Tourexpi
Hintergrund
ist die Annullierung des ersten Tarifvertrags für Kabinenpersonal durch die
Audiencia Nacional im März dieses Jahres. Das Gericht erklärte die
Verhandlungen für rechtswidrig und hob den Vertrag auf.
Gehaltserhöhung
ungültig – Rückzahlungsforderung
Wie
die spanische Zeitung El Confidencial berichtet, forderte Ryanair die
Rückzahlung der Gehaltserhöhungen, die vom 24. Oktober 2024 (Inkrafttreten des
Tarifvertrags) bis zum 25. März 2025 (Annullierung durch das Gericht) gezahlt
wurden. Je nach Dienstzeit und Gehaltsgruppe belaufen sich die Rückforderungen
auf Beträge zwischen 2.500 und 4.100 Euro pro Person.
Die
betroffenen Mitarbeiter erhielten schriftliche Mitteilungen, in denen die
Airline die Rückzahlung fordert. Dabei bietet Ryanair die Möglichkeit an, die
Beträge in zwölf monatlichen Raten zu begleichen, die ab Juni 2025 von den
Gehältern abgezogen werden.
Mitgliedschaft
bei CCOO als Ausweg
Um
die Rückzahlung zu vermeiden und die Gehaltserhöhung zu behalten, haben die
Beschäftigten die Möglichkeit, bis zum 1. Juni dem Gewerkschaftsbund CCOO
beizutreten. Der bestehende Tarifvertrag mit CCOO bleibt weiterhin in Kraft, da
die Gewerkschaft 39,6 % der Ryanair-Kabinencrew vertritt. Der Tarifvertrag mit
USO, das 22,9 % der Belegschaft repräsentiert, wurde hingegen für ungültig
erklärt.
Gewerkschaft
USO kritisiert Vorgehen
Die
Gewerkschaft USO kritisiert die Maßnahme scharf und bezeichnet sie als
Vergeltungsaktion, um USO „außer Gefecht“ zu setzen. Ein Gewerkschaftssprecher
erklärte gegenüber El Confidencial: „Nicht wir haben den Tarifvertrag zu Fall
gebracht, sondern CCOO und die Unternehmensleitung, die die gesetzlichen
Vorgaben nicht eingehalten haben.“ Die Gewerkschaft weist darauf hin, dass
Ryanair die Vereinbarungen ohne Genehmigung der Dirección General de Trabajo,
der spanischen Arbeitsaufsichtsbehörde, umgesetzt habe.
Hintergrund
Der
Tarifvertrag für das Kabinenpersonal von Ryanair war im Oktober 2024 nach
Verhandlungen in Kraft getreten, wurde jedoch im März 2025 vom Gericht
aufgehoben, da die Verhandlungskommission nicht korrekt zusammengesetzt war.
Das Urteil hat weitreichende Folgen für die betroffenen Beschäftigten, die nun
mit erheblichen Rückforderungen konfrontiert sind.
Weitere
Informationen erhalten Sie auf der Website von Ryanair oder bei den
Gewerkschaften CCOO und USO.
Bildnachweis:
© AA
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