Reclame Code Commissie rügt Booking wegen irreführender Sternebewertung - Wissen, was im Tourismus los ist!



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Reclame Code Commissie rügt Booking wegen irreführender Sternebewertung
DEHOGA setzt sich erfolgreich für Transparenz und fairen Wettbewerb in der Hotellerie ein/ Irreführende Darstellung aufgedeckt
Reclame Code Commissie rügt Booking wegen irreführender Sternebewertung

Die niederländische Reclame Code Commissie (RCC) hat der Beschwerde der DEHOGA Deutschen Hotelklassifizierung GmbH gegen Booking.com stattgegeben. Nach Auffassung der Kommission verstößt die Plattform mit ihren Sternedarstellungen gegen Artikel 7 des niederländischen Werbekodex: Die Angaben seien irreführend und damit unlauter.

Booking.com zeigt Sterne neben Hotelnamen, ohne zu erklären, auf welcher Grundlage sie vergeben werden. Für Verbraucher entsteht dadurch der Eindruck, es handele sich um offizielle Hotelklassifizierungen – etwa nach dem System der DEHOGA. Tatsächlich beruhen die Bewertungen jedoch auf Selbstauskünften der Hotels und werden von Booking.com nicht überprüft. Laut RCC kann diese Praxis Buchungsentscheidungen maßgeblich beeinflussen und täuscht somit über die tatsächliche Qualität hinweg.

Signal für Verbraucherschutz und klare Standards

„Die Entscheidung der Reclame Code Commissie ist ein wichtiges Signal für Transparenz, Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb in der europäischen Hotellerie“, betont Christin Neumann, Geschäftsführerin der DEHOGA Deutschen Hotelklassifizierung GmbH. „Es darf nicht sein, dass Plattformen mit Sternen zweifelhafter Herkunft operieren. Echte Sterne stehen für Verlässlichkeit und überprüfte Qualität.“

Mit dem Urteil stellt die RCC klar: Nur Bewertungen, die auf den objektiven Kriterien der offiziellen Klassifizierungssysteme beruhen, dürfen verwendet werden, wenn sie den Anschein einer offiziellen Einstufung erwecken. Booking.com wurde aufgefordert, künftig keine irreführenden Sterneangaben mehr zu verwenden.

Gemeinsames Vorgehen in Europa

„Wir haben hier ein hervorragendes Beispiel internationaler Zusammenarbeit im Rahmen der Hotelstars Union erlebt“, erklärt Markus Luthe, Geschäftsführer der DEHOGA Deutschen Hotelklassifizierung GmbH und Präsident der Hotelstars Union AISBL. „Die Entscheidung stärkt die offiziellen Klassifikationssysteme in Europa und schützt die Verbraucher vor irreführender Werbung beim Hotelvergleich.“

Die Entscheidung der RCC ist noch nicht rechtskräftig. Booking.com kann innerhalb von 14 Tagen Berufung einlegen.

Bildnachweis: © IHA


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