Tourexpi
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland informiert.
„Wer eine Pauschalreise gebucht hat, hat deutlich mehr europaweit
einheitliche Rechte und ist im Krisenfall besser geschützt als
Individualreisende. Pauschalreisende haben mit dem Veranstalter einen
einheitlichen Ansprechpartner, während Individualreisende sich mit den
Vertragsbedingungen jedes einzelnen Anbieters wie Fluggesellschaft, Hotel oder
Ticketverkäufer befassen und sich mit mehreren Ansprechpartnern
auseinandersetzen müssen“, sagt Karolina Wojtal, Co-Leiterin des Europäischen
Verbraucherzentrums Deutschland.
Pauschalreise
Der Pauschalreiseveranstalter sagt die Reise ab. Welche Rechte habe ich?
Herrschen am Urlaubsort unvermeidbare außergewöhnliche Umstände, die es
dem Reiseveranstalter unmöglich machen, die Pauschalreise durchzuführen, darf
er die Reise absagen. Haben Sie bereits eine Anzahlung geleistet oder gar den
vollständigen Reisepreis bezahlt, haben Sie in diesem Fall Anspruch auf eine
vollständige Erstattung. Ein zusätzlicher Anspruch auf Schadensersatz besteht
jedoch nicht.
Kann ich selbst die Pauschalreise vor der Abreise kostenlos stornieren?
Auch hier gilt: Möglich ist dies bei außergewöhnlichen und
unvermeidbaren Umständen am Zielort oder in dessen unmittelbarer Nähe. Wenden
Sie sich an Ihren Reiseveranstalter, und verlangen Sie, dass Ihre Reise
aufgrund der aktuellen Gegebenheiten vor Ort storniert wird. Sie haben dann
einen Anspruch auf die vollständige Erstattung des Reisepreises, aber nicht auf
eine zusätzliche Entschädigung. „Voraussetzung dafür ist, dass die Reise
unmittelbar bevorsteht und durch die außergewöhnlichen Umstände beeinträchtigt
ist“, sagt Karolina Wojtal. Liegt das Reisedatum erst in ferner Zukunft, sind
Sie auf die Kulanz des Reiseveranstalters angewiesen.
Achtung
Allein die Angst vor Überschwemmungen reicht als Stornogrund nicht aus.
Sie können die Reise mit dieser Begründung nicht einfach kostenfrei stornieren.
Sie müssen mit Stornokosten rechnen.
Ich möchte den Urlaub abbrechen. Was gilt?
Wenn Sie nachweisen können, dass die Reise durch außergewöhnliche
Umstände stark beeinträchtigt ist, können Sie den Pauschalreisevertrag kündigen
und die Rückreise antreten. Reiseleistungen, die Sie aufgrund der frühzeitigen
Beendigung des Vertrages nicht mehr nutzen können, müssen Sie nicht bezahlen
und können dafür eine Erstattung verlangen. Der Reiseveranstalter ist
verpflichtet, Ihre Rückreise zu organisieren, sofern diese Bestandteil des
Vertrages war. Etwaige Mehrkosten gehen dann zu Lasten des Reiseveranstalters.
Die Heimreise verzögert sich. Welche Rechte gelten?
Müssen Sie länger am Urlaubsort bleiben, als ursprünglich geplant, da
aufgrund der außergewöhnlichen Umstände eine Rückreise nicht möglich ist, muss
der Veranstalter die Hotelkosten für maximal drei weitere Tage übernehmen.
Welche Rechte haben Feriengäste, die am Urlaubsort bleiben?
Wer am Urlaubsort verbleibt, kann den Reisepreis gegenüber dem
Reiseveranstalter mindern, wenn ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Dies ist
z. B. dann der Fall, wenn eine vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht
werden kann.
Weitere Informationen zu Pauschalreisen finden Sie auf der Internetseite des Europäischen
Verbraucherzentrums Deutschland.
Im Rahmen der Pauschalreise war ein Veranstaltungs-Ticket inklusive. Die
Veranstaltung fällt aufgrund der Überschwemmung aus. Welche Rechte habe ich?
Der Reiseveranstalter muss Ihnen das Ticket für die Veranstaltung
erstatten.
Weitere Informationen zu Tickets finden Sie auf der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums
Deutschland.
Individualreise
Was gilt, wenn ich Flug und Hotel getrennt voneinander gebucht habe?
Flug
Wenn die Airline den Flug aufgrund der Überschwemmungen streicht, haben
Sie entweder Anspruch auf die Erstattung des Ticketpreises oder auf eine
anderweitige Beförderung. Eine zusätzliche Entschädigung können Sie jedoch
nicht verlangen.
„Wenn Ihr Flug aufrechterhalten wird, können Sie diesen normalerweise
nicht kostenlos stornieren, wenn Sie nicht ausdrücklich einen flexiblen Tarif
gewählt haben“, sagt Karolina Wojtal. „Setzen Sie sich mit der Fluggesellschaft
in Verbindung, und fragen Sie, ob vielleicht ein kostenloses Storno oder eine
Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt möglich ist.“
Weitere Informationen zu den Fluggastrechten finden Sie auf der Internetseite des Europäischen
Verbraucherzentrums Deutschland.
Kann ich mein Hotel kostenfrei stornieren?
Hierfür gibt es in Europa keine einheitlichen Regelungen. Um
herauszufinden, ob Stornogebühren anfallen oder nicht können Sie den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen. Auf der sicheren Seite sind Sie,
wenn Sie von vorne herein eine stornierbare Buchung gewählt haben. Falls nicht,
sollten Sie das Hotel kontaktieren und fragen, ob Sie den Aufenthalt auf einen
späteren Zeitpunkt verschieben oder kostenfrei stornieren können.
Wenn das Hotel die Buchung storniert, weil die Leistung aufgrund der
Überschwemmungen nicht erbracht werden kann, muss es den gesamten Betrag
erstatten. Sollten Sie bereits im Hotel sein, Ihren Urlaub aber nicht
fortsetzen können, verlangen Sie die Erstattung des Restbetrages.
Ich habe ein Veranstaltungs-Ticket gekauft. Die Veranstaltung fällt aus.
Welche Rechte habe ich?
Wenn die Veranstaltung ausfällt, können Sie den Ticketpreis
zurückverlangen. Die Erstattung weiterer Kosten, die Ihnen entstanden sind, wie
beispielsweise für die Anfahrt und eine Hotelübernachtung, können Sie hingegen
nicht verlangen.
Greift meine Reiserücktrittsversicherung?
Naturkatastrophen werden normalerweise von Reiserücktrittsversicherungen
ausgeschlossen. Diese zahlen infolgedessen nicht, wenn Sie aufgrund der
Überschwemmung Ihre Reise nicht antreten können. Prüfen Sie die
Versicherungsbedingungen, ob Naturkatastrophen inklusive sind oder nicht.
Manche Kreditkarten enthalten ebenfalls eine Reiserücktrittsversicherung. Ob
dieser Versicherungsschutz greift, können Sie den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen Ihrer Kreditkarte entnehmen.
Bildnachweis: © fotosr52 https://stock.adobe.com/de/images/flood/164941689
via EVD
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