Hotelverband warnt vor neuen Bürokratiepflichten durch EU-Verpackungsverordnung - Wissen, was im Tourismus los ist!



Deutschland
Hotelverband warnt vor neuen Bürokratiepflichten durch EU-Verpackungsverordnung
Branche fordert Klarstellung bei der Definition des Begriffs „Hersteller“
Hotelverband warnt vor neuen Bürokratiepflichten durch EU-Verpackungsverordnung

Die Umsetzung der neuen EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle könnte für Hotels, Restaurants, Bars und Cafés zu erheblichen zusätzlichen Bürokratiebelastungen führen. Darauf weist der Hotelverband Deutschland (IHA) hin. Hintergrund ist die aktuelle Auslegung der Verordnung durch die Europäische Kommission, wonach Unternehmen bereits dann als Hersteller von Verpackungen gelten könnten, wenn ihr Name oder Logo auf den verwendeten Verpackungen erscheint.

Nach Auffassung des Verbandes würde diese Interpretation insbesondere kleine und mittelständische Betriebe des Gastgewerbes mit weitreichenden Pflichten belasten, obwohl sie weder Verpackungen produzieren noch deren technische Eigenschaften bestimmen.

Kritik an der Auslegung der EU-Kommission

Die von der Europäischen Kommission veröffentlichten Leitlinien zur Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) gehen davon aus, dass Unternehmen mit eigenem Branding maßgeblichen Einfluss auf Gestaltung und Zusammensetzung der Verpackungen ausüben. Der Hotelverband hält diese Annahme für praxisfern.

„Hotels und Gastronomiebetriebe sind Anwender von Verpackungen, nicht deren Hersteller. Wer lediglich sein Logo auf einer Verpackung anbringt, kann doch nicht automatisch für deren technische Konformität verantwortlich gemacht werden“, erklärt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbands Deutschland.

Nach Angaben des Verbandes werden Verpackungen in der Regel von spezialisierten Herstellern entwickelt, produziert und in Verkehr gebracht. Die Betriebe selbst hätten meist lediglich Einfluss auf die äußere Gestaltung, etwa durch den Aufdruck ihres Logos oder Markennamens.

Zusätzliche Pflichten und Kosten befürchtet

Eine Einstufung als Hersteller hätte für die betroffenen Unternehmen weitreichende Konsequenzen. Sie müssten unter anderem Anforderungen an Verpackungsdesign, Dokumentation, Konformitätserklärungen und Berichterstattung erfüllen sowie Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung übernehmen.

Nach Einschätzung der Branche würde dies zu erheblichen zusätzlichen Kosten und einem höheren Verwaltungsaufwand führen, ohne dass daraus ein erkennbarer ökologischer Nutzen entstünde.

Sorge vor unterschiedlichen Regeln in Europa

Zusätzliche Unsicherheit entsteht durch die Möglichkeit unterschiedlicher Auslegungen in den einzelnen Mitgliedstaaten. Mehrere nationale Behörden haben bereits darauf hingewiesen, dass einheitliche Vorgaben notwendig sind, um Wettbewerbsverzerrungen und eine weitere Zersplitterung des europäischen Binnenmarkts zu verhindern.

Gemeinsam mit HOTREC Hospitality Europe, Independent Retail Europe und Euro Coop fordert der Hotelverband Deutschland deshalb eine schnelle Klarstellung durch die Europäische Kommission.

Verbände verlangen rechtssichere Regelung

Die Verbände sprechen sich dafür aus, in Leitlinien und FAQ-Dokumenten eindeutig festzuhalten, dass Unternehmen aus Gastgewerbe und Einzelhandel nicht als Hersteller von Verpackungen gelten, wenn sie standardisierte Verpackungen eines tatsächlichen Verpackungsherstellers verwenden und keinen Einfluss auf deren technische Gestaltung nehmen.

Nach Ansicht der Verbände darf die Verwendung eines eigenen Logos oder Markennamens allein nicht ausreichen, um Unternehmen als Hersteller einzustufen.

„Die Umweltziele der PPWR müssen wirksam und bürokratiearm umgesetzt werden. Die Wirtschaft braucht Rechtssicherheit und verhältnismäßige Regelungen. Verantwortung muss dort angesiedelt werden, wo tatsächlich über Zusammensetzung und Gestaltung von Verpackungen entschieden wird“, betont IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe.

Bildnachweis: © IHA


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