Tourexpi
Gute
Vorbereitung ist alles: In manche Länder kann man nur einreisen, wenn man eine
gültige Reisekrankenversicherung im Gepäck hat.
Ob
Backpacking durch Südostasien, eine Rundreise durch Südamerika oder Badeurlaub
auf den Seychellen – wer ins Ausland reist, sollte sich nicht nur um Flug und
Unterkunft kümmern, sondern auch um seinen Versicherungsschutz. Denn in vielen
Ländern ist eine Reisekrankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben oder
Voraussetzung für die Einreise. Der Reiseschutz-Anbieter LTA
(Lifecard-Travel-Assistance) hat die wichtigsten internationalen Regelungen
zusammengestellt und gibt praktische Tipps für Urlauber.
„Vielen
Reisenden ist nicht bewusst, dass sie ohne entsprechende Versicherung gar nicht
erst einreisen dürfen – oder im schlimmsten Fall auf hohen medizinischen Kosten
sitzen bleiben“, warnt Dr. Michael Dorka, Geschäftsführer der LTA. „Eine
umfassende Reiseversicherung ist nicht nur ein sinnvolles Sicherheitsnetz,
sondern in vielen Ländern eine klare gesetzliche Anforderung.“
Wo
eine Versicherung Pflicht ist – und wo sie dringend empfohlen wird
Eine
wachsende Zahl von Ländern verlangt bei der Einreise einen konkreten Nachweis
über eine gültige Reisekrankenversicherung – teilweise unabhängig davon, ob ein
Visum benötigt wird. Zu den Staaten mit Versicherungspflicht zählen neben
bekannten Beispielen wie Kuba, Russland oder Iran auch Länder wie Argentinien,
das im Mai 2025 eine generelle Versicherungspflicht per Regierungsdekret
eingeführt hat.
In
vielen Ländern Asiens (z. B.
Nepal, Laos, Türkei)
ist eine Police ebenso vorgeschrieben, teilweise auch für visumfreie Einreisen. In der Karibik
und in Teilen Afrikas (u. a.
Seychellen, Togo, Sansibar) müssen
Urlauber bereits bei Ankunft einen gültigen Nachweis vorlegen – oft inklusive spezieller
COVID-Abdeckung.
Auch
für touristische Reisen in den Schengen-Raum gilt: Wer aus einem
visumpflichtigen Drittstaat einreisen möchte, muss eine Krankenversicherung mit
einer Mindestdeckung von 30.000 Euro nachweisen – das betrifft beispielsweise
Besucher aus Indien, China oder Südafrika. Innerhalb Europas gilt zudem eine
Sonderregel: In Italien (inkl. Südtirol) besteht seit 2022 eine
Versicherungspflicht für Privat-Haftpflicht auf allen Skipisten.
Ohne
Versicherung drohen in den USA extreme Kostenrisiken
Ein
Sonderfall sind die USA: Hier gibt es zwar keine gesetzliche
Versicherungspflicht für Reisende – doch die medizinischen Kosten zählen zu den
höchsten weltweit. Schon eine einfache Notfallbehandlung kann mehrere Tausend
US-Dollar kosten. Die LTA empfiehlt daher ausdrücklich, auf einen sehr guten
Versicherungsschutz mit möglichst unbegrenzter Deckung zu achten.
„Reiseschutz
ist heute keine freiwillige Kür mehr, sondern in vielen Fällen Teil der
Einreisevoraussetzungen – unabhängig davon, ob ein Visum notwendig ist oder
nicht“, sagt Dr. Michael Dorka. „Umso wichtiger ist es, dass Urlauber vor
Abreise genau prüfen, welche Policen sie benötigen – und im Zweifel lieber zu
umfassendem Schutz greifen.“ Der LTA-Chef empfiehlt, sich kurz vor Abreise beim
Auswärtigen Amt oder der jeweiligen Botschaft des Ziellandes über tagesaktuelle
Reisehinweise zu informieren.
Reisende
können hier ihren Versicherungsbedarf und ihre Optionen prüfen: www.lta-reiseschutz.de
Bildnachweis:
© AdobeStock/LTA
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