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DRV begrüßt EU Passenger Package und fordert faire Regeln für alle Verkehrsträger
Der Deutsche Reiseverband sieht in den EU-Plänen Chancen für einfacheres Reisen in Europa, verlangt aber klare Regeln für Pauschalreisen und einen verkehrsträgerübergreifend fairen Wettbewerb
DRV begrüßt EU Passenger Package und fordert faire Regeln für alle Verkehrsträger

Der Deutsche Reiseverband (DRV) bewertet das von der Europäischen Kommission vorgelegte „EU Passenger Package“ grundsätzlich positiv. Ein besserer Zugang zu Mobilitätsdaten, mehr multimodale Reiseangebote und einfachere grenzüberschreitende Buchungen könnten Reisen innerhalb Europas erleichtern und den Wettbewerb im Personenverkehr stärken.

Die Vorschläge befinden sich derzeit im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Union und werden vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union geprüft und verhandelt. Auch in Deutschland hat die politische Befassung mit den Plänen begonnen. Der DRV will sich dabei mit den Interessen der deutschen Reisewirtschaft einbringen.

Offene Daten sollen Wettbewerb fördern

Besonders positiv bewertet der Verband die Bestrebungen der Europäischen Kommission, Innovation und Wettbewerb durch offene Datenzugänge und diskriminierungsfreie Vertriebsbedingungen zu fördern. In mehreren Punkten sieht der DRV allerdings noch Klärungs- und Anpassungsbedarf.

„Ein moderner europäischer Mobilitätsmarkt braucht faire Wettbewerbsbedingungen, klare Verantwortlichkeiten und gleiche Regeln für alle Verkehrsträger“, erklärt DRV-Präsident Albin Loidl. „Das EU Passenger Package weist insgesamt in die richtige Richtung. Jetzt kommt es darauf an, bestehende Rechtsunsicherheiten auszuräumen und die neuen Regelungen praxisgerecht auszugestalten.“

Pauschalreisen brauchen eine klare Abgrenzung

Besonderen Handlungsbedarf sieht der Verband bei der geplanten Verordnung für multimodale Buchungsdienste. Reiseveranstalter sollten nach Auffassung des DRV nicht allein deshalb als digitale Vertriebsplattform eingestuft werden, weil sie unterschiedliche Beförderungsleistungen innerhalb einer Pauschalreise oder einer verbundenen Reiseleistung kombinieren.

Pauschalreisen seien eigenständige Gesamtprodukte, für die bereits ein eigener Rechtsrahmen mit umfassenden Schutzmechanismen für Reisende gelte. Eine ausdrückliche Ausnahme könnte nach Ansicht des Verbandes Rechtsunsicherheiten und Abgrenzungsprobleme vermeiden.

Einheitliche Wettbewerbsregeln auch für den Luftverkehr

Die vorgesehenen Regelungen für einen diskriminierungsfreien Zugang zu Bahntickets und Mobilitätsdaten sowie die Erleichterung grenzüberschreitender Bahnreisen unterstützt der DRV. Die entsprechenden Wettbewerbsprinzipien sollten nach Auffassung des Verbandes jedoch nicht auf die Schiene beschränkt bleiben.

Sieht die Europäische Kommission verpflichtende Datenzugänge und diskriminierungsfreie Vertriebsbedingungen im Bahnsektor als notwendig an, sollten vergleichbare Regeln perspektivisch auch für den Luftverkehr und weitere Verkehrsträger gelten. Ein einheitlicher Rahmen könnte insbesondere multimodale Angebote stärken, bei denen Reisende unterschiedliche Verkehrsmittel innerhalb einer Reise miteinander kombinieren.

Transparente Kriterien statt vorgeschriebener Rankings

Grundsätzlich Zustimmung finden beim DRV auch die vorgesehenen FRAND-Regeln für einen fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Zugang zu Mobilitäts- und Ticketdaten. Der Verband erwartet davon bessere Voraussetzungen für einen offenen Markt und stärkeren Wettbewerb.

Skeptischer beurteilt der DRV dagegen detaillierte Vorgaben zur Standardsortierung von Suchergebnissen. Statt feste Rankingmechanismen vorzuschreiben, sollten nach Ansicht des Verbandes transparente Kriterien und eine eindeutige Kennzeichnung gesponserter Inhalte genügen.

Haftung soll der Informationsverantwortung folgen

Klärungsbedarf sieht der DRV außerdem bei den geplanten Regelungen für sogenannte Single Tickets. Reiseveranstalter und Ticketverkäufer greifen bei der Zusammenstellung solcher Angebote auf Fahrplan-, Anschluss- und Umsteigedaten der jeweiligen Verkehrsunternehmen zurück.

Verantwortung und Haftung sollten deshalb dort angesiedelt sein, wo die entscheidenden Informationen bereitgestellt werden. Eine Haftung von Reiseveranstaltern oder Ticketverkäufern sollte nach Auffassung des DRV voraussetzen, dass ihnen die erforderlichen Daten vollständig, korrekt und aktuell zur Verfügung gestellt wurden.

Bildnachweis: © DRV


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