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„Die von der EU geplanten neuen Regelungen für die
Pauschalreiserichtlinie kosten nicht nur Geld, sie verzerren auch den
Wettbewerb weiter – zu Lasten der organisierten Reise“, kritisierte der
Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV), Norbert Fiebig, in der
öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag am gestriogen Mittwoch,
15. Mai. Gerade für den deutschen Markt habe die Pauschalreise eine sehr
große Bedeutung: 41 Prozent aller in der EU vertriebenen Pauschalreisen werden
in Deutschland gebucht, so Fiebig, der als einer der Sachverständigen zum Thema
„Novellierung der EU-Pauschalreiserichtlinie“ in der Anhörung des
Tourismusausschuss geladen war. Mit der organisierten Reise genießen die
Urlauber umfassenden Schutz zu fairen Preisen. Nicht zuletzt deswegen erfreut
sich die Pauschalreise gerade in Deutschland großer Beliebtheit. In den übrigen
26 EU-Mitgliedsstaaten liegt der Pauschalreiseanteil bei unter zehn Prozent,
wenn der Anteil Deutschlands herausgerechnet wird.
Hier sei die Bundesregierung gefordert, auf
EU-Gesetzgebungsebene die deutschen Interessen zu vertreten: „Bei der Reform
des rechtlichen Handlungsrahmens müssen insbesondere die Eigenheiten des
deutschen Reisemarktes Beachtung finden, wenn der Gesetzgeber die Pauschalreise
in Deutschland nicht zur Disposition stellen will“, fordert der DRV. „Derzeit
haben wir jedoch erhebliche Zweifel daran, dass die Kommission diese
Gegebenheiten ausreichend berücksichtigt.“
Die Kritik des Deutschen Reiseverbandes am
Vorschlag der Europäischen Kommission bezieht sich im Wesentlichen auf elf
Punkte:
·
Geschäftsreisen gehören
nicht in den Anwendungsbereich einer Pauschreiserichtlinie und sind daher
herauszunehmen.
·
Die
vorgesehene Einführung der Drei-Stunden-Frist macht den Verkauf von
mehreren Einzelleistungen (verbundene Reiseleistungen) im stationären und
online-Vertrieb de facto unmöglich und reduziert damit die Vielfalt des
Angebots.
·
Die
Änderung der Click-Through-Definition geht in die richtige Richtung.
Es bleiben jedoch Schlupflöcher offen.
·
Die Anzahlungshöhe muss
nicht geregelt werden. Die geplante Ausgestaltung ist überflüssig und
überzogen.
·
Durch die
Ausweitung des Kundenrechts, eine Pauschalreise wegen unvermeidbarer
außergewöhnlicher Umstände am Wohnsitz oder Abreiseort absagen zu können,
erfolgt eine komplette Risikoverlagerung allgemeiner Lebensrisiken auf die
Reiseveranstalter.
Dies ist nicht sachgerecht und unverhältnismäßig.
·
Die
geplante Berücksichtigung von drei Reisewarnungen – am Wohnsitz, am
Abreiseort und im Zielgebiet – ist unklar und nicht sachgemäß. Maßgeblich kann
nur die Reisewarnung des Landes sein, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat.
·
Mit der
strikten Beibehaltung der 14-Tages-Frist zur Rückzahlung von
Kundengeldern auch bei Großschadensereignissen zieht die
EU-Kommission die falschen Lehren aus der Pandemie. Eine Ausnahmeregelung ist
erforderlich.
·
Die
Einführung eines zusätzlichen nationalen Krisenfonds, der von den
Reiseveranstaltern zu finanzieren ist, wird abgelehnt. Er verteuert die
Pauschalreise ohne wirklichen Mehrwert für die Kunden.
·
Eine
gesetzliche Gutscheinlösung auf freiwilliger Basis ist schon heute
möglich und hilft in globalen Krisen nicht weiter. Nur obligatorische
Gutscheine sind bei Großschadenereignissen für die Reiseveranstalter hilfreich.
·
Die
Möglichkeit auf nationaler Ebene zusätzlich eine Insolvenzabsicherung für
Reisebüros einzuführen, ist überflüssig, da bereits die vermittelte
Pauschalreise gegen die Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert ist.
Der vorgesehene B2B-Regreß ist in der
Praxis nicht durchsetzbar.
Eine neue Richtlinie müsse den Reisebüros auch
weiterhin ermöglichen, gegenüber den Kunden mit ihrer Beratungskompetenz und
ihren USP bei der individuellen Zusammenstellung von Reisen zu punkten.
DRV-Präsident Fiebig wies darauf hin, dass bei der
Novellierung der Pauschalreiserichtlinie die beteiligten Akteure die besonderen
Bedingungen und Gegebenheiten des deutschen Marktes mit den rund 2.300
Reiseveranstaltern und fast 9.000 Reisebüros berücksichtigen müssten.
Der Gesetzgeber sollte Regelungen schaffen, die ein
angemessenes Gleichgewicht zwischen den Interessen des Verbraucherschutzes und
wirtschaftlichen Interessen und Notwendigkeiten herstellen, so die Forderung
des DRV. Die weiteren Verpflichtungen der Pauschalreiseveranstalter, wie sie
der aktuelle Gesetzentwurf vorsieht, werden dazu führen, dass die organisierte
Reise immer weiter an Bedeutung verlieren wird. „Am Ende reisen immer weniger
Urlauber gut geschützt“, so Fiebig. „Hier bedarf es dringend umfassender
Korrekturen.“ Darauf müsse die Bundesregierung achten.
Bildnachweis:
© DRV
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