Payment Services Regulation: Hotellerie warnt vor Ausweitung des Rückerstattungsrechts - Wissen, was im Tourismus los ist!



Deutschland
Payment Services Regulation: Hotellerie warnt vor Ausweitung des Rückerstattungsrechts
Hotelverband Deutschland (IHA) sieht zentrale Geschäftsprozesse durch geplantes bedingungsloses Erstattungsrecht bei MIT-Zahlungen gefährdet
Payment Services Regulation: Hotellerie warnt vor Ausweitung des Rückerstattungsrechts

Der Hotelverband Deutschland (IHA) warnt im Schulterschluss mit dem Handelsverband Deutschland (HDE) vor einer entscheidenden Änderung in den laufenden Trilog-Verhandlungen zur europäischen Payment Services Regulation (PSR). Konkret kritisieren beide Verbände den Vorschlag von Rat und EU-Kommission, das bestehende bedingungslose Rückerstattungsrecht auf sämtliche händlerinitiierten Kartenzahlungen (Merchant-Initiated Transactions – MIT) auszuweiten. Nach Artikel 62 (1) des Entwurfs sollen Zahlende künftig acht Wochen lang ohne Angabe von Gründen eine Erstattung solcher Transaktionen verlangen können.

Risiken für Hotellerie, Handel und digitale Geschäftsmodelle

MIT sind fester Bestandteil zahlreicher Geschäftsmodelle: in Hotels, in der Reisebranche, bei Autovermietungen, im E-Commerce, in Abonnementdiensten oder bei Prepaid-Aufladungen. Gerade in der Hotellerie werden sie genutzt, um no-show-Gebühren zu sichern oder berechtigte Nachbelastungen – etwa Minibar, Schäden oder verlängerte Aufenthalte – korrekt abzurechnen. Ein pauschales Rückerstattungsrecht würde diese Abläufe erheblich destabilisieren und zentrale Prozesse infrage stellen.

„Ein achtwöchiges, bedingungsloses Rückerstattungsrecht für rechtmäßige und vertraglich vereinbarte MIT-Transaktionen öffnet Tür und Tor für verharmlosend sogenannten ‚Friendly Fraud‘ und verlagert das Risiko nahezu vollständig auf Hotels und Handel“, warnt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA). Für die Branche bedeute dies zusätzliche Rückbelastungen, Liquiditätsrisiken und erheblichen administrativen Aufwand.

Rechtsrahmen besteht bereits – Missbrauchsrisiken würden steigen

Nach aktueller Rechtslage können Verbraucherinnen und Verbraucher MIT-Transaktionen schon heute bei Unstimmigkeiten anfechten. Aus Sicht des Hotelverbands ist ein darüber hinausgehendes bedingungsloses Rückerstattungsrecht daher weder notwendig noch angemessen. Vielmehr würde es das Missbrauchspotenzial deutlich erhöhen und die Funktionsfähigkeit digitaler wie analoger Geschäftsmodelle gefährden.

Der Hotelverband Deutschland unterstützt entsprechend die Position des Europäischen Parlaments: Das bedingungslose Erstattungsrecht soll weiterhin auf SEPA-Lastschriften beschränkt bleiben, MIT hingegen von Artikel 62 (1) ausgenommen werden.

Appell an die Bundesregierung

Otto Lindner fordert die Bundesregierung auf, sich im Rat klar für diese Ausnahme einzusetzen. „Europa braucht moderne und zuverlässige Zahlungsprozesse. Dazu gehören auch rechts- und planungssichere MIT, ohne die weder eine Vielzahl digitaler Geschäftsmodelle noch die alltägliche Praxis in Hotellerie und Handel funktionieren können.“

Der IHA sieht die Verhandlungen daher als richtungsweisend – und als entscheidend für die Stabilität zentraler Abläufe in Hotellerie, Handel und vielen weiteren Bereichen.

Bildnachweis: © IHA


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