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ARAG-Experten informieren: Neue Urteile aus dem Reiserecht
Ob Flugverspätung, verlorenes Gepäck oder leere Sitze im Flugzeug: Die Rechtsprechung im Reiserecht ist vielfältig und hängt oft vom Einzelfall ab.
ARAG-Experten informieren: Neue Urteile aus dem Reiserecht

Die ARAG-Experten stellen aktuelle Urteile vor, die für Reisende von Bedeutung sind.

Flugverspätung wegen Personalmangel bei der Gepäckabfertigung

Kommt es durch Personalmangel am Flughafen zu einer Flugverspätung, steht Passagieren nicht automatisch eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung zu. Wird der Mangel als außergewöhnlicher Umstand eingestuft und konnte die Airline ihn trotz aller Bemühungen nicht vermeiden, gehen Reisende leer aus. Im konkreten Fall (EuGH, Az.: C-405/23) muss nun das Landgericht Köln entscheiden, ob diese Voraussetzungen erfüllt waren.

Reise stornieren, weil Medikamente fehlen

Ein Ehepaar konnte eine Kreuzfahrt nicht antreten, da beim Gepäcktransfer zum Schiff ihr Koffer mit lebenswichtigen Medikamenten verloren ging. Das Amtsgericht München entschied, dass der Verlust einen erheblichen Reisemangel darstellt, da die Gesundheit der Kläger ohne die Medikamente gefährdet gewesen wäre. Der Veranstalter musste den vollen Reisepreis von 1.500 Euro sowie 90 Euro für verlorene Gegenstände erstatten (Az.: 223 C 12480/23).

Entschädigung bei Flugverspätung durch schlechtes Wetter

Auch wetterbedingte Verspätungen können zu Entschädigungen führen. Eine Familie erhielt rund 3.600 Euro zugesprochen, nachdem ihr Flug wegen eines Unwetters verspätet und nach Hannover statt Lübeck umgeleitet wurde. Das Landgericht Lübeck urteilte, dass Gewitter, Regen oder Schnee zum normalen Flugbetrieb gehören und keine außergewöhnlichen Umstände darstellen, die eine Zahlung ausschließen (Az.: 14 S 33/23).

Leere Sitze im Flugzeug

Reisende haben nur Anspruch auf den gebuchten Platz. Leere Sitze dürfen aber grundsätzlich genutzt werden – sofern alle Passagiere ihre Plätze eingenommen haben und das Bordpersonal keine Sicherheitsbedenken äußert. Bei freien Sitzreihen empfiehlt es sich, die Crew vorher um Erlaubnis zu fragen.

Bildnachweis: © ARAG


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