Malediven: DRV warnt vor kurzfristiger Zusatzsteuer für Reiseanbieter - Wissen, was im Tourismus los ist!



Indischer Ozean
Malediven: DRV warnt vor kurzfristiger Zusatzsteuer für Reiseanbieter
Die neuen GST-Pflichten sollen bereits zum 1. Oktober greifen – der Deutsche Reiseverband fordert mehr Vorlauf und Übergangsregeln
Malediven: DRV warnt vor kurzfristiger Zusatzsteuer für Reiseanbieter

Der Deutsche Reiseverband (DRV) kritisiert die kurzfristig geplante Ausweitung der maledivischen Goods and Services Tax (GST) auf ausländische Reiseveranstalter und Reisebüros. Die gesetzliche Grundlage wurde erst am 31. August 2026 verabschiedet, bereits zum 1. Oktober sollen die neuen Pflichten gelten. Aus Sicht des Verbandes reicht die verbleibende Zeit nicht aus, um Verträge, Preise und technische Systeme an die neuen Vorgaben anzupassen.

Betroffen sein sollen Buchungs- und Vermittlungsleistungen für touristische Angebote wie Unterkünfte, Verpflegung und Transport. Für Veranstalter, die Reisen lange im Voraus kalkulieren und vermarkten, könnte die Änderung damit unmittelbar in bereits laufende Programme und bestehende Buchungen eingreifen.

DRV fordert Verschiebung der neuen Steuerregeln

Die Malediven seien ein wichtiges Reiseziel für Kunden deutscher Reisebüros und Veranstalter und hätten in den vergangenen Jahren steigende Besucherzahlen verzeichnet, erklärt DRV-Präsident Albin Loidl. Neue steuerliche Regelungen müssten deshalb planbar, verhältnismäßig und praktisch umsetzbar eingeführt werden.

Der Verband hat sich mit einem Schreiben an die Regierung der Malediven gewandt und eine Verschiebung der Einführung gefordert. Zugleich spricht sich der DRV für Gespräche mit der Reisewirtschaft über alternative Lösungen aus.

Nach Auffassung des Verbandes werden klare Vorgaben sowie möglichst einfache Melde- und Zahlungsverfahren benötigt. Für bereits verkaufte Reisen sollten Übergangsregelungen geschaffen werden. Zudem fordert der DRV eine angemessene Registrierungsschwelle oder vereinfachte Verfahren, um insbesondere kleinere Unternehmen nicht unverhältnismäßig zu belasten.

Maledivische Botschaft nimmt Bedenken auf

Die Botschaft der Republik Malediven in Berlin hat nach Angaben des DRV auf dessen Vorstoß reagiert. Sie nehme die Bedenken und Vorschläge des Verbandes insbesondere angesichts der Bedeutung des deutschen Reisemarktes für die Malediven sehr ernst, unterstütze das Anliegen und habe das Außenministerium in Malé darüber informiert.

Ob dies noch zu Änderungen am vorgesehenen Starttermin führt, ist bislang offen. Für die Reisebranche drängt jedoch die Zeit, denn ein erheblicher Teil des Geschäfts für die kommende Wintersaison ist bereits kalkuliert und verkauft.

Bereits gebuchte Winterreisen könnten betroffen sein

Reiseveranstalter legen Programme, Einkaufskonditionen und Verkaufspreise häufig viele Monate im Voraus fest. Für die bevorstehende Wintersaison sind deshalb zahlreiche Reisen bereits gebucht, während die dazugehörigen Preise und Vermarktungsmaßnahmen längst feststehen.

Eine zusätzliche steuerliche Belastung nur wenige Wochen vor ihrem Inkrafttreten entspreche nicht den Planungsrealitäten der Branche, kritisiert Loidl. Unternehmen benötigten genügend Zeit, um neue Vorgaben in Verträge, Kalkulationen und Systeme zu integrieren. Besonders problematisch sei die Situation bei bereits verkauften Pauschalreisen, da nachträglich entstehende Kosten in der Regel nicht ohne Weiteres an die Kunden weitergegeben werden könnten.

Offene Fragen bei Registrierung und Abrechnung

Gemeinsam mit dem europäischen Dachverband der Reisebüros und Reiseveranstalter ECTAA warnt der DRV außerdem vor einem erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Davon könnten vor allem kleinere Reiseanbieter betroffen sein.

Nach Angaben des Verbandes sind wesentliche Details der praktischen Umsetzung noch ungeklärt. Dazu gehören die Registrierung ausländischer Unternehmen und die Berechnung steuerpflichtiger Margen innerhalb komplexer Vertriebsketten. Ebenfalls offen ist, wie Stornierungen, Erstattungen und nachträgliche Korrekturen steuerlich behandelt werden sollen.

Damit richtet sich die Kritik des DRV nicht grundsätzlich gegen steuerliche Regelungen für touristische Leistungen auf den Malediven. Im Mittelpunkt steht vielmehr die kurze Frist zwischen Verabschiedung und geplantem Inkrafttreten sowie die Frage, wie die neuen Pflichten in bereits laufende Vertrags- und Buchungsprozesse integriert werden können.

Bildnachweis: © KI-generierte Illustration


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