Reiseverbände warnen vor Risiken bei EU-Pauschalreiserichtlinie - Wissen, was im Tourismus los ist!



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Reiseverbände warnen vor Risiken bei EU-Pauschalreiserichtlinie
Kurz vor Beginn des Trilogs in Brüssel erneuern deutsche Verbände ihre Kritik – Gefahr von Wettbewerbsnachteilen und Belastungen für Reisende
Reiseverbände warnen vor Risiken bei EU-Pauschalreiserichtlinie

Die deutschen Reise- und Tourismusverbände schlagen Alarm: Die geplante Revision der EU-Pauschalreiserichtlinie könnte massive Wettbewerbsverzerrungen zur Folge haben und das Erfolgsmodell Pauschalreise schwächen. Vor dem Start des Trilog-Verfahrens am 24. September fordern ASR, BT4Europe, BTW, DRV, DTV, Forum anders reisen, IHA, RDA, VDR und VIR Korrekturen – und appellieren eindringlich an die Bundesregierung, deutsche Interessen entschlossen zu vertreten.

Streit um Definition und Abgrenzung

Zentrale Kritikpunkte betreffen die Definition der Pauschalreise und die Abgrenzung zu Geschäftsreisen. Vermittler müssten weiterhin die Möglichkeit haben, Einzelleistungen zu kombinieren, ohne automatisch die volle Veranstalterhaftung zu übernehmen. Der Vorschlag des EU-Ministerrats zur klaren Unterscheidung zwischen Pauschalreisen und Einzelleistungen sei ein Schritt in die richtige Richtung.

Auch Geschäftsreisen, die auf Rahmenvereinbarungen basieren, sollten nach Ansicht der Verbände eindeutig aus der Richtlinie herausgenommen werden. „Es geht darum, praxisfremde Regelungen zu verhindern, die Reisebüros und Veranstalter unverhältnismäßig belasten würden“, heißt es aus dem Verbändebündnis.

Umgang mit außergewöhnlichen Umständen

Ein weiterer Streitpunkt ist die Frage, wann unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände vorliegen. Die Verbände sprechen sich klar gegen eine Ausweitung der Kriterien auf Wohnsitz, Abreiseort oder Zielgebiet aus – wie es das EU-Parlament vorsieht. Maßgeblich müsse die Einschätzung des Auswärtigen Amts bleiben.

Kritisch bewerten die Verbände auch die geplante 28-Tage-Frist für kostenlose Stornierungen: Sie würde das allgemeine Lebensrisiko einseitig auf die Veranstalter abwälzen.

Planungssicherheit gefordert

Mit Blick auf die Besonderheiten des touristischen Geschäftsjahres fordern die Verbände ein Inkrafttreten der neuen Regeln entweder zum 1. November oder zum 1. Januar – nicht mitten im Jahr.

Bedeutung für den deutschen Markt

Deutschland ist mit einem Anteil von 41 Prozent am EU-Markt der wichtigste Absatzort für Pauschalreisen. Im Inland ist fast jede dritte Urlaubsreise eine Pauschalreise, getragen vor allem vom Mittelstand.

„Eine Überregulierung würde das Rückgrat der deutschen Reisewirtschaft gefährden – mit gravierenden Folgen für Unternehmen, Beschäftigte und Millionen Reisende“, warnen die Verbände.

Bildnachweis: © AA


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