Tourexpi
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht in den aktuellen
Gesetzesentwürfen zur nationalen Umsetzung der EU-Bahngastrechteverordnung die
Interessen der Fahrgäste nur unzureichend berücksichtigt. Statt punktueller
Veränderungen muss der Schutz für Bahnreisende systematisch weiterentwickelt
werden.
„Bahnreisenden wird derzeit viel zugemutet. Mit den ab Sommer 2023
geltenden EU-Bahngastrechten könnten weitere Zumutungen folgen“, sagt
vzbv-Vorständin Ramona Pop. „Der aktuelle Vorschlag der zuständigen
Bundesjustiz- und Bundesverkehrsministerien zur nationalen Umsetzung enttäuscht
aus Sicht der Fahrgäste. Wird hier nicht nachgebessert, bleiben die
Bahngastrechte buchstäblich auf der Strecke.“
Grundlegende Weiterentwicklung der Fahrgastrechte notwendig
Der bestehende Spielraum, den die Mitgliedsländer bei der Umsetzung
europäischer Vorgaben haben, sollte genutzt werden. Aus Sicht des vzbv sollte
eine Entschädigung bereits ab 30 Minuten Zugverspätung in Form eines
10-Euro-Reisegutscheins eingeführt werden. Dies setzt einen starken Anreiz für
die Bahnunternehmen, pünktlicher zu sein und trägt erheblich zur Kundenzufriedenheit
bei. Mit der geforderten Einführung einer bundesweiten Mobilitätsgarantie, die
auch die Nutzung von alternativen Verkehrsmitteln wie Sharing- und
on-demand-Diensten ermöglicht, erhalten Bahnkund:innen die Sicherheit, stets
ihr Ziel zu erreichen.
„Engpässe in der Schieneninfrastruktur werden auch in den kommenden
Jahren viel Geduld von den Fahrgästen abverlangen. Um diese nicht zu
überstrapazieren ist es wichtig, Bahnkund:innen bei Störungen angemessen zu
entschädigen und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln die Weiterfahrt zu
ermöglichen. Das wäre auch im Interesse der Mobilitätswende“, so Ramona Pop.
Bildnachweis: © vzbv
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