Reiseschutz international: In diesen Ländern ist eine Versicherung Pflicht - Wissen, was im Tourismus los ist!



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Reiseschutz international: In diesen Ländern ist eine Versicherung Pflicht
LTA gibt Überblick zu rechtlichen Vorgaben und Versicherungspflichten für Urlauber
Reiseschutz international: In diesen Ländern ist eine Versicherung Pflicht

Gute Vorbereitung ist alles: In manche Länder kann man nur einreisen, wenn man eine gültige Reisekrankenversicherung im Gepäck hat.

Ob Backpacking durch Südostasien, eine Rundreise durch Südamerika oder Badeurlaub auf den Seychellen – wer ins Ausland reist, sollte sich nicht nur um Flug und Unterkunft kümmern, sondern auch um seinen Versicherungsschutz. Denn in vielen Ländern ist eine Reisekrankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben oder Voraussetzung für die Einreise. Der Reiseschutz-Anbieter LTA (Lifecard-Travel-Assistance) hat die wichtigsten internationalen Regelungen zusammengestellt und gibt praktische Tipps für Urlauber.

„Vielen Reisenden ist nicht bewusst, dass sie ohne entsprechende Versicherung gar nicht erst einreisen dürfen – oder im schlimmsten Fall auf hohen medizinischen Kosten sitzen bleiben“, warnt Dr. Michael Dorka, Geschäftsführer der LTA. „Eine umfassende Reiseversicherung ist nicht nur ein sinnvolles Sicherheitsnetz, sondern in vielen Ländern eine klare gesetzliche Anforderung.“

Wo eine Versicherung Pflicht ist – und wo sie dringend empfohlen wird

Eine wachsende Zahl von Ländern verlangt bei der Einreise einen konkreten Nachweis über eine gültige Reisekrankenversicherung – teilweise unabhängig davon, ob ein Visum benötigt wird. Zu den Staaten mit Versicherungspflicht zählen neben bekannten Beispielen wie Kuba, Russland oder Iran auch Länder wie Argentinien, das im Mai 2025 eine generelle Versicherungspflicht per Regierungsdekret eingeführt hat.

In vielen Ländern Asiens (z.B. Nepal, Laos, Türkei) ist eine Police ebenso vorgeschrieben, teilweise auch für visumfreie Einreisen. In der Karibik und in Teilen Afrikas (u.a. Seychellen, Togo, Sansibar) müssen Urlauber bereits bei Ankunft einen gültigen Nachweis vorlegen oft inklusive spezieller COVID-Abdeckung.

Auch für touristische Reisen in den Schengen-Raum gilt: Wer aus einem visumpflichtigen Drittstaat einreisen möchte, muss eine Krankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro nachweisen – das betrifft beispielsweise Besucher aus Indien, China oder Südafrika. Innerhalb Europas gilt zudem eine Sonderregel: In Italien (inkl. Südtirol) besteht seit 2022 eine Versicherungspflicht für Privat-Haftpflicht auf allen Skipisten.

Ohne Versicherung drohen in den USA extreme Kostenrisiken

Ein Sonderfall sind die USA: Hier gibt es zwar keine gesetzliche Versicherungspflicht für Reisende – doch die medizinischen Kosten zählen zu den höchsten weltweit. Schon eine einfache Notfallbehandlung kann mehrere Tausend US-Dollar kosten. Die LTA empfiehlt daher ausdrücklich, auf einen sehr guten Versicherungsschutz mit möglichst unbegrenzter Deckung zu achten.

„Reiseschutz ist heute keine freiwillige Kür mehr, sondern in vielen Fällen Teil der Einreisevoraussetzungen – unabhängig davon, ob ein Visum notwendig ist oder nicht“, sagt Dr. Michael Dorka. „Umso wichtiger ist es, dass Urlauber vor Abreise genau prüfen, welche Policen sie benötigen – und im Zweifel lieber zu umfassendem Schutz greifen.“ Der LTA-Chef empfiehlt, sich kurz vor Abreise beim Auswärtigen Amt oder der jeweiligen Botschaft des Ziellandes über tagesaktuelle Reisehinweise zu informieren.

Reisende können hier ihren Versicherungsbedarf und ihre Optionen prüfen: www.lta-reiseschutz.de

Bildnachweis: © AdobeStock/LTA


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