BDL zur Entscheidung des EU-Verkehrsministerrates zur Revision der Fluggastrechteverordnung - Wissen, was im Tourismus los ist!



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BDL zur Entscheidung des EU-Verkehrsministerrates zur Revision der Fluggastrechteverordnung
Dr. Joachim Lang, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft sagt: „Es wurde die Chance vertan, bei der dringend notwendigen Revision der Fluggastrechte Verbraucherschutz und betriebliche Realität tatsächlich in Einklang zu bringen,“ sagte Dr. Joachim Lang, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft, BDL. „Wir appellieren an Parlament und Kommission, das Vorhaben nun konstruktiv zu begleiten und praktikable und ausgewogene Lösungen zu finden. Im Fokus sollte dabei stets der Wunsch der Passagiere stehen, auch in einem Störungsfall möglichst schnell an ihr Ziel zu kommen.“
BDL zur Entscheidung des EU-Verkehrsministerrates zur Revision der Fluggastrechteverordnung

Eine aktuelle Umfrage unter Fluggästen* von YouGov im Auftrag des BDL ergab, dass es von 73 Prozent der Befragten präferiert wird, bei einer Verspätung noch am selben Tag das Flugziel zu erreichen und dafür in Kauf genommen wird, dass eine Entschädigungszahlung erst ab einer Verspätung von 5 Stunden erfolgt. 21 Prozent der Befragten, die eine Flugreise gemacht haben oder planen, ist es wichtiger, bei einer Verspätung eine Entschädigungszahlung zu erhalten. Sie nehmen dafür in Kauf, dass keine zeitnahe Ersatzbeförderung organisiert wird und sie ihr (Urlaubs-)ziel ggf. erst einen oder zwei Tage später erreichen.

„Diese Zahlen zeigen nachdrücklich, dass die höheren Schwellenwerte im Sinne der Verbraucher sind, denn sie geben den Airlines die nötige Zeit, im Störungsfall eine angemessene Weiterreise für die Passagiere zu organisieren. Etwa um bei einer Verspätung eine Ersatzmaschine mit Besatzung bereitzustellen, Umbuchungen vorzunehmen oder das betroffene Flugzeug zu reparieren. All das mit dem Ziel, den Passagier im Falle einer Unregelmäßigkeit möglichst schnell an sein Ziel bringen zu können. Diese Handlungsspielräume bestehen bei der willkürlich festgelegten und unrealistischen Schwelle von 3 Stunden nicht.“

„Die Revision der Fluggastrechteverordnung ist ein seit Jahren andauerndes Trauerspiel und wir appellieren nachdrücklich an die Bundesregierung, zu einer Lösung beizutragen, die sinnvoll in der Praxis umsetzbar ist,“ so Lang.

*In der bevölkerungsrepräsentativen Umfrage (N=2012) von YouGov wurden speziell Personen, die in den vergangenen 2 Jahren eine Flugreise unternommen haben oder binnen der nächsten 2 Jahre unternehmen wollen, nach ihren Präferenzen gefragt (N=950).

Bildnachweis: AA


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