Tourexpi
Was
bislang je nach Stadt unterschiedlich geregelt war, wird künftig EU-weit
vereinheitlicht. Ab Mai 2026 müssen Ferienunterkünfte in allen Mitgliedstaaten
offiziell registriert sein. Vermieter sind verpflichtet, ihre Objekte
anzumelden und die vergebene Registrierungsnummer in jedem Online-Inserat
anzugeben. Ziel der neuen Regelung ist es, illegale Vermietungen einzudämmen
und die Transparenz auf Buchungsplattformen deutlich zu erhöhen.
Einheitliche
Regeln für einen bislang fragmentierten Markt
Die
rechtliche Grundlage bildet die EU-Kurzzeitvermietungsverordnung, die bereits
seit Mai 2024 gilt. Ihr Kernanliegen ist die digitale Erfassung sämtlicher
Kurzzeitvermietungen innerhalb der Europäischen Union. Damit sollen erstmals
belastbare Daten über Angebot, Nachfrage und Auslastung entstehen. Der Deutsche
Ferienhausverband begrüßt diesen Schritt, da bisher oft nur mit Schätzungen
gearbeitet wurde. Einheitliche Daten sollen künftig politische Entscheidungen
fundierter machen und Wettbewerbsverzerrungen reduzieren.
Registrierung
wird Pflicht – und sichtbar
Zentraler
Bestandteil der Verordnung ist die Registrierungspflicht. Vermieter müssen
Angaben wie Adresse, Art der Unterkunft, Bettenanzahl und Eigentumsverhältnisse
melden. Für jedes Objekt wird eine individuelle Registrierungsnummer vergeben.
Diese muss in allen Online-Angeboten erscheinen. Ab Mai 2026 dürfen Inserate
ohne Nummer von Plattformen nicht mehr veröffentlicht werden.
Auch
Buchungsplattformen werden stärker eingebunden. Sie sind verpflichtet,
monatlich Daten zu Buchungszeiträumen, Preisen und Belegungen an eine nationale
Behörde zu übermitteln. In Deutschland übernimmt diese Aufgabe die
Bundesnetzagentur. Zusätzlich müssen Anbieter ihre Angaben regelmäßig
aktualisieren, um eine hohe Datenqualität sicherzustellen.
Plattformen
und Kommunen stärker in der Verantwortung
Neben
Vermietern stehen auch Plattformen wie Airbnb oder Booking in der Pflicht. Sie
müssen prüfen, ob Inserate korrekt registriert sind, und fehlerhafte Angebote
entfernen. Zudem sollen technische Schnittstellen geschaffen werden, über die
Behörden automatisiert auf relevante Daten zugreifen können.
Kommunen
wiederum sollen digitale Registrierungssysteme bereitstellen. Verbindlich ist
dies bislang nur in Städten mit Zweckentfremdungssatzungen, etwa in Berlin. In
anderen Regionen bleibt die Einführung freiwillig. Sollte sich jedoch zeigen,
dass viele Kommunen untätig bleiben, könnten weitere gesetzliche Anpassungen
folgen.
Gefahr
eines neuen Flickenteppichs
So
klar die Ziele der Verordnung formuliert sind, so komplex könnte ihre Umsetzung
werden. Denn trotz EU-weiter Vorgaben können Kommunen eigene Verfahren
etablieren. Für Vermieter mit Unterkünften in mehreren Regionen bedeutet das
möglicherweise unterschiedliche Abläufe und Anforderungen. Der Deutsche
Ferienhausverband warnt daher vor einem neuen Flickenteppich und spricht sich
für ein bundesweit einheitliches System aus. Erfahrungen aus größeren Städten
zeigen, dass standardisierte Prozesse den Verwaltungsaufwand deutlich senken
können.
Vorbereitung
als strategischer Vorteil
Für
Gastgeber empfiehlt sich ein frühzeitiges Handeln. Wer den Kontakt zur
zuständigen Kommune sucht und alle erforderlichen Daten strukturiert
zusammenstellt, kann spätere Hektik vermeiden. Für professionelle und
rechtstreue Vermieter bietet die neue Regelung sogar Chancen: Nicht genehmigte
Anbieter könnten vom Markt verschwinden, während registrierte Unterkünfte von
klareren Wettbewerbsbedingungen profitieren.
Mehr
Transparenz für alle Beteiligten
Trotz
zusätzlicher Pflichten bringt die Verordnung auch Vorteile. Verlässliche Daten
schaffen eine bessere Grundlage für politische Entscheidungen, Gäste
profitieren von mehr Sicherheit und Transparenz, Anbieter von faireren
Marktbedingungen. Langfristig könnte die Registrierungspflicht dazu beitragen,
Vertrauen in digitale Buchungsplattformen zu stärken und die Ferienvermietung
in Europa nachhaltiger und professioneller aufzustellen.
Bildnachweis:
© Tourexpi mit Adobe Express
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