Nahostkonflikt beschäftigt Reisewirtschaft: DRV diskutiert Folgen auf Jahrestagung - Wissen, was im Tourismus los ist!



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Nahostkonflikt beschäftigt Reisewirtschaft: DRV diskutiert Folgen auf Jahrestagung
Branche reagiert koordiniert auf Krisen – rechtliche Fragen zu Provisionen der Reisebüros geklärt
Nahostkonflikt beschäftigt Reisewirtschaft: DRV diskutiert Folgen auf Jahrestagung

Die aktuelle Lage im Nahen Osten wirkt sich weiterhin auf Geschäfts- und Urlaubsreisen aus. Auf der Jahrestagung des Deutschen Reiseverbands (DRV) wurde in einer Diskussionsrunde deutlich, wie schnell und abgestimmt die Branche auf Krisensituationen reagieren kann. Vertreter von Reiseveranstaltern, Sicherheitsdienstleistern und Verbänden erläuterten, wie Krisenmanagement und Kundenbetreuung in solchen Situationen organisiert werden.

Anja Emig aus der Rechtsabteilung des DRV, Mirko Jacubowski, COO von A3M Global Monitoring, DRV-Vizepräsident Mark Tantz sowie DRV-Hauptgeschäftsführer Achim Wehrmann betonten, dass die Branche im Ernstfall eng zusammenarbeitet. Die Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt erfolgt über den DRV, während Reiseveranstalter Krisenstäbe aktivieren, Rückholaktionen organisieren und Reisebüros Umbuchungen für ihre Kunden übernehmen.

Trotz der aktuellen geopolitischen Spannungen bleibt der Wunsch nach Urlaub bestehen. Beobachtet wird allerdings eine verstärkte Nachfrage nach Reisezielen im westlichen Mittelmeerraum. Eine grundlegende Verschiebung der touristischen Nachfrage sehen Branchenvertreter derzeit jedoch nicht.

Pauschalreise zeigt erneut ihre Stärke

In der aktuellen Situation habe sich einmal mehr gezeigt, welche Vorteile die Pauschalreise bietet. Reisende, die aufgrund der Lage im Nahen Osten festsaßen, konnten sich auf die Unterstützung ihrer Reiseveranstalter verlassen. Diese organisierten – entsprechend den Vorgaben des Pauschalreiserechts – Unterbringung und Rückflüge und übernahmen die entsprechenden Kosten.

Deutlich schwieriger stellt sich die Situation für Individualreisende dar, die ihre Reiseleistungen separat gebucht haben. Sie müssen sich zunächst direkt an ihre Fluggesellschaft wenden. Bei Rückflügen mit nichteuropäischen Airlines, etwa aus dem Nahen Osten, greift zudem häufig nicht die europäische Fluggastrechteverordnung. In solchen Fällen mussten betroffene Reisende teilweise selbst für zusätzliche Übernachtungen und Mehrkosten aufkommen.

DRV erläutert Rechtslage zu Provisionen der Reisebüros

Ein weiterer Schwerpunkt der Diskussion war die rechtliche Frage nach dem Provisionsanspruch von Reisebüros, wenn eine Reise aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht stattfinden kann. DRV-Rechtsanwältin Anja Emig stellte dazu die Position des Verbandes klar.

„Das ist aus der Corona-Zeit bekannt: Das Handelsvertreterrecht sieht vor, dass die Provision entfällt, wenn die Absage der Reise auf Umständen beruht, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat“, erklärte Emig.

Auch bei bereits begonnenen Reisen, die nicht wie geplant durchgeführt werden können und bei denen der Kunde eine vollständige Erstattung des Reisepreises erhält, entfällt in der Regel der Provisionsanspruch. Entscheidend sei dabei nicht der Reiseantritt, sondern die tatsächliche Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.

Konnte eine Reiseleistung teilweise erbracht werden, kann entsprechend auch ein anteiliger Provisionsanspruch entstehen. Gleichzeitig tragen Reiseveranstalter die zusätzlichen Kosten, die durch einen Abbruch der Reise entstehen.

Weitere Informationsveranstaltung angekündigt

Der DRV kündigte zudem eine weitere Informationsveranstaltung zum Nahostkonflikt an. Die Online-Veranstaltung mit Melanie Gerhardt, Vorsitzende des Ausschusses Krisenmanagement, ist für den 27. April geplant.

Die Diskussionsrunde auf der Jahrestagung machte deutlich, dass die Reisewirtschaft auch in geopolitisch schwierigen Zeiten handlungsfähig bleibt. Gleichzeitig wächst jedoch die Erkenntnis, dass sich die Branche auf dauerhaft größere Unsicherheiten und komplexere Rahmenbedingungen einstellen muss.

Bildnachweis: © DRV


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