro Fall.

Der DRV verweist zudem darauf, dass der Rabattfreibetrag ursprünglich auch eingeführt wurde, um Bewertungsungenauigkeiten auszugleichen und Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

Verband fordert Korrektur des Gesetzentwurfs

Der Reiseverband fordert die Bundesregierung auf, die vorgesehene Streichung von § 8 Absatz 3 EStG aus dem Gesetzentwurf zu entfernen und den Rabattfreibetrag in seiner bisherigen Form beizubehalten.

„Hier muss die Bundesregierung dringend nachjustieren, bevor sie für vergleichsweise geringe Mehreinnahmen erheblichen Flurschaden bei Beschäftigten und Unternehmen anrichtet“, sagt Loidl. „Wer die Attraktivität von Arbeit erhöhen und Unternehmen bei der Fachkräftesicherung unterstützen will, darf freiwillige Arbeitgeberleistungen nicht steuerlich entwerten. Hände weg von den Mitarbeiterrabatten.“

Bildnachweis: © DRV


Unsere Webseite ist auf allen Computern und mobilen Geräten gut nutzbar.
Tourexpi, turizm haberleri, Reisebüros, tourism news, noticias de turismo, Tourismus Nachrichten, новости туризма, travel tourism news, international tourism news, Urlaub, urlaub in der türkei, день отдыха, holidays in Turkey, Отдых в Турции, global tourism news, dünya turizm, dünya turizm haberleri, Seyahat Acentası,