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Deutschland
BDL begrüßt Kabinettsbeschluss zur digitalen Fluggastabfertigung
Gesetzentwurf soll Reisen vereinfachen und rechtliche Grundlage für biometrische Verfahren schaffen
BDL begrüßt Kabinettsbeschluss zur digitalen Fluggastabfertigung

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) bewertet den Beschluss des Bundeskabinetts zur digitalen Fluggastabfertigung als wichtigen Schritt für die Modernisierung des Luftverkehrs. Ziel der Initiative ist es, bürokratische Prozesse abzubauen und digitale Abläufe entlang der gesamten Reisekette rechtssicher zu ermöglichen.

Einmal ausweisen, digital durch die Reise

Künftig sollen sich Passagiere zu Beginn ihrer Reise einmal identifizieren und ihre Daten digital hinterlegen können. An weiteren Stationen wie Gepäckabgabe, Sicherheitskontrolle oder Boarding erfolgt die Identifikation – nach Zustimmung der Reisenden – über biometrische Merkmale wie Gesichtserkennung.

Dadurch entfällt das wiederholte Vorzeigen von Ausweisdokumenten und Bordkarten. Gleichzeitig wird überprüft, ob die eingecheckte Person mit der reisenden Person übereinstimmt.

Deutschland im internationalen Vergleich im Rückstand

Nach Einschätzung des BDL besteht bei der Digitalisierung im Luftverkehr Nachholbedarf. Während internationale Drehkreuze bereits stärker auf digitale und biometrische Verfahren setzen, bremsen in Deutschland analoge Prozesse und rechtliche Unsicherheiten die Entwicklung.

„Wir brauchen jetzt schnell Rechtssicherheit für digitale und biometrische Verfahren, damit das Reisen einfacher, sicherer und effizienter wird und der Luftverkehrsstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb nicht weiter zurückfällt. Wir hätten das Gesetz bereits haben können, wenn es nicht politisch unter der Ampel-Regierung ausgebremst worden wäre“, erklärt BDL-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Lang.

Grundlage für digitale Identitätslösungen

Der Gesetzentwurf schafft die Voraussetzungen für den Einsatz europaweit entwickelter digitaler Identitätslösungen wie Digital Travel Credentials oder die EU Digital Identity. Reisende können ihre Daten bereits vor der Anreise zum Flughafen online hinterlegen, einschließlich freiwilliger biometrischer Merkmale.

Am Flughafen ermöglicht dies automatisierte Abläufe, verkürzt Wartezeiten und erhöht die Sicherheit, da Identitäten zuverlässiger überprüft und Manipulationen erschwert werden.

Fokus auf Datenschutz und schnelle Umsetzung

Der BDL hebt hervor, dass der Entwurf auf freiwillige Nutzung biometrischer Verfahren setzt und hohe Datenschutzstandards vorsieht. Gleichzeitig fordert der Verband eine zügige Verabschiedung des Gesetzes, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.

„Wir werten es positiv, dass der Gesetzentwurf auf Freiwilligkeit bei biometrischen Verfahren setzt, hohe Datenschutzstandards definiert und technologieoffen ausgestaltet ist. Jetzt kommt es auf eine schnelle Verabschiedung des Gesetzes an. Weitere Verzögerungen würden Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit schwächen, die Betriebskosten erhöhen und die Attraktivität der Standorte im internationalen Luftverkehr mindern“, so Lang.

Nach Einschätzung der Branche steht die Luftverkehrswirtschaft bereit, die digitale Transformation gemeinsam mit Politik und Behörden umzusetzen – vorausgesetzt, die gesetzlichen Rahmenbedingungen werden zeitnah geschaffen.

Bildnachweis: © BDL


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