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Gastgewerbe: Gleichstellungsansprüche aus Corona-Hilfen dürfen jetzt nicht gelöscht werden
Das Bundesverfassungsgericht verbietet die Verlagerung von 60 Milliarden Euro aus ungenutzten Corona-Krediten in den Klimafonds. Bundesfinanzminister Christian Lindner plant die 60 Milliarden Euro zu löschen. Dirk Iserlohe, Aufsichtsratsvorsitzender der Dorint Gruppe appelliert an die Regierung die Corona-Linie nicht zu streichen.
Gastgewerbe: Gleichstellungsansprüche aus Corona-Hilfen dürfen jetzt nicht gelöscht werden

Heute hat das Bundesverfassungsgericht verboten, die bisher ungenutzte Corona-Linie von 60 Milliarden Euro für einen Klimafonds zu nutzen. Der Bundestag steht in heller Aufregung und die „aktuelle Stunde“ brachte den Kanzler in Verlegenheit. Die Bundesregierung will nun die „60 Milliarden Euro löschen“, so zitierte das Handelsblatt vorhin Bundesfinanzminister Christian Lindner.

Dabei ist der finanzielle Bedarf für die Corona-Hilfen noch nicht abschließend geklärt. Einige Unternehmen befinden sich immer noch in gerichtlicher Auseinandersetzung, um angemessenen Schadenersatz, bzw. über die Gleichstellung hinsichtlich der gewährten Beihilfen aus den Jahren 2020 bis 2022.

Die von der vorherigen Bundesregierung willkürlich festgelegte Begrenzung der Hilfen der Höhe nach hat insbesondere zur Benachteiligung von größeren Unternehmen geführt. Dorint Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe erwartet nun, dass Finanzminister Lindner die Linie nicht löscht, sondern diese so lange bestehen lässt, bis die gerichtliche Klärung, über die von der Regierung willkürlich verhängten Beihilfe-Obergrenzen, erfolgt ist. Einige größere mittelständische Unternehmen aus dem Gastgewerbe beklagen die Wettbewerbsverzerrung durch eine unproportionale Zuordnung der Corona-Beihilfen. „Uns stünden noch ca. 45 Millionen Euro zu, wenn die Bundesregierung uns und unsere Hotels gleichberechtigt – wie einen Einzelbetrieb – behandelt hätte“, so Dirk Iserlohe. Das Bundesverfassungsgericht hatte der Politik damals aufgegeben, dass – egal ob freiwillig im Rahmen von Beihilfen oder verpflichtend im Zuge eines Schadenersatzes – einzelne Adressaten nicht gleichheitswidrig benachteiligt werden dürfen.

Seit Beginn der Corona-Krise kämpft Iserlohe um die Gleichstellung der Branche. „Es wäre der Hohn, wenn jetzt die 60 Milliarden Euro gelöscht würden und die Regierung den Gerichten später erwidert, sie hätte kein Geld mehr dafür.“ Iserlohe fordert daher von der Regierung, dass sie, wenn sie schon nicht auf die belasteten Unternehmen zugeht, zumindest das Sondervermögen bis zur gerichtlichen Klärung offenhalten muss. Iserlohe dazu weiter: „Das eine ist, dass die frühere Regierung Fehler bei der Verteilung der Hilfen gemacht hat und nun Klageverfahren geführt werden müssen. Was aber nicht geht ist, dass Finanzminister Lindner und Wirtschaftsminister Habeck die Hinweise der Rechtsprechung ignorieren und erforderliche Töpfe für Mittel aus

der Vergangenheit einfach schließen. Gerade Wirtschaftsminister Habeck, der in einer Rede am 25. Januar 2023 auf dem Deutschen Gründertag in Berlin sagte: „Wir brauchen eine Wirtschaftspolitik, die alle Unternehmen fair und gleichbehandelt, unabhängig von ihrer Größe, ihrer Branche oder ihrem Standort. Nur so können wir Innovation und Wachstum fördern und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands sichern“, müsste doch dafür Verständnis haben.“ Iserlohe fordert deshalb die Regierung erneut auf, sich an den Aussagen Habecks messen zu lassen, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und Unternehmen vor Diskriminierung und unfairen Beihilfepraktiken zu schützen, die zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Er fragt sich erneut: „Warum müssen wir also diese unangemessene Wettbewerbsverzerrung hinnehmen? Immerhin hat der BGH nun in einem Fall die insoweit benachteiligte Dorint Gruppe zur Revision zugelassen.“

Bildnachweis: © Honestis AG


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