Tourexpi
Heute
hat das Bundesverfassungsgericht verboten, die bisher ungenutzte Corona-Linie
von 60 Milliarden Euro für einen Klimafonds zu nutzen. Der Bundestag steht in
heller Aufregung und die „aktuelle Stunde“ brachte den Kanzler in Verlegenheit.
Die Bundesregierung will nun die „60 Milliarden Euro löschen“, so zitierte das
Handelsblatt vorhin Bundesfinanzminister Christian Lindner.
Dabei
ist der finanzielle Bedarf für die Corona-Hilfen noch nicht abschließend
geklärt. Einige Unternehmen befinden sich immer noch in gerichtlicher
Auseinandersetzung, um angemessenen Schadenersatz, bzw. über die Gleichstellung
hinsichtlich der gewährten Beihilfen aus den Jahren 2020 bis 2022.
Die
von der vorherigen Bundesregierung willkürlich festgelegte Begrenzung der
Hilfen der Höhe nach hat insbesondere zur Benachteiligung von größeren
Unternehmen geführt. Dorint Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe erwartet nun, dass
Finanzminister Lindner die Linie nicht löscht, sondern diese so lange bestehen
lässt, bis die gerichtliche Klärung, über die von der Regierung willkürlich
verhängten Beihilfe-Obergrenzen, erfolgt ist. Einige größere mittelständische
Unternehmen aus dem Gastgewerbe beklagen die Wettbewerbsverzerrung durch eine
unproportionale Zuordnung der Corona-Beihilfen. „Uns stünden noch ca. 45
Millionen Euro zu, wenn die Bundesregierung uns und unsere Hotels
gleichberechtigt – wie einen Einzelbetrieb – behandelt hätte“, so Dirk
Iserlohe. Das Bundesverfassungsgericht hatte der Politik damals aufgegeben,
dass – egal ob freiwillig im Rahmen von Beihilfen oder verpflichtend im Zuge
eines Schadenersatzes – einzelne Adressaten nicht gleichheitswidrig
benachteiligt werden dürfen.
Seit
Beginn der Corona-Krise kämpft Iserlohe um die Gleichstellung der Branche. „Es
wäre der Hohn, wenn jetzt die 60 Milliarden Euro gelöscht würden und die
Regierung den Gerichten später erwidert, sie hätte kein Geld mehr dafür.“ Iserlohe
fordert daher von der Regierung, dass sie, wenn sie schon nicht auf die
belasteten Unternehmen zugeht, zumindest das Sondervermögen bis zur
gerichtlichen Klärung offenhalten muss. Iserlohe dazu weiter: „Das eine ist,
dass die frühere Regierung Fehler bei der Verteilung der Hilfen gemacht hat und
nun Klageverfahren geführt werden müssen. Was aber nicht geht ist, dass Finanzminister
Lindner und Wirtschaftsminister Habeck die Hinweise der Rechtsprechung ignorieren
und erforderliche Töpfe für Mittel aus
der
Vergangenheit einfach schließen. Gerade Wirtschaftsminister Habeck, der in
einer Rede am 25. Januar 2023 auf dem Deutschen Gründertag in Berlin sagte: „Wir
brauchen eine Wirtschaftspolitik, die alle Unternehmen fair und gleichbehandelt,
unabhängig von ihrer Größe, ihrer Branche oder ihrem Standort. Nur so können
wir Innovation und Wachstum fördern und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands
sichern“, müsste doch dafür Verständnis haben.“ Iserlohe fordert deshalb die
Regierung erneut auf, sich an den Aussagen Habecks messen zu lassen, gleiche
Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und Unternehmen vor Diskriminierung und
unfairen Beihilfepraktiken zu schützen, die zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Er
fragt sich erneut: „Warum müssen wir also diese unangemessene
Wettbewerbsverzerrung hinnehmen? Immerhin hat der BGH nun in einem Fall die
insoweit benachteiligte Dorint Gruppe zur Revision zugelassen.“
Bildnachweis:
© Honestis AG
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